
Am 1. Dezember 1946 wurde die Hessische Verfassung durch Volksabstimmung in Kraft gesetzt. Das Ergebnis damals war eindeutig, denn 76,4% der Wählerinnen und Wähler stimmten für deren Annahme.
Auch heute können Verfassungsänderungen nur mit der Zustimmung des Hessischen Volkes vorgenommen werden (Art. 123 HV). Das letzte Mal war das am 28. Oktober 2018 der Fall: In den 15 Verfassungsänderungen, die an diesem Tag mit breiter Mehrheit angenommen wurden, ging es unter anderem um die Förderung der Gleichberechtigung von Frau und Mann, den besonderen Schutz von Kindern oder die Selbstbestimmung über die Preisgabe persönlicher Daten.
„Die Hessische Verfassung ist der wichtigste Text unseres Bundeslandes. Wir alle stehen in der Verantwortung, unsere Verfassung mit Leben zu füllen und die Grundwerte der Demokratie hochzuhalten. Ein erster, wichtiger Schritt auf diesem Weg ist es, diese Verfassung zu kennen“, so Landtagspräsident Boris Rhein.