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Blick von der Besuchergalerie in den Plenarsaal während einer Sitzung
Vollversammlung aller Abgeordneten

Das Plenum

An manchen Tagen wird es im Hessischen Landtag ganz schön voll: Die Abgeordneten versammeln sich im Plenarsaal, die Presse tummelt sich im Foyer und Besuchergruppen strömen durchs Haus. Es ist Plenum!

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Blick von den Abgeordnetenplätzen zur Regierungsbank

Vollversammlung der Abgeordneten

Die Abgeordneten des Hessischen Landtags treffen sich regelmäßig zu Plenarsitzungen. In der Regel finden diese einmal im Monat an einem Dienstag, Mittwoch und Donnerstag statt. Ausgenommen sind die Ferienzeiten. Die Vollversammlung der Abgeordneten wird auch Plenum (lateinisch voll, ganz) genannt.

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Die Landtagspräsidentin bei der Sitzungsleitung

Das Präsidium leitet die Sitzungen

Der Ältestenrat stellt für die Plenarsitzung eine umfangreiche Tagesordnung auf. In ihr sind alle wichtigen Punkte aufgelistet, die in den drei Plenartagen besprochen werden sollen. Die Tagesordnung hilft der Landtagspräsidentin und ihren Stellvertreterinnen und Stellvertretern bei der Sitzungsleitung, da sie den Ablauf der Sitzung ganz genau festhält.

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Blick von der Besuchergalerie in den Plenarsaal während einer Sitzung

So läuft die Plenarsitzung ab

Die Plenarsitzung beginnt für gewöhnlich mit einer Fragestunde, in der die Landesregierung auf die Fragen von Abgeordneten reagieren muss. Danach stehen Wahlen, Lesungen von Gesetzen, große Anfragen oder Anträge auf der Tagesordnung. Die Debatten der Abgeordneten enden meist mit einer Abstimmung. Kann über ein Thema noch nicht abgestimmt werden, wird es an den zuständigen Ausschuss übergeben. In der aktuellen Stunde kann jede Fraktion einen Sachverhalt zur Aussprache bringen, der ihr zum aktuellen Zeitpunkt besonders wichtig ist.

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Die deutsche und die hessische Flagge im Plenarsaal

Die Themen einer Plenarsitzung

Die Themen, die in der Plenarsitzung behandelt werden, sind sehr vielfältig. Sie orientieren sich jedoch immer daran, wofür das Bundesland Hessen zuständig ist. Das sind zum Beispiel die Finanzen des Landes, die hessische Polizei, der öffentliche Nahverkehr, die Bildungspolitik, Fragen zur Digitalisierung, dem sozialen Wohnungsbau oder zum Ausbau von erneuerbaren Energien.

Die Plenarsitzung in Stichworten

Um die „Würde und Ordnung des Hauses“ zu wahren, gibt es für die Plenarsitzung bestimmte Regeln. Die sogenannte Sitzungsordung ist Teil der Geschäftsordnung des Hessischen Landtages. Aus ihr geht unter anderem hervor, dass sich die Besucherinnen und Besucher auf der Tribüne angemessen und ruhig verhalten müssen. Weiterhin beschreibt die Sitzungsordnung den Ablauf der Sitzung, das Rederecht, Abstimmungsverfahren oder disziplinarische Maßnahmen.

Im Plenarsaal hat jeder und jede Abgeordnete einen festen Sitzplatz. Sie sitzen fraktionsweise, wobei sich die Sitzordnung nach dem sogenannte „Rechts-Links-Schema“ richtet. Angeblich geht das Prinzip auf eines der ersten demokratisch gewählten Parlamenten in Frankreich zurück. Dabei saßen die konservativeren Abgeordneten vom Rednerpult aus gesehen rechts und die progressiveren Abgeordneten links. Konservativ bedeutet, etwas bewahren zu wollen und sich bei Veränderungen an Traditionen und Werten zu orientieren. Progressiv heißt, sich für Fortschritt und Erneuerung der Gesellschaft einzusetzen.

Auch heute werden politische Einstellung als rechts oder links bezeichnet und an der mehr 200 Jahre alten Sitzverteilung festgehalten. Im Hessischen Landtag sitzen von links nach rechts: SPD, BÜNDNIS 90/Die Grünen, CDU, FDP, AfD.

