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Aktenreiter mit der Aufschrift Hauptausschuss
Arbeitsgruppen des Parlaments

Die Ausschüsse

Als Ausschuss bezeichnet man eine gewählte Arbeitsgruppe oder Untergliederung, die bestimmte Vorarbeiten erledigt bzw. über Detailaufgaben berät und Vorschläge entwirft.

Ausschüsse: Die Arbeitsgruppen des Parlaments

Für die vielen Fragen, mit denen sich der Hessische Landtag beschäftigen muss, werden Ausschüsse gebildet. In diesen Arbeitsgruppen sitzen Abgeordnete zusammen, die sich auf einem bestimmten Fachgebiet besonders gut auskennen. Die Ausschussmitglieder bereiten Themen für die Diskussion im Plenum vor: Dazu tauschen sie sich im kleinen Kreis aus, sie laden Expertinnen und Experten ein, hören sich den Standpunkt der Landesregierung an oder sie erkundigen sich, wie Probleme an anderen Orten gelöst wurden. Die Ergebnisse der Ausschusssitzungen werden für die übrigen Abgeordneten in einer Beschlussempfehlung festgehalten. Auf deren Grundlage kann in der Plenarsitzung über eine bestimmte Fragestellung entschieden werden.

Ausschüsse tagen meist nicht öffentlich

Die meisten Ausschusssitzungen finden nicht öffentlich statt. Die Ausschussmitglieder haben so die Möglichkeit, sich ungestört und ohne Druck eine eigene Meinung zu bilden. Gemeinsam können sie aber auch beschließen, die Öffentlichkeit zu einem bestimmten Tagesordnungspunkt oder zur ganzen Sitzung zuzulassen. Mitglieder der Landesregierung und des Rechnungshofes können immer an den Ausschusssitzungen teilnehmen.

Die Ausschüsse des Landtages im Überblick

In der 21. Wahlperiode gibt es einen Hauptausschuss, 12 Fachausschüsse und drei Unterausschüsse:

  • Hauptausschuss
  • Europaausschuss
  • Haushaltsausschuss
  • Innenausschuss
  • Kultuspolitischer Ausschuss
  • Petitionsausschuss
  • Rechtspolitischer Ausschuss
  • Arbeits- und Sozialpolitischer Ausschuss
  • Gesundheits- und Familienpolitischer Ausschuss
  • Ausschuss für Digitales, Innovation und Datenschutz
  • Ausschuss für Landwirtschaft und Umwelt
  • Ausschuss für Wirtschaft, Energie, Verkehr und Wohnen und ländlicher Raum
  • Ausschuss für Wissenschaft und Kultur
  • Unterausschuss Justizvollzug
  • Unterausschuss für Heimatvertriebene, Aussiedler, Flüchtlinge und Wiedergutmachung
  • Unterausschuss für Finanzcontrolling und Verwaltungssteuerung
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Ein Ordner, der waagerecht auf einem Tisch liegt. Auf dem Ordner steht "Untersuchungsausschuss 20/1".

Ein Blick in die Ausschüsse

Die Zusammensetzung der Ausschüsse spiegelt die Mehrheitsverhältnisse des Landtages wieder. Das bedeutet, dass die Anzahl der Ausschussmitglieder einer Fraktion ihrer Stärke im Parlament entspricht. Es gilt jedoch eine Grundregel: Jede Fraktion stellt mindestens ein Mitglied pro Ausschuss.

Der Kultuspolitische Ausschuss befasst sich mit Fragen rund um die schulische Bildung. Er hat insgesamt 22 Mitglieder. Die stärkste Fraktion im Parlament ist die CDU, sie stellt 9 Ausschussmitglieder. AfD, SPD und das BÜNDNIS 90/Die Grünen folgen mit je 4 Mitgliedern. Die FDP ist die kleinste Fraktion, von ihr ist nur ein Abgeordneter im kultuspolitische Ausschuss vertreten.

Die Vorsitzende des Kultuspolitischen Ausschusses ist Kerstin Geis (SPD). Ihr Stellvertreter ist Andreas Lobenstein (AfD). Sie wurden von ihren Fraktionen für das Amt vorgeschlagen und vom Ältestenrat benannt. Die Vorsitzenden und stellvertreten Vorsitzenden anderer Fachausschüsse gehören anderen Fraktionen an. Auch bei dieser Verteilung werden die Mehrheitsverhältnisse im Parlament berücksichtigt.

