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Mitbestimmung in Europa

Hessen und die EU

Die Europäische Union hat eigene Aufgaben und Zuständigkeiten – genau wie der Bund und die Bundesländer. Den Mitgliedstaaten und deren Bundesländern fällt dabei die Rolle von Kontrollorganen zu.

Hessen und Europa

Die Europäische Union hat, wie auch der Bund oder die Länder, eigene Aufgaben und Zuständigkeiten. Während innerhalb Deutschlands das Grundgesetz regelt, für welche Bereiche der Bund und für welche die Länder zuständig sind, ist dies auf europäischer Ebene in EU-Verträgen festgelegt. So gibt es Bereiche, in denen nur die Europäische Union gesetzgeberisch tätig werden kann. Man spricht dann von einer „ausschließlichen Zuständigkeit“ der Europäischen Union, etwa bei der Zollunion oder der Währungspolitik für die Länder des Euro-Raums. Die Europäische Union kann also nur in den Bereichen Gesetze verabschieden, in denen es ihr nach den EU-Verträgen erlaubt ist. Das bezeichnet man auch als „begrenzte Einzelermächtigung“. Auf EU-Ebene gelten zudem zwei weitere Grundsätze:

Grundsätze europäischer Politik

Verhältnismäßigkeit

Die Maßnahmen und Gesetze, die die europäische Union erlässt, sind den entsprechenden Umständen angemessen. Das heißt, die EU darf nur so weit wie unbedingt nötig mit ihren Gesetzen auf die Mitgliedsländer Einfluss nehmen.

Subsidiarität

Hinter diesem sperrigen Begriff verbirgt sich ein simpler Gedanke: Die EU wird in der Regel nur dann als Gesetzgeberin tätig, wenn die Mitgliedsländer selbst nicht ausreichend handeln, um ein Problem in den Griff zu bekommen oder wenn ein Handeln aller EU-Staaten gemeinsam sinnvoller erscheint, wie etwa in der Klimapolitik.

Kontrolle durch den Hessischen Landtag

Wer ist zuständig?

Es gibt auch Bereiche, in denen die EU keine „ausschließliche Zuständigkeit“ hat, in denen also die Mitgliedsstaaten oder auch die Bundesländer wie Hessen zuständig sind. Das betrifft beispielsweise die Politikfelder Landwirtschaft, Umwelt und Energie. In diesen hat der Hessische Landtag die Aufgabe, die Subsidiarität zu überprüfen. Das bedeutet, dass der Hessische Landtag kontrolliert, ob die Probleme, die durch ein Gesetz gelöst werden sollen, wirklich am wirksamsten auf europäischer Ebene gelöst werden können oder ob es nicht doch sinnvoller wäre, sie national oder landesweit anzugehen.

Beispiel Klimapolitik

Ein gutes Beispiel ist hierfür die Klimapolitik: Wenn Hessen oder auch Deutschland alleine CO²-Beschränkungen beschließen würde, hätte das deutlich geringere Auswirkungen auf das Klima. Wird das Problem auf europäischer Ebene angegangen, besteht eine größere Chance, das Ziel zu erreichen und Treibhausgasemissionen in den Mitgliedsländern zu reduzieren. 

Überprüfung des Subsidiaritätsprinzips

Außerdem haben die nationalen Parlamente (also in Deutschland Bundestag und Bundesrat) die Möglichkeit, Gesetzesvorschläge auf EU-Ebene auf die Einhaltung ebendieser Subsidiarität hin zu überprüfen, also zu prüfen, ob die Zuständigkeit bei der EU liegt und eine gemeinsame Gesetzgebung sinnvoll ist. Dabei haben die Bundesländer die Möglichkeit, sich im Bundesrat zu Wort zu melden. Der Hessische Landtag berät dazu im Europausschuss über diese Fragen.

Subsidiaritätsrüge

Doch was passiert, wenn eine Mehrheit der Landtagsabgeordneten der Meinung ist, dass die Zuständigkeit nicht bei der EU liegt, die Subsidiarität also nicht eingehalten wurde? Der Hessische Landtag kann dann die Landesregierung darum bitten, im Bundesrat auf eine „Subsidiaritätsrüge“ hinzuwirken. Eine Subsidiaritätsrüge teilt der EU-Kommission mit, dass ein Land Bedenken wegen eines Gesetzesentwurfes hat und kann dazu führen, dass sie ihren Gesetzesentwurf ändert oder zurückzieht. In Deutschland haben sowohl der Bundesrat als auch der Bundestag je eine Stimme für eine Subsidiaritätsrüge, die innerhalb einer achtwöchigen Frist an die Europäische Kommission übermittelt werden muss.

