Bilddatei
Blick von der Besuchergalerie in den Plenarsaal während einer Sitzung
Was passiert eigentlich im Landtag?

Der Landtag und seine Aufgaben

In Hessen leben mehr als 6 Millionen Menschen. Damit alle Hessinnen und Hessen gut zusammenleben können, brauchen sie feste Regeln und Gesetze. Hier kommt der Hessische Landtag ins Spiel.

Das Haus der Demokratie

Der Landtag ist der Ort der politischen Willensbildung. Hier tauschen die Abgeordneten verschiedene Meinungen aus, sie finden Kompromisse und treffen gemeinsame Entscheidungen. Dazu kommen alle Abgeordneten einmal im Monat zur dreitägigen Plenarsitzung zusammen. In den Wochen zwischen den Plenarsitzungen werden wichtige Fragestellungen in sogenannten Ausschüssen beraten. Das sind kleine Arbeitsgruppen, in denen sich Abgeordnete fraktionsübergreifend ganz spezielle Themen widmen, diese für die Diskussion in der Plenarsitzung vorbereiten und Empfehlungen für die Beschlüsse abgeben.

Die Vertretung des Volkes

Die Abgeordneten sind die politischen Vertreterinnen und Vertreter des Volkes. Sie werden in der Regel alle fünf Jahre bei den Landtagswahlen bestimmt. Ihre Aufgabe ist es, die Interessen ihrer Wählerinnen und Wähler im Hessischen Landesparlament zu vertreten. Darum ist es für die Abgeordneten wichtig, den Kontakt mit den Bürgerinnen und Bürgern ihres Wahlkreises zu halten.

Die Aufgaben des Hessischen Landtages

Die Zusammensetzung des Landtages und seine Aufgaben sind in den Artikel 75 bis 99 der Verfassung des Landes Hessen verankert.

Zu Beginn jeder Wahlperiode wählen die Abgeordneten eine Präsidentin oder einen Präsidenten. Die aktuelle Landtagspräsidentin heißt Astrid Wallmann (CDU). Sie trat ihr Amt am 31. Mai 2022 an. Ihr Vorgänger Boris Rhein (CDU) wurde von den Abgeordneten am gleichen Tag zum Ministerpräsidenten gewählt.

Im Hessischen Landtag wird auch über die Besetzung weiterer Ämter entschieden. Dazu gehören:

  • die Mitglieder des Präsidiums
  • die Schriftführerinnen und Schriftführer
  • die Mitglieder des Ältestenrates
  • die Mitglieder des Hauptausschusses
  • die Mitglieder des Staatsgerichtshofes
  • die Vertreterinnen und Vertreter des Landtags im Richterwahlausschuss
  • die Hessische Datenschutzbeauftrage bzw. den Hessischen Datenschutzbeauftragten

Die Gewaltenteilung

Um den Missbrauch politischer Macht zu verhindern, wird die Staatsgewalt dreigeteilt. Nach ihren Aufgaben wird zwischen der gesetzgebenden Gewalt (Legislative), der ausführenden Gewalt (Exekutive) und der rechtsprechenden Gewalt (Judikative) unterschieden. Diese Funktionen werden unabhängigen Staatsorganen zugewiesen. Das sind:

  • das Parlamenten als gesetzgebenden Gewalt
  • die Regierung als ausführenden Gewalt
  • die Gerichte als rechtsprechende Gewalt

Jede der drei Teilgewalten begrenzt die Macht der beiden anderen. Das Parlament, die Regierung und die Gerichte sind einerseits unabhängige und voneinander getrennte Machtbereiche. Andererseits sind sie aufeinander angewiesen: Die Regierung braucht die Gesetzgebung des Parlaments für ihr Handeln. Das Parlament braucht die Regierung, damit die von ihm erlassenen Gesetze umgesetzt werden. Die Gerichte entscheiden auf Grundlage der Gesetze, die im Parlament beschlossen wurden.

Der Gesetzgebungsprozess

Ein Gesetzesvorschlag kommt meist von der Landesregierung oder aus einer Fraktion. Er wird der Landtagspräsidentin übergeben. Von dort aus gelangt er ins Plenum, wo die Abgeordneten in der ersten Lesung darüber debattieren. Im Anschluss wird der Gesetzesvorschlag dem zuständigen Ausschuss übergeben. Dort setzt sich eine kleine Gruppe von Abgeordneten detaillierter mit dem Entwurf auseinander. In der zweiten Lesung werden die Arbeitsergebnisse dem Plenum präsentiert; schließlich wird über den Gesetzentwurf abgestimmt. Manchmal ist eine dritte Lesung notwendig. Das ist bei Haushaltsgesetzen, verfassungsändernden Gesetzten oder wenn eine Fraktion dies verlangt der Fall.

Wird das Gesetz angenommen, folgt ein förmliches Prozedere: Zunächst unterschreibt die Landtagspräsidentin, dann der Ministerpräsident sowie die zuständige Ministerin oder der zuständige Minister. Mit der Veröffentlichung im Gesetz- und Verordnungsblatt tritt das Gesetz in Kraft.

