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Eingang des Plenargebäudes

Alles Wissenswerte zur Landtagswahl am 8. Oktober 2023

Wahlen sind die Voraussetzung für echte Demokratie

  • 17. September 2023: Wahlbenachrichtigung und Frist für Antrag auf Eintragung in das Wählerverzeichnis
  • 18. bis 22. September 2023: Frist für Einsprüche gegen die Richtigkeit des Wählerverzeichnisses
  • 6. Oktober 2023 bis 13.00 Uhr (§ 13 Abs. 4 LWO): Grundsätzlich letzter Termin für die Beantragung von Wahlscheinen und Briefwahlunterlagen. In Ausnahmefällen kann ein Wahlschein auch noch bis zum Wahltag, 15.00 Uhr, beantragt werden.
  • 8. Oktober 2023, 8 bis 18 Uhr: Landtagswahl in Hessen.
  • 8. Oktober 2023, 18 Uhr: Hessen hat gewählt; die vorläufigen Wahlergebnisse in den Wahlkreisen und im Land werden noch in der Nacht bekannt gegeben.
  • Spätestens am 18. Oktober 2023
    - Endgültiges Wahlergebnis in den Wahlkreisen -
    Die Kreiswahlausschüsse stellen in öffentlicher Sitzung die Wahlkreisergebnisse fest.
  • 27. Oktober 2023,
    - Endgültiges Wahlergebnis im Land, Sitzung des Landeswahlausschusses, Beginn 10.00 Uhr -
    Der Landeswahlausschuss stellt in öffentlicher Sitzung das endgültige Landeswahlergebnis fest.

Die konstituierende Sitzung des 21. Hessischen Landtages findet am 18. Januar 2024 statt.

Wahlberechtigt sind alle Deutschen, die am Wahltag das 18. Lebensjahr vollendet haben und seit mindestens sechs Wochen vor dem Wahltag ihren Wohnsitz oder dauernden Aufenthalt im Land Hessen haben. Wählbar ist jeder Wahlberechtigte, der am Wahltag 18 Jahre alt ist und seit mindestens drei Monaten seinen Wohnsitz oder dauernden Aufenthalt in Hessen hat.

Schon Monate vor den Wahlen beginnen die Vorbereitungen in den Parteien. Neben der Aufstellung von neuen Wahlprogrammen müssen die Kandidatinnen und Kandidaten für die Abgeordnetenmandate festgelegt werden. In Wahlkreiskonferenzen wählen dann die Delegierten einer Partei ihre Wahlkreisbewerberinnen und –bewerber. Wenn sie bei der Landtagswahl im jeweiligen Wahlkreis die Mehrheit der abgegebenen Stimmen erreichen – erhalten sie als Direktkandidatinnen und -kandidaten einen Sitz im Landtag. 55 Abgeordnete werden so über die 55 Wahlkreise der Hessischen Landtagswahl ins Parlament gewählt. Die restlichen 55 Kandidatinnen und Kandidaten ziehen über die Landeslisten der Parteien ins Parlament ein.

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Landtagspräsidentin Astrid Wallmann

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Wahlaufruf der Landtagspräsidentin
zur Landtagswahl am 8. Oktober 2023
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Kreuz auf Stimmzettel

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Erklärvideo "Das Wahlsystem in Hessen"
Im Hessischen Landtag sitzen die Abgeordneten als gewählte Vertreterinnen und Vertreter des Volkes.

Der Wahl-O-Mat der Bundeszentrale für politische Bildung kann bei der Wahlentscheidung hilfreich sein.