Das Gesetzgebungsverfahren im Hessischen Landtag
Gesetzentwürfe können von einer einzelnen Fraktion oder aber von mindestens fünf Abgeordneten sowie von der Landesregierung eingebracht werden. In der Regel werden die Gesetzentwürfe in zwei Lesungen beraten, d.h. öffentlich in der Plenarsitzung diskutiert.
Eine weitere Lesung ist erforderlich bei Entwürfen zu:
- Haushaltsgesetzen und
- Verfassungsänderungsgesetzen oder
- Wenn eine Fraktion vor Schlussabstimmung in zweiter Lesung eine dritte Lesung verlangt.
Nach der ersten Lesung und gegebenenfalls nach der zweiten Lesung wird der Gesetzentwurf den zuständigen Fachausschüssen überwiesen, diese erstellen einen Bericht und eine Beschlussempfehlung für das Plenum. Häufig werden dort auch noch Änderungen besprochen und beschlossen.
Die Landesregierung hat das Recht, gegen ein beschlossenes Gesetz Einspruch zu erheben, dies macht eine weitere Lesung mit anschließender Schlussabstimmung im Plenum erforderlich.
Nach endgültiger Beschlussfassung beurkundet der Landtagspräsident das Gesetz und übermittelt es an die Landesregierung zur Ausfertigung und Verkündung im Gesetz- und Verordnungsblatt.
Datenschutzbeauftragter
Der Datenschutzbeauftragte des Landes wacht über die Einhaltung des Datenschutzes in den Behörden und bei sonstigen öffentlichen Stellen des Landes. Er ist unabhängig und untersteht nur den gesetzlichen Regelungen. Er gibt Stellungnahmen zu Gesetzesvorhaben des Landesgesetzgebers ab, die datenschutzrechlichen Bezug haben. Er berät und kontrolliert die datenverarbeitenden Stellen, er kümmert er sich um die Eingaben der Bürger, die allgemeine Fragen zum Datenschutz haben oder die sich durch das Vorgehen einer öffentlichen Stelle des Landes in ihren Rechten verletzt sehen. Jeder kann den Datenschutzbeauftragten um Unterstützung zu bitten. Stellt er Verstöße gegen datenschutzrechtliche Bestimmungen fest, so kann er sie beanstanden. Die Behörden sind gehalten, das beanstandete Verhalten zu ändern. Der Datenschutzbeauftragte erstattet dem Hessischen Landtag jährlich seinen Tätigkeitsbericht.
Delegierter
Als Delegierten bezeichnet man eine Person, die von einer Partei oder Gruppe ausgewählt wird, um stellvertretend die Verhandlungen zu führen oder Entscheidungen zu treffen, zum Beispiel in einem Ausschuss. (Das Wort delegare kommt aus dem Lateinischen und bedeutet: beauftragen, hinsenden.)
Demographie
Demographie beschreibt die Zusammensetzung der Gesellschaft nach verschiedenen Merkmalen, z. B. nach Alter, Geschlecht oder Herkunft. Wissenschaftliche demographische Untersuchungen versuchen die Entwicklung sowie deren Ursachen und Wirkungen zu analysieren. Für die Zukunft werden in Deutschland gravierende Veränderungen der gesellschaftlichen Strukturen erwartet. Man spricht vom demographischen Wandel. „Wir werden weniger, älter und bunter“, auf diese griffige Formel brachte der Zukunftsforscher Matthias Horx die drei Entwicklungen des demographischen Wandels in unserer Gesellschaft.
