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Gehobene Hand bei Abstimmung im Plenarsaal.
Vertreterinnen und Vertreter des Volkes

Die Abgeordneten

Abgeordnete tragen viel Verantwortung, und sie haben immer einen vollen Terminkalender. Damit ihr eine Vorstellung von ihrem Arbeitsalltag bekommt, findet ihr hier Informationen. 

Die Abgeordneten sind Vertreter des ganzen Volkes.
Artikel 77 der Hessischen Verfassung

Eure Vertreterinnen und Vertreter im Parlament

Die Abgeordneten sind die vom Volk gewählte Mitglieder eines Parlaments. In Hessen finden die Landtagswahlen alle fünf Jahre statt. Der Wählerauftrag bzw. der Sitz des Abgeordneten im Parlament wird auch als Mandat bezeichnet.

Jede Person, die das 18. Lebensjahr vollendet hat, einen deutschen Pass besitzt und seit mindestens einem Jahr ihren Wohnsitz oder dauernden Aufenthalt in Hessen hat, kann Landtagsabgeordnete oder Landtagsabgeordneter werden. Die meisten Abgeordneten gehören einer Partei an. Es ist aber auch möglich als parteilose Abgeordnete bzw. als parteiloser Abgeordneter in den Landtag gewählt zu werden.

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Abgeordnete während einer Plenarsitzung
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Das Redepult im Plenarsaal des Landtages.
Vom Redepult aus sprechen die Abgeordneten des Hessischen Landtages während der Plenarsitzung.
Jedermann ist die Möglichkeit zu sichern, in den Landtag gewählt zu werden und sein Mandat und ohne Nachteil auszuüben.
Artikel 76 der Hessischen Verfassung

Gewissensfreiheit und Fraktionsdisziplin

Ein wichtiges Recht der Abgeordneten ist die Gewissensfreiheit. Diese besagt, dass die Abgeordneten niemandem außer ihrem Gewissen verpflichtet sind. Sie sollen ihr Mandat frei und unabhängig ausüben können.

In der Praxis steht diesem im Prinzip die Fraktionsdisziplin gegenüber. Die Abgeordneten einer Fraktion stimmen sich inhaltlich ab und verabreden, welche Position sie zu einem Thema vertreten. In der Realität kann es also passieren, dass die Gewissensfreiheit in Konflikt mit der Fraktionsdisziplin gerät.

Kurze Antworten auf häufige Fragen

Abgeordnete oder Abgeordneter zu sein, ist eine verantwortungsvolle Aufgabe. Ein wichtiger Teil ihrer Arbeit findet direkt im Landtag statt. In Fraktionssitzungen, Arbeitskreisen und Ausschüssen bereiten die Abgeordneten übergreifende Fragestellungen mit besonderem Sachverstand vor. Anschließend werden sie im Plenum debattiert und entschieden.

Die Arbeitszeit der Abgeordneten lässt sich nicht so genau bestimmen, denn eigentlich sind sie rund um die Uhr im Einsatz. Neben der parlamentarischen Arbeit im Landtag sind sie ein wichtiger Ansprechpartner für die Bürgerinnen und Bürger in ihren Wahlkreisen. Darum sind Abgeordnete häufig auch abends und am Wochenende unterwegs.

Damit die Abgeordneten ihr Mandat ungehindert ausüben können, genießen sie ganz besondere Rechte: Das Schutzrecht bewahrt die Abgeordneten vor staatlicher Willkür, politisch motivierter Strafverfolgung sowie vor der Einflussnahme Dritter. Das Mitwirkungsrecht bezieht sich unmittelbar auf die Aufgaben des Landtags. Es umfasst alle Tätigkeiten, die Abgeordneten im Rahmen der parlamentarischen Arbeit ausüben müssen.

Die Rechte der Abgeordneten sind in der Verfassung des Landes Hessen (Artikel 95 bis 99) und in der Geschäftsordnung des Hessischen Landtags verankert.

Die Vergütung von Abgeordneten wird Diät genannt. Sie ist gesetzlich geregt und wird jedes Jahr auf Angemessenheit überprüft. Aktuell erhalten die Abgeordneten des Hessischen Landtages jeden Monat eine Vergütung in Höhe von 9.355 Euro brutto.

Zusätzlich zur Diät bekommt jede Abgeordnete bzw. jeder Abgeordneter eine steuerfreie Kostenpauschale von monatlich 1.400 Euro. Diese kann für die Miete eines Wahlkreisbüros, Büromaterial, Zeitungen oder Telefonkosten verwendet werden. Für die Anstellung von Mitarbeitenden steht ihnen darüber hinaus ein monatliches Budget in Höhe von 5.817 Euro zur Verfügung.

Ihr möchtet mit Abgeordneten ins Gespräch kommen?

Dann schaut euch mal unsere Dialogveranstaltungen an. Hier könnt ihr mit Abgeordneten über die Themen diskutieren, die euch am Herzen liegen – entweder im Landtag oder an eurer Schule.