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122. Plenarsitzung

Dienstag, 12.12.2017, 14:00 Uhr
Plenarsitzung - Rednerpult

Der Plenardienstag beginnt nach der Verlesung der amtlichen Mitteilungen um 14.20 Uhr mit der Fragestunde (19/5460), die eine Redezeit von einer Stunde erhält.

Im Anschluss folgt um 15.20 Uhr die Nachwahl eines stellvertretenden Mitglieds im Hauptausschuss Wahlvorschlag der Fraktion der FDP (19/5733).

  • Gewählt wurde der Abgeordnete Dr. h.c. Jörg-Uwe Hahn.

Um 15.22 Uhr schließt sich die Zweite Lesung des Gesetzentwurfs der Landesregierung für ein Gesetz über die Feststellung des Haushaltsplans des Landes Hessen für die Haushaltsjahre 2018 und 2019 (19/5744 zu 19/5237) – Einzelplan 02 Hessischer Ministerpräsident – mit einer Redezeit von 4 Stunden an.

Um 19.22 erfolgt die Einbringung des Gesetzentwurfs der Landesregierung für ein Gesetz zur Änderung des Hessischen Ausführungsgesetzes zum Flurbereinigungsgesetz (19/5465) ohne Aussprache an. Mit der Änderung des Grundgesetzes durch die Föderalismusreform im Jahr 2006 ist das bis dahin der konkurrierenden Gesetzgebung nach Art. 74 Abs. 1 GG unterliegende Flurbereinigungsrecht in die ausschließliche Kompetenz der Länder überführt worden. Das Flurbereinigungsgesetz (FlurbG) gilt aber als Bundesrecht bis zur Ersetzung durch Landesrecht fort. Es besteht derzeit kein Handlungsbedarf, das Flurbereinigungsgesetz anzutasten. Bislang sind auch keine Bestrebungen aus anderen Bundesländern bekannt, von dieser Kompetenz Gebrauch zu machen. Hessen hat aber - wie alle anderen Flächenländer auch - auf der Grundlage des FlurbG ein Ausführungsgesetz erlassen, das den dort eingeräumten Handlungsspielraum für landesspezifische Lösungen ausschöpfte. Dieses ist bis zum 31. Dezember 2018 befristet. Eine Evaluierung hat ergeben, dass sich die Vorschrift bewährt hat, aber Bedarf für kleinere redaktionelle Anpassungen und für einige wenige materielle Änderungen besteht.

  • Der Gesetzentwurf der Landesregierung für ein Gesetz zur Änderung des Hessischen Ausführungsgesetzes zum Flurbereinigungsgesetz wurde nach Erster Lesung an den Ausschuss für Wirtschaft, Energie, Verkehr und Landesentwicklung überwiesen.

Es folgt um 19.25 Uhr die Zweite Lesung des Gesetzentwurfs der Landesregierung für ein Gesetz zur Änderung des Hessischen Spielbankgesetzes (19/5508 zu 19/5243). Die im Jahr 2014 durchgeführte Evaluierung sowie die erhöhten Anforderungen an die Aufsicht im Bereich der hessischen Spielbanken haben eine Vielzahl von Änderungen notwendig gemacht. Daher ist eine Überarbeitung und Anpassung von bestehenden Regelungen, insbesondere hinsichtlich der Abgaben, sowie die Einarbeitung ergänzender Regelungen zur Aufsicht notwendig. Die Redezeit beträgt 5 Minuten je Fraktion.

Hierzu wird auch der Änderungsantrag (19/5749) der Fraktionen der CDU und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN aufgerufen zu dem Gesetzentwurf der Landesregierung  für ein Gesetz zur Änderung des Hessischen Spielbankgesetzes in der Fassung der Beschlussempfehlung des Innenausschusses Drucksache 19/5508 zu Drucksache 19/5243

Danach erfolgt um 19.55 Uhr die Zweite Lesung des Gesetzentwurfs der Landesregierung für ein Gesetz zur Änderung glücksspielrechtlicher Vorschriften (19/5509 zu 19/5248) mit einer Redezeit von insgesamt 45 Minuten. Am 16.03.2017 wurde am Rande der Ministerpräsidentenkonferenz (MPK) der Zweite Glücksspieländerungsstaatsvertrag unterzeichnet. Ziel dessen sind die Aufhebung der Begrenzung der Sportwettkonzessionen und die Umverteilung der bisherigen hessischen Zuständigkeiten an die Länder Nordrhein-Westfalen und Sachsen-Anhalt. Zudem erhält Hessen ein Sonderkündigungsrecht zum 31.12.2019, sofern bis zum 30.06.2019 in der MPK keine Einigung über einen neuen Glücksspielstaatsvertrag erreicht worden ist, welcher die in den "Leitlinien für eine zeitgemäße Glücksspielregulierung in Deutschland" der Hessischen Landesregierung festgelegten Ziele berücksichtigt.