Demographischer Wandel
Die gesellschaftliche Zusammensetzung unterliegt einem ständigen Wandel. Die Geburtenrate sinkt, die Bevölkerung altert und durch ständige Zu- und Abwanderung verändern sich die Anforderungen auch an die Politik. Vor allem die Frage nach der Stabilität der sozialen Sicherungssysteme bestimmen seit einigen Jahren die politische und gesellschaftliche Diskussion. In vielfältigen Studien zur voraussichtlichen Bevölkerungsentwicklung wird die gesellschaftliche Entwicklung anhand von Merkmalen wie Lebenserwartung, Alterung, Migration, Eheschließungen, Scheidungen, Ausländerzahlen, Haushaltsstruktur, Bildungsbeteiligung, Schulbesuch, Einkommen, usw. statistisch ausgewertet. Der Hessische Landtag hat im Jahr 2003 eine Enquetekommission zur Erarbeitung konkreter Lösungsvorschläge für anstehende Herausforderungen an die Landespoltitik eingesetzt. Der Auftrag der Kommission ist unter anderem die Untersuchung der Auswirkungen auf einzelne Bereiche wie Bildung, Erziehung, Arbeitsleben und Arbeitskräftebedarf, Krankenversorgung, Altenbetreuung, Pflegebedarf, Daseinsvorsorge.
Demokratie
Unter Demokratie verstehen wir heute eine vom Volk abgeleitete Staatsorganisation, in der neben der Beteiligung der Bürger auch die Sicherung der Menschenrechte und ein funktionierender Rechtsstaat garantiert werden. In Deutschland wird die Demokratie durch das Grundgesetz als Verfassungsprinzip festgelegt: „Alle Staatsgewalt geht vom Volke aus “ (Art. 20, Abs. 2 GG). Der Begriff leitet sich aus dem Griechischen von „demos“ – Volk und „kratia“ – Macht, Stärke ab und stand zunächst für eine direkte Volksherrschaft (umgesetzt durch Volksentscheid oder Planungskooperation). Heute wird Demokratie meist als allgemeiner Sammelbegriff verwendet, der die vom Volk abgeleitete Herrschaftsgrundlage hervorhebt. In unserer Repräsentativen Demokratie werden von den Bürgern Repräsentanten gewählt, die über Parlamente im Auftrag des Volkes über die notwendigen Staatsaufgaben entscheiden.
Diäten
Ursprünglich wurden den Parlamentsmitgliedern Diätengelder (lat.: dies, der Tag) gezahlt, die den ihnen durch Tagungen entstandenen Verdienstausfall ausgleichen sollten. Heute ist damit eine finanzielle Grundversorgung von Abgeordneten gemeint, die im Grundgesetz in Artikel 48 Absatz 3 als „angemessene, ihre Unabhängigkeit sichernde Enschädigung" definiert wird. In den Abgeordnetengesetzen der Länder und des Bundes wird diese Entschädigung genau geregelt. In Hessen ist der Präsident des Landtages verpflichtet, dem Parlament jährlich über die aktuelle Angemessenheit der Entschädigungen zu berichten. Ausschlaggebend für eine eventuelle Anpassung sind die Daten der allgemeinen Einkommensentwicklung sowie die Lebenshaltungskosten (hessischer Verbraucherpreisindex), die vom Statistischen Landesamt ermittelt werden.
Dringliche Anträge
Das Besondere bei dringlichen Anträgen ist, dass sie auf eine bereits festgelegte oder genehmigte Tagesordnung gesetzt werden können. So kann beispielsweise ein dringlicher Gesetzentwurf oder ein dringlicher Antrag auch kurzfristig noch im Plenum besprochen werden. Voraussetzung dafür ist, dass die Einbringenden diese als dringlich bezeichnen und der Landtag die Dringlichkeit feststellt.
Drucksachen
Dabei handelt es sich um parlamentarische Initiativen, die - wie der Name schon sagt - ursprünglich in gedruckter Form und heute auch digital an Abgeordnete und Verwaltungsstellen im Landtag, die Landesministerien und Pressevertreter verteilt werden. Für Bürgerinnen und Bürger sind sie aber auch öffentlich im Drucksachenarchiv einsehbar. Drucksachen umfassen beispielsweise Gesetzentwürfe, Anträge oder Große und Kleine Anfragen. Sie werden fortlaufend nummeriert und im Landtagsarchiv aufgehoben. Die Zahl ganz vorne steht für die aktuelle Wahlperiode.