Ein Gesetzvorschlag kann auch über ein durch Volksbegehren eingebracht werden, dann ist das Verfahren aber ein wenig anders.

Zur Kontrolle der Landesregierung stehen dem Parlament verschiedene Instrumente zur Verfügung. Zu diesen sogenannten „Initiativen“ gehören unter anderem Auskunftsersuche. Das bedeutet, dass die Abgeordneten sich direkt an ein Ministerium wenden können, um Informationen über Angelegenheiten von lokalem Interesse zu bekommen (zum Beispiel über Vorkommnisse in ihrem Wahlkreis). Zudem können die Abgeordneten große und kleine Anfragen an die Landesregierung stellen. Diese werden beim Landtag eingereicht und von dort aus an das zuständige Ministerium weitergeleitet. Die Landesregierung ist verpflichtet, schriftlich auf die Anfrage zu antworten. Große Anfragen werden zusätzlich im Plenum debattiert.

Zu Beginn der dreitägigen Plenarsitzung gibt es eine Fragestunde, in der die Landesregierung den Abgeordneten zu aktuellen landespolitischen Themen Rede und Antwort stehen muss. Die zuständigen Ministerien erhalten die Fragen kurz zuvor schriftlich. Ihre Antwort wird dem Landtagsplenum mündlich mitgeteilt. Zusätzliche Fragen können von den Abgeordneten spontan gestellt werden.

Die Fraktionen können darüber hinaus eine aktuelle Stunde beantragen. Sie behandelt aktuelle politische Themen und findet am Anfang des dritten Plenartages statt. Nachdem sich ein Abgeordneter von jeder Fraktion geäußert hat, spricht ein Mitglied der Landesregierung.

Auch in Ausschüssen können Initiativen zum Tragen kommen. Die Abgeordneten können verlangen, dass während der Ausschusssitzung die zuständigen Ministerinnen und Minister bzw. der Ministerpräsident anwesend sind. Sollten sie einen Berichtsantrag gestellt haben, muss sich ein Vertreter der Landesregierung gegenüber dem Ausschuss mündlich rechtfertigen.

Um die Landesregierung zu einem bestimmten Handeln aufzufordern, können Fraktionen schriftliche Anträge beim Landtagspräsidenten einreichen. Über die Anträge wird in der nächsten Plenarsitzung beraten. Dort wird in einer Abstimmung entschieden, ob sie angenommen, abgelehnt, für erledigt erklärt oder an den zuständigen Ausschuss abgegeben werden.

Die beiden härtesten Kontrollinstrumente sind der Untersuchungsausschuss und das Misstrauensvotum. In einem Untersuchungsausschuss werden ungeklärter Sachverhalte und Missstände behandelt. Wie Gerichte in einem Strafprozess können sie Beweise erheben, Zeuginnen und Zeugen vernehmen sowie Akten einsehen. Hinter dem Begriff Misstrauensvotum verbirgt sich die Möglichkeit, dass das Parlament dem Ministerpräsidenten das Vertrauen entzieht. In der Folge müsste der Ministerpräsident zurücktreten.

Alle Plenarsitzungen des Hessischen Landtages sind öffentlich und werden gut dokumentiert: Die Bürgerinnen und Bürger können sie von der Besuchergalerie oder im Livestream verfolgen, Wortbeiträge im Plenarprotokollen nachlesen und sich Aufzeichnungen auf dem YouTube-Kanal des Hessischen Landtags ansehen. Die politischen Entscheidungsprozesse des Parlamentes werden somit transparent und nachvollziehbar.

Der Landtag kann neue politische Positionen, die bisher im politischen Leben der Bundesrepublik so noch nicht vorhanden sind, auf Landesebene testen. So kann er neue Akzente setzen und Entwicklungen anregen. Dabei nimmt er für die Bundesebene oft eine Vorreiterrolle ein und erprobt zum Beispiel neue Gesetze zunächst auf Landesebene. So hat der Hessische Landtag im Jahr 1970 mit der Verabschiedung des weltweit ersten Datenschutzgesetzes ein neues Politikfeld erschlossen. Das kam gut an und wurde von anderen Bundesländern übernommen. Auch bei der Erprobung neuer parteipolitischer Konstellationen können Landtage Vorbild sein. In Hessen beteiligte sich zum Beispiel 1985 erstmals die Partei Bündnis 90/DIE GRÜNEN an der Regierung. 

Bilddatei
Screenshot des Erklärvideos

Das hier eingebundene Video wird über YouTube zur Verfügung gestellt. Das Video wird per Klick geladen. Dann findet eine Datenübertragung zu YouTube statt, siehe Datenschutz YouTube.

Das hier eingebundene Video wird über YouTube zur Verfügung gestellt. Das Video wird per Klick geladen. Dann findet eine Datenübertragung zu YouTube statt, siehe Datenschutz YouTube.

Erklärvideo zur Gesetzgebung
Hier findet ihr ein Erklärvideo zur Gesetzgebung im Hessischen Landtag.