Unter den Mitgliedern der Fachausschüsse sind auch die fachpolitischen Sprecherinnen und Sprecher. Im Kultuspolitischen Ausschuss sind das die bildungspolitischen Sprecher Christian Wendel (CDU), Heiko Scholz (AfD), Nina Heidt-Sommer (SPD), Daniel May (Bündnis 90/DIE GRÜNEN) und Moritz Promny (Freie Demokraten). Diese fünf Abgeordneten vertreten die Positionen ihrer Fraktion nach außen. Haben Bürgerinnen und Bürger oder auch die Presse Fragen zu Schulpolitik in Hessen, sind sie die richtigen Ansprechpartnerinnen und -partner.

Die aktuellen Themen des Kultuspolitischen Ausschusses sind:

  • Schulen in der Corona-Pandemie – Präsenzunterricht – Digitalisierung von Schulen – Maßnahmen zur Eindämmung des Infektionsrisikos
  • Lebenslange(-s) Lernen und Weiterbildung
  • Ganztagsschulen
  • Inklusion und Integration an Schulen verbessern
  • Ausreichende Anzahl an qualifizierten Lehrkräften sicherstellen
  • Perspektiven und Ansehen für Haupt- und Realschulen verbessern
  • Umgang mit Schülerdemonstrationen „Fridays For Future“

Der Hauptausschuss ist der wichtigste Ausschuss. Er ist unter anderem für Rundfunk und Fernsehen sowie für Angelegenheiten des Bundesrats zuständig. Außerdem befasst er sich mit verfassungsrechtlichen Fragen und mit Themen, die aus Sicherheitsgründen vertraulich behandelt werden müssen. Weiterhin pflegt der Hauptausschuss die Beziehungen zu anderen Landesparlamenten und den Partnerschaftsregionen.

Der Hauptausschuss ist auch das „Notparlament“, welches die Rechte des Parlaments gegenüber der Landesregierung in Ausnahmesituationen wahrt. Denkbar ist ein solcher Fall vor allem nach der Auflösung des alten und vor dem Zusammentritt des neu gewählten Landtages.

Der Landtag kann zur Aufklärung von ungeklärten Sachverhalten oder Missständen einen Untersuchungsausschuss einsetzten. Ähnlich wie Gerichte in einem Strafprozess können sie Beweise aufnehmen, Zeuginnen und Zeugen befragen oder Akteneinsicht verlangen. Die Verwaltungsbehörden sind verfassungsrechtlich dazu verpflichtet, den Aufforderungen des Untersuchungsausschusses nachzukommen und ihm Auskünfte zu erteilen, die der Beweissicherung dienen.

Die Einsetzung eines Untersuchungsausschusses muss von mindestens einem Fünftel der Abgeordneten beantragt werden. Er wird proportional zu den Mehrheitsverhältnissen im Parlament zusammengesetzt.

Untersuchungsausschüsse tagen öffentlich, es sei denn, zwei Drittel der Ausschussmitglieder fordern, die Öffentlichkeit auszuschließen.

Der Hessische Landtag hat gegenwärtig einen Untersuchungsausschuss:

  1. den Untersuchungsausschuss 21/1 zur „Aufklärung und Beurteilung der Landespolitik in Bezug auf den Corona-Virus ‚SARS-CoV-2‘ und die durch dieses Virus verursachte Erkrankung ‚COVID-19‘“

     

Enquetekommissionen können eingesetzt werden, um Entscheidungen zu besonders wichtigen Themen vorzubereiten. Damit die Abgeordneten die Ergebnisse bei ihren Debatten und Abstimmungen berücksichtigt können, wird dem Plenum ein Bericht vorgelegt.

Die Einsetzung einer Enquetekommission muss von mindestens einem Fünftel der Abgeordneten beantragt werden. Laut Geschäftsordnung sollen in ihr nicht mehr als sieben Mitglieder aus allen Fraktionen vertreten sein. Allerdings sind auch externe Expertinnen und Experten ein wichtiger Bestandteil des Gremiums.

In Enquetekommissionen geht es um Fragen, die unsere Gesellschaft und die Wirtschaft nachhaltig prägen und verändern. Dies können zum Beispiel neue naturwissenschaftliche Erkenntnisse, technische Neuerungen oder die Digitalisierung sein. Zuletzt beschäftigte sich die Enquetekommissionen „Mobilität der Zukunft in Hessen 2030“ mit Fragen rund um ein klimafreundliches und leistungsfähiges Verkehrssystem.