Leichte Zugänglichkeit

Erklärung zur Barrierefreiheit für den Jungen Hessischen Landtag

Herausgegeben vom Hessischen Landtag

Erklärung zur Barrierefreiheit für den Jungen Hessischen Landtag

Diese Erklärung zur digitalen Barrierefreiheit gilt für die unter hessischer-landtag.de/jugend/ veröffentlichten Website des Hessischen Landtags.

Als öffentliche Stelle im Sinne der Richtlinie (EU) 2016/2102 sind wir bemüht, unsere Websites und mobilen Anwendungen im Einklang mit den Bestimmungen des Hessischen Behinderten-Gleichstellungsgesetz (HessBGG) sowie der Hessischen Verordnung über barrierefreie Informationstechnik (HVBIT) zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2016/2102 barrierefrei zugänglich zu machen.

Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen

Die Anforderungen der Barrierefreiheit ergeben sich aus §§ 3 Absätze 1 bis 4 und 4 der HVBIT, die auf der Grundlage von §14 des HessBGG erlassen wurde. Die Überprüfung der Einhaltung der Anforderungen beruht auf einer im Juli 2023 durchgeführten Selbstbewertung.

Nicht barrierefreie Inhalte

Aufgrund der Überprüfung ist die Website mit den zuvor genannten Anforderungen wegen der folgenden Ausnahmen teilweise vereinbar.

Unvereinbarkeit mit der HVBIT

Die nachstehend aufgeführten Inhalte sind unvereinbar mit §3 Absatz 1 der HVBIT und ausfolgenden Gründen nicht barrierefrei:

Barriere 1:

  • Beschreibung: Alternativtexte für einige wenige Bedienelemente sind nicht vorhanden.
  • Maßnahmen: Bis Juli 2024 ist die barrierefreie Anpassung vorgesehen.
  • Barrierefreie Alternative: Verwendung der Suche oder des Kontaktformulars.

Barriere 2:

  • Beschreibung: Aktuelle Position des Fokus nicht überall deutlich.
  • Maßnahmen: Bis Juli 2024 ist die barrierefreie Anpassung vorgesehen.
  • Barrierefreie Alternative: Verwendung der Suche oder des Kontaktformulars.

Barriere 3:

  • Beschreibung: Die Navigation ist für einige Elemente eingeschränkt.
  • Maßnahmen: Bis Juli 2024 ist die barrierefreie Anpassung vorgesehen.
  • Barrierefreie Alternative: Derzeit ist keine barrierefreie Alternative vorhanden.

Barriere 4:

  • Beschreibung: In manchen Fällen ist die Struktur nicht korrekt gekennzeichnet, deshalb geben Screenreader eine nicht sinnvolle Reihenfolge aus.
  • Maßnahmen: Bis Juli 2024 ist die barrierefreie Anpassung vorgesehen.
  • Barrierefreie Alternative: Derzeit ist keine barrierefreie Alternative vorhanden.

Unverhältnismäßige Belastung

Die nachfolgenden Teilbereiche sind nicht barrierefrei gestaltet, da es eine unverhältnismäßige Belastung gemäß §3 Absatz 5 HVBIT darstellen würde.

Teilbereich:

  • Beschreibung: Die auf der Webseite bereitgestellten .pdf-Dateien sind nur zum Teil barrierefrei gestaltet. Gleiches gilt für Videos (Untertitelung). Zudem sind nicht alle Inhalte in Leichter Sprache verfügbar.
  • Maßnahmen: Bis Juli 2024 ist die barrierefreie Anpassung vorgesehen.
  • Barrierefreie Alternative: Derzeit ist keine barrierefreie Alternative vorhanden.

Kein Anwendungsfall

Es liegen keine Inhalte vor, die nicht in den Anwendungsbereich des §3 Absatz 1 HVBIT fallen.

Datum der Erstellung der Erklärung zur Barrierefreiheit

Diese Erklärung wurde am 11. Juli 2023.

Ansprechpartner bei Anmerkungen und Fragen zur digitalen Barrierefreiheit

Sie möchten uns bestehende Barrieren mitteilen oder Informationen zur Umsetzung der Barrierefreiheit erfragen? Für Ihr Feedback sowie alle weiteren Informationen sprechen Sie unsere verantwortlichen Kontaktpersonen an.

Ansprechperson:

Stabstelle politische Bildung / Ulrike Müller

Telefon: +49 (0)611 350-272

E-Mail: u.mueller [at] ltg.hessen.de (u[dot]mueller[at]ltg[dot]hessen[dot]de)

Durchsetzungs- und Überwachungsstelle Barrierefreie Informationstechnik

Wenn auch nach Ihrem Feedback an den oben genannten Kontakt keine zufriedenstellende Lösung gefunden wurde, können Sie die Durchsetzungs- und Überwachungsstelle Barrierefreie Informationstechnik einschalten. Sie haben nach Ablauf einer Frist von sechs Wochen das Recht sich direkt an die Durchsetzungs- und Überwachungsstelle zu wenden. Unter Einbeziehung aller Beteiligten versucht die Ombudsstelle, die Umstände der fehlenden Barrierefreiheit zu ermitteln, damit der Träger diese beheben kann.

Durchsetzungs- und Überwachungsstelle Barrierefreie Informationstechnik

Hessisches Ministerium für Soziales und Integration

Sitz: Regierungspräsidium Gießen

Prof. Dr. Erdmuthe Meyer zu Bexten

Landesbeauftragte für barrierefreie IT

Leiterin der Durchsetzungs- und Überwachungsstelle

Landgraf-Philipp-Platz 1-7

35390 Gießen

Telefon: +49 (0)641 303-2901

E-Mail: Durchsetzungsstelle-LBIT [at] rpgi.hessen.de (Durchsetzungsstelle-LBIT[at]rpgi[dot]hessen[dot]de)