Es gibt Themen und Aufgaben, für die ausschließlich der Bund verantwortlich ist. Der Bund erlässt Bundesgesetze, die für die gesamte Bundesrepublik Deutschland gelten. Die Bundesländer können Landesgesetze erlassen. Sie betreffen nur die Menschen, die im jeweiligen Bundesland leben.
Zu den Themen für die Bundesländer zuständig sind gehören zum Beispiel
- die Polizei sowie Gesetze, die die öffentliche Sicherheit und Ordnung betreffen,
- die Kultur, also Theater, Museen oder die Filmförderung,
- die Bildung an den Schulen und die Ausbildung von Lehrerinnen und Lehrern,
- die Forschung und Lehre an den Universitäten,
- die Krankenhäuser und das Gesundheitswesen,
- der Justizvollzug, das heißt die Gefängnisse oder der Jugendarrest,
- der Ausbau des Breitbandnetzes,
- der Ausbau erneuerbarer Energien,
- der soziale Wohnungsbau,
- der öffentliche Personennahverkehr.
Daneben können die Bundesländer auch dann Gesetze erlassen, falls der Bund nicht tätig wurde. In bestimmten Sachgebieten können die Länder in ihrer Gesetzgebung auch vom Bundesrecht abweichen. Das nennt man „konkurrierende“ Gesetzgebung, die in Artikel 72 und 74 des Grundgesetzes geregelt ist.