Zusammen mit der Landtagswahl am 28. Oktober 2018 konnten alle Stimmberechtigten des Landes Hessen über 15 Änderungen ihrer Landesverfassung entscheiden.
Von insgesamt 4.373.536 Stimmberechtigten in Hessen nahmen 2.936.693 Bürgerinnen und Bürger an der Volksabstimmung teil, was einer Wahlbeteiligung von 67,1 % entspricht.
Durch die Annahme der 15 Änderungsvorschläge wurde die Hessische Landesverfassung an die gesellschaftlichen Entwicklungen der letzten Jahrzehnte angepasst und modernisiert.
Im "Hessenrecht" finden Sie den Wortlaut der nach der Abstimmung geänderten Verfassung (GVBl. I 1946 S. 229 vom 18.12.1946)
Hier geht es zu den ausführlichen Ergebnisse der Auszählung (Hessisches Statistisches Landesamt) für alle 15 Entscheidungen.