Neben dem Plenum nimmt auch die Landesregierung an den Plenarsitzungen teil. Der Ministerpräsident, seine Ministerinnen und Minister sowie die Staatssekretärinnen und Staatssekretäre sitzen den Abgeordneten gegenüber auf den Regierungsbänken.

Vor dem Rednerpult befinden sich darüber hinaus die Plätze der Stenografen. Sie halten alles Gesagte schriftlich fest. Dazu benutzen sie eine spezielle Kurzschrift, mit der sie besonders schnell schreiben können.

Der Sitzungsvorstand sitzt – für alle Abgeordneten gut sichtbar – auf einer erhöhten Bank direkt hinter dem Redepult. In der Mitte nimmt die Landtagspräsidentin oder eine Vizepräsidentin bzw. ein Vizepräsident Platz. Sie leiten die Plenarsitzung abwechselt. Rechts und links davon sitzen zwei Schriftführerinnen bzw. Schriftführer. Sie unterstützen die Sitzungsleitung, indem sie die Tagesordnung aufmerksam verfolgen und die Redezeiten im Auge behalten. Zudem fertigen sie Beschlussprotokolle an. Das Dokument beinhalt alle Beschlüsse, die in einer Plenarsitzung gefasst wurden.

Die Schriftführerinnen und Schriftführer sind selbst Abgeordnete und Mitglieder des Ältestenrats. Sie werden vom Parlament für eine Legislaturperiode gewählt. Wie viele Schriftführerinnen und Schriftführer eine Fraktion stellen darf, orientiert sich an den Mehrheitsverhältnissen im Landtag.

In der Tagesordnung legt der Ältestenrat fest, wie viel Redezeit jede Fraktion zu jedem Thema erhält. In der Regel bekommen alle Fraktionen dieselbe Redezeit. Sie haben die Möglichkeit, diese auf mehrere Rednerinnen und Redner aufzuteilen.

Möchte sich eine Abgeordnete oder ein Abgeordneter außerhalb der Redezeit zur Sache äußern, kann sie oder er sich zu Wort melden. Mit Zustimmung der Rednerinnen bzw. des Redners dürfen Zwischenfragen gestellt werden. In einer Kurzintervention können einzelne Abgeordnete dann zu den Argumenten der Vorrednerin oder des Vorredners Stellung nehmen.

Die Landtagspräsidentin stellt zu Beginn eines jeden Plenartages die Beschlussfähigkeit fest. Denn der Landtag kann nur Entscheidung treffen, wenn mindestens 56 Abgeordnete anwesend sind; also mehr als die Hälfte der 110 regulären Landtagsmitglieder. Sollte der Landtag nicht beschlussfähig sein, wird die Plenarsitzung abgebrochen und ein neuer Termin bekanntgegeben.

Vor Abstimmungen oder Wahlen können Abgeordnete die Beschlussfähigkeit anzweifeln. Zeigt die Auszählung, dass wirklich nicht genügend Abgeordnete anwesend sind, wird der Tagesordnungspunkt auf die nächste Sitzung verschoben.

Der Hessische Landtag wird manchmal als das streitlustigste Parlament Deutschlands bezeichnet. Dass nicht immer alle gleicher Meinung sind und jeder seinen eigenen Standpunkt vertritt, ist wichtig und richtig. Doch genauso wie beim fairen Streiten gibt es auch bei den Landtagsdebatten klare Regeln. Wenn sich eine Abgeordnete oder ein Abgeordneter daran nicht hält, muss sie oder er mit Konsequenzen rechnen.

Wenn ein Mitglied des Landtages in einer Rede oder durch Zwischenrufe andere Personen beleidigt, kann es von der Landtagspräsidentin gerügt werden. Sind die Beleidigungen besonders schlimm oder fällt das Landtagsmitglied mehrfach auf, wird ein Ordnungsruf erteilt. Im schlimmsten Fall drohen bei respektlosem Verhalten sogar die Entziehung des Wortes oder der Ausschluss aus der Plenarsitzung.

Manchmal schweifen Rednerinnen und Redner vom Thema ab. Mit einem Sachruf kann die Landtagspräsidentin sie dazu auffordern, auf den Punkt zu kommen.