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Formular Online-Petition

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Hier können Sie eine Petition über das Internet einreichen.

Bitte beachten Sie unsere Datenschutzhinweise!

Kontaktdaten:

Hessischer Landtag
Bereich Petitionen
Schlossplatz 1-3
65183 Wiesbaden

E-Mail: Anschrift: petitionen@ltg.hessen.de 

Telefax: 0611 350 459

Online Petition

Informationen zum Ablauf für die Online-Einreichung von Petitionen erhalten Sie hier.

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Informationen zur Abgabe der Petition als Vertreter einer anderen Person

Bitte nutzen Sie das Formular „Vertretungsvollmacht“, das Sie hier finden.

Die ausgefüllte und unterschriebe Vertretungsvollmacht übersenden Sie bitte

per Fax an 0611 350 459

oder per Post an:
Hessischer Landtag
Bereich Petitionen
Schlossplatz 1-3
65183 Wiesbaden

oder per E-Mail (als Scan) an: petitionen@ltg.hessen.de

Bitte beachten Sie unsere Datenschutzhinweise!

DATENSCHUTZHINWEIS

Sie erhalten diese Information nach Art. 14 DS-GVO, da dem Hessischen Landtag personenbezogene Daten zu Ihrer Person mitgeteilt worden sind. Verantwortlich für die weitergehende Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten ist der Hessische Landtag, den Sie postalisch unter: Hessischer Landtag, Schlossplatz 1 - 3, 65183 Wiesbaden und per E-Mail unter: poststelle@ltg.hessen.de erreichen. Den/die behördliche(n) Datenschutzbeauftragte(n) des Hessischen Landtags erreichen Sie postalisch unter der o.g. Adresse und per E-Mail unter: datenschutz@ltg.hessen.de.

Gemäß Artikel 37 Abs. 7 DS-GVO haben Verantwortliche und Auftragsverarbeiter der Aufsichtsbehörde die Kontaktdaten Ihres/Ihrer Datenschutzbeauftragten mitzuteilen. Der Hessische Landtag erhebt daher die in dieser E-Mail-Nachricht mitgeteilten personenbezogenen Daten zu Ihrer Person. Die uns im Rahmen der Meldung des Datenschutzbeauftragten nach Art. 37 Abs. 7 DS-GVO mitgeteilten personenbezogenen Daten speichern wir so lange, bis eine Änderungsmeldung erfolgt, eine Meldung zurückgenommen wird oder die Meldepflicht wegfällt und Sie uns hierüber informieren (z. B. bei Geschäftsaufgabe, Sitzverlegung in anderes Bundesland usw.). Bei der Meldung eines neuen Datenschutzbeauftragten werden die zuvor gemeldeten Daten überschrieben, bei Zurücknahme der Meldung oder Wegfallen der Meldepflicht werden alle Meldedaten unverzüglich gelöscht.

Aufgrund der Erhebung Ihrer personenbezogenen Daten haben Sie das Recht auf Auskunft (Art 15 DS-GVO), das Recht auf Berichtigung (Art. 16 DS-GVO), das Recht auf Löschung (Art. 17 DS-GVO), das Recht auf Einschränkung der Verarbeitung (Art. 18 DS-GVO) und das Recht auf Widerspruch (Art. 21 DS-GVO). Darüber hinaus können Sie sich mit einer Beschwerde an den/die behördliche(n) Datenschutzbeauftragte(n) wenden, wenn Sie der Auffassung sind, dass der Hessische Landtag bei der Verarbeitung Ihrer Daten datenschutzrechtliche Vorschriften nicht beachtet hat.

DATENSCHUTZHINWEIS

Sie erhalten diese Information nach Art. 13 DS-GVO, da Sie dem Hessischen Landtag personenbezogene Daten zu Ihrer Person mitgeteilt haben. Verantwortlich für die weitergehende Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten ist Der Hessische Landtag, den Sie postalisch unter: Hessischer Landtag, Schlossplatz 1-3, 65183 Wiesbaden und per E-Mail unter: poststelle@ltg.hessen.de erreichen. Den/die behördliche(n) Datenschutzbeauftragte(n) des Hessischen Landtags erreichen Sie postalisch unter der o.g. Adresse und per E-Mail unter: datenschutz@ltg.hessen.de.

Gemäß Artikel 37 Abs. 7 DS-GVO haben Verantwortliche und Auftragsverarbeiter der Aufsichtsbehörde die Kontaktdaten Ihres/Ihrer Datenschutzbeauftragten mitzuteilen. Der Hessische Landtag erhebt daher die in dieser E-Mail-Nachricht mitgeteilten personenbezogenen Daten zu Ihrer Person. Die uns im Rahmen der Meldung des Datenschutzbeauftragten nach Art. 37 Abs. 7 DS-GVO mitgeteilten personenbezogenen Daten speichern wir so lange, bis eine Änderungsmeldung erfolgt, eine Meldung zurückgenommen wird oder die Meldepflicht wegfällt und Sie uns hierüber informieren (z. B. bei Geschäftsaufgabe, Sitzverlegung in anderes Bundesland usw.) Bei der Meldung eines neuen Datenschutzbeauftragten werden die zuvor gemeldeten Daten überschrieben, bei Zurücknahme der Meldung oder Wegfallen der Meldepflicht werden alle Meldedaten unverzüglich gelöscht.

