Zur Kontrolle der Landesregierung stehen dem Parlament verschiedene Instrumente zur Verfügung. Zu diesen sogenannten „Initiativen“ gehören unter anderem Auskunftsersuche. Das bedeutet, dass die Abgeordneten sich direkt an ein Ministerium wenden können, um Informationen über Angelegenheiten von lokalem Interesse zu bekommen (zum Beispiel über Vorkommnisse in ihrem Wahlkreis). Zudem können die Abgeordneten große und kleine Anfragen an die Landesregierung stellen. Diese werden beim Landtag eingereicht und von dort aus an das zuständige Ministerium weitergeleitet. Die Landesregierung ist verpflichtet, schriftlich auf die Anfrage zu antworten. Große Anfragen werden zusätzlich im Plenum debattiert.
Zu Beginn der dreitägigen Plenarsitzung gibt es eine Fragestunde, in der die Landesregierung den Abgeordneten zu aktuellen landespolitischen Themen Rede und Antwort stehen muss. Die zuständigen Ministerien erhalten die Fragen kurz zuvor schriftlich. Ihre Antwort wird dem Landtagsplenum mündlich mitgeteilt. Zusätzliche Fragen können von den Abgeordneten spontan gestellt werden.
Die Fraktionen können darüber hinaus eine aktuelle Stunde beantragen. Sie behandelt aktuelle politische Themen und findet am Anfang des dritten Plenartages statt. Nachdem sich ein Abgeordneter von jeder Fraktion geäußert hat, spricht ein Mitglied der Landesregierung.
Auch in Ausschüssen können Initiativen zum Tragen kommen. Die Abgeordneten können verlangen, dass während der Ausschusssitzung die zuständigen Ministerinnen und Minister bzw. der Ministerpräsident anwesend sind. Sollten sie einen Berichtsantrag gestellt haben, muss sich ein Vertreter der Landesregierung gegenüber dem Ausschuss mündlich rechtfertigen.
Um die Landesregierung zu einem bestimmten Handeln aufzufordern, können Fraktionen schriftliche Anträge beim Landtagspräsidenten einreichen. Über die Anträge wird in der nächsten Plenarsitzung beraten. Dort wird in einer Abstimmung entschieden, ob sie angenommen, abgelehnt, für erledigt erklärt oder an den zuständigen Ausschuss abgegeben werden.
Die beiden härtesten Kontrollinstrumente sind der Untersuchungsausschuss und das Misstrauensvotum. In einem Untersuchungsausschuss werden ungeklärter Sachverhalte und Missstände behandelt. Wie Gerichte in einem Strafprozess können sie Beweise erheben, Zeuginnen und Zeugen vernehmen sowie Akten einsehen. Hinter dem Begriff Misstrauensvotum verbirgt sich die Möglichkeit, dass das Parlament dem Ministerpräsidenten das Vertrauen entzieht. In der Folge müsste der Ministerpräsident zurücktreten.