Hierzu wird auch der Änderungsantrag der Fraktionen der CDU und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN (19/5750) aufgerufen zu dem Gesetzentwurf der Landesregierung für ein Gesetz zur Änderung glücksspielrechtlicher Vorschriften in der Fassung der Beschlussempfehlung des Innenausschusses Drucksache 19/5509 zu Drucksache 19/5248.

Auch der Dringliche Antrag der Fraktionen der CDU und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN zum Thema "Scheitern des Zweiten Glücksspieländerungsstaatsvertrags" (19/5769) wird gemeinsam mit Zweiter Lesung und Änderungsantrag diskutiert. Darin fordern die antragstellenden Fraktionen, dass die folgenden fünf Leitlinien für eine erfolgreiche Ausgestaltung des Glücksspielrechts in Deutschland umgesetzt werden sollten:
Leitlinie 1: Regulierung von Casino- und Pokerspielen im Internet, Leitlinie 2: Aufhebung der Zahl der zu vergebenden Sportwettkonzessionen, Leitlinie 3: Internet - Höchsteinsatzgrenze von 1.000 Euro; Anforderungen an die Registrierung im Internet, Leitlinie 4:Glücksspielkollegium – Zusammenarbeit der Länder; Gründung einer gemeinsamen Anstalt des öffentlichen Rechts und Leitlinie 5: Bundesweite zentrale Sperrdatei/Hessische Sperrdatei für Spiel­ hallen; Anschluss der Spielhallen an die bundesweite zentrale Sperrdatei.

Um 20.40 Uhr schließt sich die Zweite Lesung des Gesetzentwurfs der Landesregierung für ein Drittes Gesetz zur Änderung des Hessischen Gesetzes über den Anspruch auf Bildungsurlaub (19/5617 zu 19/5140) an. Das Hessische Gesetz über den Anspruch auf Bildungsurlaub regelt den Anspruch der Beschäftigten gegenüber ihrer Beschäftigungsstelle auf Freistellung von der Arbeit zur Teilnahme an Bildungsveranstaltungen. Das bestehende Gesetz über den Anspruch auf Bildungsurlaub in der Fassung der Bekanntmachung vom 28. Juli 1998, zuletzt geändert durch Gesetz vom 13. Dezember 2012, ist bis zum 31. Dezember 2017 befristet und soll nunmehr mit wenigen Anpassungen an aktuelle Erfordernisse verlängert werden. Damit Bildungsurlaub auch zukünftig den Herausforderungen der gesellschaftlichen Veränderungen begegnen und seine grundlegenden Ziele erreichen kann, soll der gesetzliche Rahmen an die aktuellen Gegebenheiten angepasst werden. Die Redezeit beträgt 5 Minuten je Fraktion.

Die Zweite Lesung des Gesetzentwurfs der Landesregierung für ein Gesetz zur Änderung  des Hessischen Spielhallengesetzes (19/5696 zu 19/5016) folgt um 21.10 Uhr. Die bisherige Möglichkeit, vom Verbot der Mehrfachkonzession abzuweichen solle - entsprechend den Regelungen im Glücksspielstaatsvertrag - gestrichen werden, da sich im Rahmen der Anhörung ergeben habe, dass für die Abweichungsmöglichkeiten von dem 300-m-Abstand zwischen Spielhallen eine Konkretisierung im Gesetz erfolgt und dass Regelungen in Bezug auf den Jugendschutz bei der Standortauswahl getroffen werden. Die bisherigen Regelungen über die Aktualisierung der Sozialkonzepte und die entsprechend vorzulegenden Berichte sowie die Regelungen über das Sperrsystem bedürften der Konkretisierung im Gesetz. Die Ordnungswidrigkeiten-Tatbestände seien entsprechend zu ändern.

Hierzu wird auch der Änderungsantrag der CDU und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN (19/5768) aufgerufen.

 

Mit diesem Tagesordnungspunkt endet der erste  – von im Dezember vier – Plenartagen gegen 21.55 Uhr.

 

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