Aufgrund der Erhebung Ihrer personenbezogenen Daten haben Sie das Recht auf Auskunft (Art 15 DS-GVO), das Recht auf Berichtigung (Art. 16 DS-GVO), das Recht auf Löschung (Art. 17 DS-GVO), das Recht auf Einschränkung der Verarbeitung (Art. 18 DS-GVO) und das Recht auf Widerspruch (Art. 21 DS-GVO). Darüber hinaus können Sie sich mit einer Beschwerde an den/die behördliche(n) Datenschutzbeauftragte(n) wenden, wenn Sie der Auffassung sind, dass der Hessische Landtag bei der Verarbeitung Ihrer Daten datenschutzrechtliche Vorschriften nicht beachtet hat.

Anlagen zu Ihrer Petition übersenden Sie bitte

per Fax an 0611 350 459

oder per Post an:
Hessischer Landtag
Bereich Petitionen
Schlossplatz 1-3
65183 Wiesbaden

oder per E-Mail (als Scan) an: petitionen@ltg.hessen.de

oder laden Sie die Anlagen hier hoch.

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Sie erhalten diese Information nach Art. 14 DS-GVO, da dem Hessischen Landtag personenbezogene Daten zu Ihrer Person mitgeteilt worden sind. Verantwortlich für die weitergehende Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten ist der Hessische Landtag, den Sie postalisch unter: Hessischer Landtag, Schlossplatz 1 - 3, 65183 Wiesbaden und per E-Mail unter: poststelle@ltg.hessen.de erreichen. Den/die behördliche(n) Datenschutzbeauftragte(n) des Hessischen Landtags erreichen Sie postalisch unter der o.g. Adresse und per E-Mail unter: datenschutz@ltg.hessen.de.

Gemäß Artikel 37 Abs. 7 DS-GVO haben Verantwortliche und Auftragsverarbeiter der Aufsichtsbehörde die Kontaktdaten Ihres/Ihrer Datenschutzbeauftragten mitzuteilen. Der Hessische Landtag erhebt daher die in dieser E-Mail-Nachricht mitgeteilten personenbezogenen Daten zu Ihrer Person. Die uns im Rahmen der Meldung des Datenschutzbeauftragten nach Art. 37 Abs. 7 DS-GVO mitgeteilten personenbezogenen Daten speichern wir so lange, bis eine Änderungsmeldung erfolgt, eine Meldung zurückgenommen wird oder die Meldepflicht wegfällt und Sie uns hierüber informieren (z. B. bei Geschäftsaufgabe, Sitzverlegung in anderes Bundesland usw.). Bei der Meldung eines neuen Datenschutzbeauftragten werden die zuvor gemeldeten Daten überschrieben, bei Zurücknahme der Meldung oder Wegfallen der Meldepflicht werden alle Meldedaten unverzüglich gelöscht.

Aufgrund der Erhebung Ihrer personenbezogenen Daten haben Sie das Recht auf Auskunft (Art 15 DS-GVO), das Recht auf Berichtigung (Art. 16 DS-GVO), das Recht auf Löschung (Art. 17 DS-GVO), das Recht auf Einschränkung der Verarbeitung (Art. 18 DS-GVO) und das Recht auf Widerspruch (Art. 21 DS-GVO). Darüber hinaus können Sie sich mit einer Beschwerde an den/die behördliche(n) Datenschutzbeauftragte(n) wenden, wenn Sie der Auffassung sind, dass der Hessische Landtag bei der Verarbeitung Ihrer Daten datenschutzrechtliche Vorschriften nicht beachtet hat.

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Gemäß Artikel 37 Abs. 7 DS-GVO haben Verantwortliche und Auftragsverarbeiter der Aufsichtsbehörde die Kontaktdaten Ihres/Ihrer Datenschutzbeauftragten mitzuteilen. Der Hessische Landtag erhebt daher die in dieser E-Mail-Nachricht mitgeteilten personenbezogenen Daten zu Ihrer Person. Die uns im Rahmen der Meldung des Datenschutzbeauftragten nach Art. 37 Abs. 7 DS-GVO mitgeteilten personenbezogenen Daten speichern wir so lange, bis eine Änderungsmeldung erfolgt, eine Meldung zurückgenommen wird oder die Meldepflicht wegfällt und Sie uns hierüber informieren (z. B. bei Geschäftsaufgabe, Sitzverlegung in anderes Bundesland usw.) Bei der Meldung eines neuen Datenschutzbeauftragten werden die zuvor gemeldeten Daten überschrieben, bei Zurücknahme der Meldung oder Wegfallen der Meldepflicht werden alle Meldedaten unverzüglich gelöscht.

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Ihre personenbezogenen Daten werden unter Wahrung des Datenschutzes gespeichert und verarbeitet.Soweit die von Ihrer Petition betroffenen Stellen (z.B. das zuständige Ressort der Landesregierung und gegebenenfalls beteiligte nachgeordnete Behörden) aufgefordert werden, zu Ihrer Petition Stellung zu nehmen, kann es erforderlich sein, dass Ihre Petition den betroffenen Stellen zugeleitet wird. Im Falle einer anderweitigen Zuständigkeit kann Ihre Petition an den zuständigen Petitionsausschuss eines anderen Landtags oder des Bundestages weitergeleitet werden. Ihr Einverständnis dafür wird vorausgesetzt.

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