
Einsam an der Spitze?
"Frau Präsidentin/Herr Präsident, meine Damen und Herren ..." - so beginnt fast jede Rede in einer Plenarsitzung des Landtages. Aber auch bei vielen anderen Veranstaltungen wird die Präsidentin/der Präsident zuerst begrüßt - sogar vor dem Ministerpräsidenten. Die Person ist offenbar wichtig. Warum eigentlich?
Eine solche Fülle von Aufgaben lässt sich nicht alleine bewältigen. Unterstützt wird die Präsidentin/der Präsident auf der Seite des Parlaments durch die Vizepräsidentinnen und Vizepräsidenten, das Präsidium und den Ältestenrat des Hessischen Landtages, auf der Seite der Verwaltung durch den Direktor beim Hessischen Landtag.
Die Präsidentin/der Präsident des Hessischen Landtages wird zu Beginn einer Wahlperiode aus den Reihen der Abgeordneten gewählt. Nach parlamentarischem Brauch schlägt immer die stärkste Fraktion einen Kandidaten für dieses Amt vor. Die Präsidentin/der Präsident ist also frei gewählte/r Abgeordnete/r und Mitglied einer Fraktion wie die anderen Abgeordneten auch. Dennoch hat sie/er eine herausgehobene Stellung.
Die Präsidentin/der Präsident und die Vizepräsidentinnen und Vizepräsidenten müssen vor allem dafür sorgen, dass die Plenarsitzungen ordnungsgemäß ablaufen. Sie/er beruft die Sitzungen ein und leitet die Debatte. Dabei achtet sie/er „gerecht und unparteiisch“ darauf, dass die Abgeordneten fair miteinander umgehen und die gemeinsam vereinbarten Regeln, die Geschäftsordnung des Hessischen Landtages, einhalten. In den Ausschüssen des Landtages hat die Präsidentin/der Präsident eine beratende Stimme.
Als Repräsentant aller Abgeordneten vertritt die Präsidentin/der Präsident das Parlament auch nach außen. So nimmt sie/er etwa die Rechte der Abgeordneten gegenüber anderen Verfassungsorganen wahr, leitet öffentliche Anhörungen und Fachtagungen des Landtages oder empfängt im Namen der Abgeordneten ausländische Staatsgäste.
„Frau/Herrn LP auf dem Dienstweg zur Genehmigung“ - diesen Vermerk trägt eine Vielzahl von landtagsinternen Schriftstücken. Denn nicht zuletzt ist die Landtagspräsidentin/der Landtagspräsident auch Chefin/Chef der Kanzlei des Hessischen Landtages, einer Parlamentsverwaltung mit ca. 250 Beschäftigten. Sie/er entscheidet über alle wirtschaftlichen und finanziellen Fragen, ernennt, befördert, versetzt oder entlässt die Bediensteten beim Hessischen Landtag, genehmigt Dienstreisen und Sonderurlaub, ist Verhandlungspartner der Personalvertretung und, und, und ...
Galerie der Landtagspräsidenten
Astrid Wallmann
Boris Rhein
Norbert Kartmann
Präsident des Hessischen Landtags vom 05.04.2003 bis 17.01.2019
Klaus Peter Möller (Gießen)
Präsident vom 05.04.1995 bis 04.04.2003 und vom 28.07.1988 bis 04.04.1991
Karl Starzacher
Präsident des Hessischen Landtags von 05.04.1991 bis 04.04.1995
Jochen Lengemann
Präsident des Hessischen Landtags vom 23.04.1987 bis 22.07.1988 und vom 01.12.1982 bis 13.10.1983
Dr. phil. Erwin Lang
Präsident des Hessischen Landtags vom 13.10.1983 bis 23.04.1987
Dr. phil. Hans Wagner (Heppenheim)
Präsident des Hessischen Landtags von 03.12.1974 bis 30.11.1982
Georg Buch
Päsident vom 01.12.1966 bis 03.12.1974
Franz Fuchs
Präsident vom 01.12.1962 bis 30.11.1966
Heinrich Zinnkann
Präsident von 16.12.1954 bis 30.11.1962
Otto Witte
Präsident von 15.07.1946 bis 15.12.1954