
Die Verfassung des Landes Hessen feierte im Jahr 2016 ihren 70. Geburtstag. Sie wurde am 1. Dezember 1946 von den hessischen Bürgerinnen und Bürgern durch eine Volksabstimmung in Kraft gesetzt und hat sich seitdem als Grundlage für das Zusammenleben der Menschen in Hessen bewährt. Hier geht es zur aktuellen Hessischen Verfassung.
Um die Verfassung an die Veränderungen der letzten Jahrzehnte anzupassen, hat der Hessische Landtag mit Beschluss vom 17.12.2015 eine Enquetekommission eingesetzt, die den Auftrag erhalten hat, die Verfassung des Landes Hessen zu überarbeiten und Vorschläge für ihre zukünftige Gestaltung zu unterbreiten (hier finden Sie den Einsetzungsbeschluss der Enquetekommission: Drucks. 19/2566).
Die Enquetekommission besteht aus 15 Mitgliedern aller Fraktionen. Zudem hat jede Fraktion einen externen Sachverständigen benannt. Die Kommission soll auf dem Bericht der Verfassungsenquete 2005 aufbauen, aber nicht auf die dortigen Vorschläge festgelegt oder beschränkt sein. Unter anderem sollen folgende Themen bearbeitet werden:
- Stärkung der Anerkennung des Ehrenamts;
- Abschaffung der Todesstrafe;
- Überprüfung der Voraussetzungen und Rahmenbedingungen von Volksbegehren und Volksentscheiden;
- Überprüfung der Regelung zum passiven Wahlalter.
Diese Internetseite gibt einen Überblick über die Arbeit der Kommission und über den Stand der aktuellen Beratungen.
Bürgerbeteiligung
In die Überlegungen zur Änderung der Hessischen Verfassung sollen die Bürgerinnen und Bürger Hessens in breitem Umfang einbezogen werden. Zu diesem Zweck wurde zunächst ein „Beratungsgremium Zivilgesellschaft“ ins Leben gerufen. Darin sind Vereine, Verbände, Kirchen etc. vertreten, die maßgeblicher Teil der hessischen Zivilgesellschaft sind. Sie nehmen an Sitzungen der Kommission teil und erarbeiten selbst Vorschläge zur Änderung der Verfassung. Die ständigen Mitglieder des Beratungsgremiums Zivilgesellschaft wurden gemäß den Verfahrensregeln der Enquetekommission von der Kommission gemeinsam bestimmt. Weitere 15 Mitglieder werden von den Fraktionen zu den einzelnen Sitzungen anteilig (System-Hare-Niemeyer) benannt. Außerdem wurden die rechts-, sozial- und wirtschaftswissenschaftlichen Fakultäten der hessischen Hochschulen gebeten, Lehrveranstaltungen zu dem Thema „Änderung der Hessischen Verfassung“ zu veranstalten. Auch wird ein Wettbewerb für Schüler durchgeführt. Die Ergebnisse der Arbeiten von Hochschulen und Schülern werden in die Beratungen der Enquetekommission einfließen. Aber auch außerhalb von Schulen und Universitäten sollen die Bürgerinnen und Bürger die Möglichkeit erhalten, sich in den Prozess der Änderung der Hessischen Verfassung einzubringen. So besteht für jeden Interessierten die Möglichkeit, selbst Vorschläge zur Änderung der Verfassung über ein Kontaktformular abzugeben oder die Arbeit der Kommission zu kommentieren. Die Vorschläge und Kommentare werden vom Vorsitzenden der Kommission gesammelt und sie fließen in die Beratungen der Kommission mit ein. Auch können die Sitzungen der Enquetekommission besucht werden (Anmeldung). Darüber hinaus besteht die Möglichkeit, direkt zu den in der Enquetekommission vertretenen Fraktionen Kontakt aufzunehmen. Zudem wird in jedem hessischen Regierungsbezirk mindestens ein Bürgerforum zum Thema „Änderung der Verfassung des Landes Hessen“ stattfinden.