Bilddatei
Plenarsaal
18
Januar
2024

Konstituierende Sitzung des 21. Hessischen Landtages

1. Plenarsitzung der neuen Legislaturperiode

Start in die neue Legislaturperiode

Das Plenum des 21. Hessischen Landtages legte die Rahmenbedingungen für die Arbeit des Parlamentes in der neuen Legislaturperiode fest. Unter anderem wurden die Präsidentin des Hessischen Landtages und der Hessische Ministerpräsident gewählt.

Die Aufzeichung der Sitzung wurde mit barrierearmen Untertiteln versehen und kann im YouTube-Kanal des Landtages aufgerufen werden.

Tagesordnung

Nach der Eröffnungsrede wurde nach Art. 99 der Verfassung des Landes Hessen ein Antrag der Fraktion der CDU, der Fraktion der SPD, der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und der Fraktion der Freien Demokraten zur gültigen Geschäftsordnung des Hessischen Landtags aufgerufen.

Drucksache 21/1

  • Die Geschäftsordnung wurde beschlossen.

Nach § 2 und § 9 Abs. 2 GOHLT wurde über den Wahlvorschlag der mitgliederstärksten Fraktion im Parlament, der Fraktion der CDU, zur Wahl der Präsidentin oder des Präsidenten des Hessischen Landtags abgestimmt. 

Drucksache 21/2

  • Die vorgeschlagene Abgeordnete Astrid Wallmann wurde zur Präsidentin des Hessischen Landtags gewählt. 

  • Laut § 3 Abs. 1 GOHLT wurde die Zahl der Vizepräsidentinnen und Vizepräsidenten auf Antrag der Fraktion der CDU, der Fraktion der SPD, der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und der Fraktion der Freien Demokraten auf fünf festgesetzt.

Drucksache 21/3

 

Nach den Wahlvorschlägen der Fraktionen zur Wahl der Vizepräsidentinnen und Vizepräsidenten 

(§ 3 Abs. 2, § 9 GOHLT) wurden folgende Wahlvorschläge angenommen:

Nicht angenommen in drei Wahlgängen wurde der 

Drucksache 21/5 

  • Nach § 3 Abs. 1 GOHLT wurde auf Antrag der Fraktion der CDU, der Fraktion der SPD, der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und der Fraktion der Freien Demokraten die Zahl der weiteren Mitglieder des Präsidiums auf neun festgesetzt.

Drucksache 21/9

Nach dem Wahlvorschlag der Fraktion der CDU, der Fraktion der AfD, der Fraktion der SPD, der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und der Fraktion der Freien Demokraten wurden die weiteren Mitglieder des Präsidiums(§ 3 Abs. 2, § 9 GOHLT) bestimmt:

Drucksache 21/10

  • Auf Antrag der Fraktion der CDU, der Fraktion der SPD, der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und der Fraktion der Freien Demokraten wurde nach § 4 Abs. 2 Satz 2 GOHLT die Zahl der Schriftführerinnen und Schriftführer auf elf festgesetzt.

Drucksache 21/11

Nach § 4 Abs. 2 Satz 1 GOHLT wurden die Schriftführerinnen und Schriftführer in einem Wahlgang laut einem Wahlvorschlag der Fraktionen der CDU, der AfD, der SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und der Freien Demokraten gewählt:

Drucksache 21/12

  • Auf Antrag der Fraktion der CDU, der Fraktion der SPD, der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und der Fraktion der Freien Demokraten wurden keine weitere Mitglieder des Ältestenrats (§ 5 Abs. 1 GOHLT) bestellt. 

Drucksache 21/13

Auf Antrag der Fraktion der CDU, der Fraktion der SPD, der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und der Fraktion der Freien Demokraten nach § 50 Abs. 1 GOHLT wurde die Liste der Fachausschüsse wie folgt gefasst und die Zahl der Mitglieder festgelegt:  

  • Europaausschuss (EUA) - 16 Mitglieder  
  • Haushaltsausschuss (HHA) - 20 Mitglieder  
  • Innenausschuss (INA) - 22 Mitglieder  
  • Kultuspolitischer Ausschuss (KPA) - 22 Mitglieder  
  • Petitionsausschuss (PTA) - 16 Mitglieder  
  • Rechtspolitischer Ausschuss (RTA) - 16 Mitglieder  
  • Arbeits- und Sozialpolitischer Ausschuss (ASA) - 16 Mitglieder  
  • Gesundheits- und Familienpolitischer Ausschuss (GFA) - 16 Mitglieder  
  • Ausschuss für Digitales, Innovation  und Datenschutz (DDA) - 16 Mitglieder  
  • Ausschuss für Landwirtschaft und Umwelt (LUA) - 16 Mitglieder  
  • Ausschuss für Wirtschaft, Energie, Verkehr,  Wohnen und ländlichen Raum (WVA)  - 22 Mitglieder
  • Ausschuss für Wissenschaft und Kultur (WKA) - 16 Mitglieder 

Drucksache 21/14 - Ziffer 1 

  • Der Antrag der  Fraktion der AfD zur Zahl der Mitglieder der Fachausschüsse und der ständigen Unterausschüsse (§ 50 Abs. 3 GOHLT) wurde abgelehnt.

