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Die deutsche und die hessische Flagge im Plenarsaal
Föderalismus

Hessen und die Bundesrepublik Deutschland

Deutschland ist ein Bundesstaat, in dem die Aufgaben ganz klar verteilt sind. Wie Bund und Länder zusammenwirken, erfahrt ihr hier.

Die Ausübung der staatlichen Befugnisse und die Erfüllung der staatlichen Aufgaben ist Sache der Länder, soweit dieses Grundgesetz keine andere Regelung trifft oder zulässt.
Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland

Die Bundesrepublik Deutschland ist ein föderaler Staat. Der Begriff „Föderalismus“ kommt vom lateinischen Wort „foedus“, das heißt „Bündnis“. Föderalismus bedeutet, dass die politische Macht und alle staatlichen Aufgaben zwischen dem Bund und den 16 Bundesländern aufgeteilt sind. In jedem Bundesland gibt es daher ein eigenes Parlament. Ob ein Land oder der Bund für ein Gesetz zuständig ist, ist im Grundgesetz regelt. Im Grundgesetz ist darüber hinaus festgelegt, dass jedes Bundesland seine politischen Interessen auch auf bundespolitischer Ebene vertreten kann.

Es gibt Themen und Aufgaben, für die ausschließlich der Bund verantwortlich ist. Der Bund erlässt Bundesgesetze, die für die gesamte Bundesrepublik Deutschland gelten. Die Bundesländer können Landesgesetze erlassen. Sie betreffen nur die Menschen, die im jeweiligen Bundesland leben.

Zu den Themen für die Bundesländer zuständig sind gehören zum Beispiel

  • die Polizei sowie Gesetze, die die öffentliche Sicherheit und Ordnung betreffen,
  • die Kultur, also Theater, Museen oder die Filmförderung,
  • die Bildung an den Schulen und die Ausbildung von Lehrerinnen und Lehrern,
  • die Forschung und Lehre an den Universitäten,
  • die Krankenhäuser und das Gesundheitswesen,
  • der Justizvollzug, das heißt die Gefängnisse oder der Jugendarrest,
  • der Ausbau des Breitbandnetzes,
  • der Ausbau erneuerbarer Energien,
  • der soziale Wohnungsbau,
  • der öffentliche Personennahverkehr.

Daneben können die Bundesländer auch dann Gesetze erlassen, falls der Bund nicht tätig wurde. In bestimmten Sachgebieten können die Länder in ihrer Gesetzgebung auch vom Bundesrecht abweichen. Das nennt man „konkurrierende“ Gesetzgebung, die in Artikel 72 und 74 des Grundgesetzes geregelt ist.

Im Bundesrat vertreten die Bundesländer ihre politischen Interessen auf Bundesebene. Deshalb wird er auch „Länderkammer“ genannt. Entsprechend der Einwohnerzahl entsendet jede Landesregierung drei bis fünf Vertreterinnen und Vertreter in den Bundesrat. Hessen stellt als Bundesland mit über sechs Millionen Einwohnern fünf Mitglieder. Insgesamt sitzen 69 Mitglieder im Bundesrat.

Der Bundesrat kann vom Bundestag beschlossene Gesetze bestätigen, verändern, ablehnen, verzögern oder auch verhindern. Er kann auch eigene Gesetzesvorschläge in den Bundestag einbringen. Außerdem ernennt er die Hälfte der Richter am Bundesverfassungsgericht. Der Bundesrat wirkt auch in Angelegenheiten der Europäischen Union mit, wenn Bundesgesetze mit Europa zu tun haben.

Wenn ihr mehr über die Arbeit und die Zusammensetzung des Bundesrats wissen wollt, könnt ihr euch auf dem YouTube-Kanal informieren: Der Bundesrat auf einen Blick!

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Screenshot des Erklärvideos

Das hier eingebundene Video wird über YouTube zur Verfügung gestellt. Das Video wird per Klick geladen. Dann findet eine Datenübertragung zu YouTube statt, siehe Datenschutz YouTube.

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Gewaltenteilung
In unserem Video erklären wir den Unterschied der drei Gewalten und wozu es Gewaltenteilung gibt.