Direkt zum Inhalt

Landtags ABC

Alle A B D E F G H I K L M N O P Q R S T Ü V W Z

Kabinett

Die Landesregierung wird auch als „Kabinett“ bezeichnet. Es besteht demnach aus dem Ministerpräsidenten und den Ministern. Dies definiert  Artikel 100 der Hessischen Verfassung. Der Landtag wählt den Ministerpräsidenten mit absoluter Mehrheit. Dieser ernennt seine Minister und teilt dies dem Landtag unverzüglich mit. Wenn der Landtag dem Kabinett das Vertrauen ausgesprochen hat, kann es seine Arbeit aufnehmen. 

Kleine Anfrage

Mit einer „Kleinen Anfrage“ können Abgeordnete von der Landesregierung Auskunft über bestimmte Angelegenheiten verlangen, die nicht nur von örtlichem Interesse sind. Sie soll von der Landesregierung in kurzer Form, schriftlich innerhalb von sechs Wochen nach Zuleitung (über den Landtagspräsidenten) beantwortet werden. Kann die Frist nicht eingehalten werden, wird ein Zwischenbericht mit Angabe der Hinderungsgründe fällig. 

Koalition

Zusammensachluss von Fraktionen zum gemeinsamen Erreichen der absoluten Stimmenmehrheit und damit auch Wahl der Regierung. Wenn es nach einer Wahl keine absolute Mehrheit für eine Partei gibt, können sich Fraktionen zusammenschließen, um mit der Mehrheit der Mandate einen Regierungschef zu wählen. Eine Koalition unterstützt das Regierungsprogramm und tritt bei Abstimmungen im Parlament geschlossen auf. Die Bildung einer Koalition erfordert von den beteiligten Fraktionen Kompromissbereitschaft; jede Fraktion muss in ihren Entscheidungen Rücksicht auf den oder die Koalitionspartner nehmen. Dabei spielen die durch das Wahlergebnis bestimmten Machtverhältnisse eine große Rolle. Die Mitglieder einer mit vielen Stimmen gewählten Partei werden mehr Einfluss in der Koalition nehmen können als eine kleine Fraktion.

Kommunalwahlen

Kommunalwahlen sind die Wahlen zu den örtlichen Bürgervertretungen (Gemeindevertretung, Stadtverordnetenversammlung, Kreistag, Ortsbeirat und Ausländerbeirat, die Wahlen der Bürgermeister und Landräte sowie Bürgerentscheide und die Abwahl von direkt Gewählten. Die Vorbereitung und Durchführung von Kommunalwahlen nehmen die Städte, Gemeinden und Landkreise in eigener Zuständigkeit und Verantwortung selbst wahr. Der Landeswahlleiter für Hessen wirkt hierbei nicht mit. Die Aufgaben des Hessischen Ministeriums des Innern und für Sport erstrecken sich lediglich auf die Mitwirkung an der Bereitstellung des erforderlichen Regelwerks (Kommunalwahlgesetz, Kommunalwahlordnung, Wahlgeräteverordnung, Durchführungshinweise in Form von Wahlerlassen und allgemeinen Rechtsauskünften, Vordruckmuster). Auskünfte zu Kommunalwahlen erteilen die jeweiligen Gemeinde- und Kreiswahlleiter mit ihren örtlichen Wahlämtern. 

Konstituierende Sitzung

Zu Beginn einer Wahlperiode muss sich das Parlament neu zusammenfinden. Die erste Sitzung wird vom ältesten Abgeordneten, dem sogannnten Alterspräsidenten, eröffnet. Dann werden die beiden jüngsten Abgeordneten zu vorläufigen Schriftführern ernannt und die Abgeordneten einzeln aufgerufen. Wenn die Beschlussfähigkeit festgestellt ist, gilt der Landtag als konstituiert. Wenn auch die Geschäftsordnung als Grundlage aller weiteren Schritte beschlossen ist und die Tagesordnung bestätigt wurde, werden der Landtagspräsident, die Vize-Präsidenten und die weiteren Mitglieder des Präsidiums gewählt. Es folgt die Wahl des Ältestenrats und auf Vorschlag aller Fraktionen die Besetzung der Ausschüsse und bestimmter Gremien. Nun ist der Zeitpunkt gekommen, an dem die alte Regierung durch die neue abgelöst werden muss. Der Ministerpräsident tritt zurück und ein neuer muss gewählt werden. Nach seiner Vereidigung, präsentiert er sein Kabinett, das heisst, seine Minister. Wenn die Abgeordneten der neuen Landesregierung ihr Vertrauen erklärt haben, müssen diese ebenfalls vereidigt werden. Das Land hat dann für die laufende Wahlperiode ein neues Parlament sowie eine neue Regierung und ist handlungs- und regierungsfähig. Wird kein neuer Ministerpräsident gewählt, bleibt die bisherige Regierung geschäftsführend so lange im Amt bis das der Fall ist. 

Konsul

Ein Konsul ist ein offiziell von einem Staat beauftragter Vertreter im Ausland. Dort nimmt er die Interessen der Bürger des (Entsende)-Staates wahr und kümmert sich um Belange des Handels. Die Behörde, an deren Spitze der Konsul steht, heißt Konsulat. Im Unterschied zum Botschafter vermittelt ein Konsul nicht in diplomatischen, sondern in behördlichen Fällen. Es gibt die vom Staat benannten Berufskonsuln und die ehrenamtlich tätigen Honorarkonsuln. In Staatsverträgen ist festgelegt, welche Amtshandlungen die Konsuln völkerrechtlich vornehmen dürfen.

Kurzintervention

Während einer Rede im Plenum kann eine Wortmeldung zur Kurzintervention beim Präsidenten gemacht werden. Dann kann der Präsident noch einmal das Wort für eine kurze Frage oder Gegendarstellung zum Debattenbeitrag an einen Vertreter der Fraktionen erteilen. Der Redner darf darauf noch antworten. Es besteht nicht die Möglichkeit, auf die Intervention mit einer zweiten Internvention zu reagieren. Jede Fraktion darf zu einer Rede nur einmal intervenieren, jeder Abgeordnete darf zu einem Tagesordnungspunkt nur einmal Intervention fordern.