Drucksache 21/14 - Ziffer 2 

Drucksache 21/15 - Ziffer 1

Es wurden folgende ständigen Unterausschüsse eingesetzt (§ 50 Abs. 2 GOHLT): 

  • Unterausschuss Justizvollzug (UJV) 
  • Unterausschuss für Heimatvertriebene, Aussiedler,  Flüchtlinge und Wiedergutmachung (UHW) 
  • Unterausschuss für Finanzcontrolling  und Verwaltungssteuerung (UFV)

Drucksache 21/14 - Ziffer 3 

Nach § 50 Abs. 3 GOHLT wurde die Zahl der Mitglieder der ständigen Unterausschüsse wie folgt festgelegt:

  • Unterausschuss Justizvollzug (UJV) - 12 Mitglieder   
  • Unterausschuss für Heimatvertriebene, Aussiedler,  Flüchtlinge und Wiedergutmachung (UHW) - 12 Mitglieder   
  • Unterausschuss für Finanzcontrolling  und Verwaltungssteuerung (UFV) - 12 Mitglieder  

Drucksache 21/14 - Ziffer 4 (angenommen)

Drucksache 21/15 - Ziffer 2 (abgelehnt)

 

Der Hauptausschuss wurde gemäß Art. 93 der Verfassung des Landes Hessen§ 6 GOHLT bestellt.

Wahlvorschlag der Fraktion der CDU zur Wahl der Mitglieder, der stellvertretenden Mitglieder und der weiteren  stellvertretenden Mitglieder des Hauptausschusses 

Drucksache 21/16

Wahlvorschlag Fraktion der AfD Wahl der Mitglieder, der stellvertretenden Mitglieder und der weiteren stellvertretenden Mitglieder des Hauptausschusses 

Drucksache 21/17

 Wahlvorschlag Fraktion der SPD Wahl der Mitglieder, der stellvertretenden Mitglieder und der weiteren  stellvertretenden Mitglieder des Hauptausschusses 

Drucksache 21/18

Wahlvorschlag Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Wahl der Mitglieder, der stellvertretenden Mitglieder und der weiteren  stellvertretenden Mitglieder des Hauptausschusses 

Drucksache 21/19

Wahlvorschlag Fraktion der Freien Demokraten Wahl eines Mitglieds, eines stellvertretenden Mitglieds und eines weiteren  stellvertretenden Mitgliedes des Hauptausschusses 

Drucksache 21/20

  • Alle Wahlvorschläge wurden angenommen.

Nach Art. 78 der Verfassung des Landes Hessen, und § 2 Wahlprüfungsgesetz wurde über den Wahlvorschlag für die Wahl von Mitgliedern und nachrückenden Mitgliedern des Wahlprüfungsgerichts abgestimmt.

Die Fraktionen der CDU, der AfD, der SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und der Freien  Demokraten schlugen vor,  den 

Abg. Ingo Schon (CDU)  den 

Abg. Hartmut Honka (CDU) den 

Abg. Klaus Gagel (AfD)   den 

Abg. J. Michael Müller (Lahn-Dill) (CDU)  die 

Abg. Kim-Sarah Speer (CDU) den 

Abg. Patrick Schenk (Frankfurt) (AfD)  

zu Mitgliedern und nachrückenden Mitgliedern des Wahlprüfungsgerichts zu wählen. 

  • Der Wahlvorschlag der Fraktion der CDU, der Fraktion der AfD, der Fraktion der SPD,  der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und der Fraktion der Freien Demokraten wurde angenommen.

Drucksache 21/21

  • Der Antrag der Fraktion der CDU, der Fraktion der SPD, der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und der Fraktion der Freien Demokratenzur zur Immunität von Abgeordneten des Hessischen Landtags wurde angenommen. 

Drucksache 21/22

Eine Erklärung nach Art. 113 Abs. 2 der Verfassung des Landes Hessen wurde entgegengenommen.

 

Gemäß Art. 101 Abs. 1 der Verfassung des Landes Hessen wählt der Landtag „ohne Aussprache den Ministerpräsidenten mit mehr als der Hälfte der gesetzlichen Zahl seiner Mitglieder“. 

Mit Schreiben vom 16. Januar 2024 schlugen die Fraktionen der CDU und der SPD den  

Abg. Boris Rhein  

zur Wahl für das Amt des Hessischen Ministerpräsidenten vor. 

Drucksache 21/23

  • Der Ministerpräsident wurde gewählt wie im Wahlvorschlag vorgesehen. 

  • Die Vereidigung von Ministerpräsident Boris Rhein wurde vollzogen. 

(Art. 111 der Verfassung des Landes Hessen)

Die Plenarsitzung wurde unterbrochen und Ministerpräsidident Rhein ernannte die Kabinettsmitglieder. 

Nach der Ernennung der Ministerinnen und Minister durch den Ministerpräsidenten wurde das neue Kabinett den Abgeordneten vorgestellt. 

(Art. 101 Abs. 2 der Verfassung des Landes Hessen)

Drucksache 21/24