Kontrolle durch den Hessischen Landtag
Wer ist zuständig?
Es gibt auch Bereiche, in denen die EU keine „ausschließliche Zuständigkeit“ hat, in denen also die Mitgliedsstaaten oder auch die Bundesländer wie Hessen zuständig sind. Das betrifft beispielsweise die Politikfelder Landwirtschaft, Umwelt und Energie. In diesen hat der Hessische Landtag die Aufgabe, die Subsidiarität zu überprüfen. Das bedeutet, dass der Hessische Landtag kontrolliert, ob die Probleme, die durch ein Gesetz gelöst werden sollen, wirklich am wirksamsten auf europäischer Ebene gelöst werden können oder ob es nicht doch sinnvoller wäre, sie national oder landesweit anzugehen.
Beispiel Klimapolitik
Ein gutes Beispiel ist hierfür die Klimapolitik: Wenn Hessen oder auch Deutschland alleine CO²-Beschränkungen beschließen würde, hätte das deutlich geringere Auswirkungen auf das Klima. Wird das Problem auf europäischer Ebene angegangen, besteht eine größere Chance, das Ziel zu erreichen und Treibhausgasemissionen in den Mitgliedsländern zu reduzieren.
Überprüfung des Subsidiaritätsprinzips
Außerdem haben die nationalen Parlamente (also in Deutschland Bundestag und Bundesrat) die Möglichkeit, Gesetzesvorschläge auf EU-Ebene auf die Einhaltung ebendieser Subsidiarität hin zu überprüfen, also zu prüfen, ob die Zuständigkeit bei der EU liegt und eine gemeinsame Gesetzgebung sinnvoll ist. Dabei haben die Bundesländer die Möglichkeit, sich im Bundesrat zu Wort zu melden. Der Hessische Landtag berät dazu im Europausschuss über diese Fragen.
Subsidiaritätsrüge
Doch was passiert, wenn eine Mehrheit der Landtagsabgeordneten der Meinung ist, dass die Zuständigkeit nicht bei der EU liegt, die Subsidiarität also nicht eingehalten wurde? Der Hessische Landtag kann dann die Landesregierung darum bitten, im Bundesrat auf eine „Subsidiaritätsrüge“ hinzuwirken. Eine Subsidiaritätsrüge teilt der EU-Kommission mit, dass ein Land Bedenken wegen eines Gesetzesentwurfes hat und kann dazu führen, dass sie ihren Gesetzesentwurf ändert oder zurückzieht. In Deutschland haben sowohl der Bundesrat als auch der Bundestag je eine Stimme für eine Subsidiaritätsrüge, die innerhalb einer achtwöchigen Frist an die Europäische Kommission übermittelt werden muss.
Politischer Dialog
Neben der Subsidiaritätskontrolle können sich die Mitglieder des Europaausschusses im Hessischen Landtag schriftlich mit Anmerkungen zu Gesetzesvorschlägen an die Europäische Kommission wenden. Das nennt man politischen Dialog. Außerdem fährt der Europaausschuss einmal im Jahr nach Brüssel, um dort in der Vertretung des Landes Hessen bei der Europäischen Union eine Europaausschusssitzung durchzuführen und sich mit Abgeordneten des Europäischen Parlaments, Vertretern der Europäischen Kommission und anderen Personen zu Informationsgesprächen zu treffen.