Politischer Dialog

Neben der Subsidiaritätskontrolle können sich die Mitglieder des Europaausschusses im Hessischen Landtag schriftlich mit Anmerkungen zu Gesetzesvorschlägen an die Europäische Kommission wenden. Das nennt man politischen Dialog. Außerdem fährt der Europaausschuss einmal im Jahr nach Brüssel, um dort in der Vertretung des Landes Hessen bei der Europäischen Union eine Europaausschusssitzung durchzuführen und sich mit Abgeordneten des Europäischen Parlaments, Vertretern der Europäischen Kommission und anderen Personen zu Informationsgesprächen zu treffen.

Wissenswertes rund um Europa

Es gibt eine Vielzahl an Institutionen der Europäischen Union, die für ganz unterschiedliche Politikfelder zuständig sind. In einigen von ihnen sind auch Hessinnen und Hessen vertreten und repräsentieren unser Bundesland. Und eine hat ihren Sitz sogar in Hessen: Die Europäische Zentralbank (EZB) in Frankfurt am Main. Hier könnt ihr einen kleinen Überblick über die wichtigsten Institutionen und ihre Bedeutung für Hessen gewinnen:

  • Das Europäische Parlament wird alle fünf Jahre von den europäischen Bürgerinnen und Bürgern neu gewählt. Insgesamt gibt es 705 Abgeordnete, 96 davon sind aus Deutschland. Davon stammen wiederum sieben Abgeordnete direkt aus Hessen und geben damit auch Hessen in Brüssel eine Stimme. Ähnlich des Hessischen Landtages für Hessen, ist das EU-Parlament für die Gesetzgebung und die Kontrolle der anderen Institutionen auf europäischer Ebene zuständig.
  • Die Europäische Zentralbank (EZB) verwaltet den Euro und hat die Aufgabe, für Preisstabilität zu sorgen. Zudem setzt die Europäische Zentralbank die Wirtschafts- und Währungspolitik der EU um. In der EZB sind neben der Präsidentin oder dem Präsidenten und einer Vizepräsidentin bzw. -präsidenten der Bank auch die Präsidenten der nationalen Zentralbanken der EU-Mitgliedstaaten vertreten.
  • Der Europäische Rat setzt sich aus den Staats- und Regierungschefinnen und -chefs der EU-Mitgliedsländer zusammen. Er legt die allgemeinen politischen Ziele und Prioritäten der Europäischen Union fest. Für Deutschland nimmt also Bundeskanzler Olaf Scholz als Regierungschef am Europäischen Rat teil.
  • Der Rat der Europäischen Union hat einen ganz ähnlichen Namen, aber eine andere Funktion. Im Rat der Europäischen Union kommen die zuständigen Fachministerinnen und Fachminister aus den EU-Ländern zusammen. Das bedeutet, dass es keinen festen Rat der Europäischen Union gibt, sondern mehrere Konstellationen. Steht beispielsweise das Thema Wirtschaft auf der Agenda, sitzt dort der deutsche Bundeswirtschaftsminister Robert Habeck, und geht es um Finanzen, vertritt dort Bundesfinanzminister Christian Lindner deutsche Interessen. Gemeinsam mit dem Europäischen Parlament ist der Rat der Europäischen Union für die europäische Gesetzgebung zuständig und kontrolliert die politischen Maßnahmen der Mitgliedsländer. Der Rat der Europäischen Union entwickelt außerdem die Außen- und Sicherheitspolitik der EU und schließt in ihrem Namen internationale Übereinkünfte mit anderen Staaten oder internationalen Organisationen ab.
  • Die Europäische Kommission hat das Recht, Gesetze vorzuschlagen und ins Parlament einzubringen. Da sie auch deren Ausführung überwacht, den EU-Haushalt verwaltet und die EU auf internationaler Ebene vertritt, kommt sie einer Regierung auf EU-Ebene am nächsten, hat aber nicht ganz die dieselben Befugnisse. Sie ist außerdem für die Durchsetzung des EU-Rechts verantwortlich und gilt deshalb auch als „Hüterin der Verträge“. In der Europäischen Kommission stellt jedes Mitgliedsland ein Kommissionsmitglied, daher gibt es 27 Kommissarinnen und Kommissare. Deutschland ist aktuell durch die Kommissionspräsidentin Ursula von der Leyen vertreten.
  • Der Europäische Ausschuss der Regionen (AdR) ist eine beratende Institution. Das heißt, er kann selbst keine Gesetze erlassen, sondern nur Stellungnahmen an die anderen Institutionen herausgeben. Er tut das dann, wenn Gesetze lokale und regionale Themenfelder betreffen (z. B. im Bereich Bildung oder Verkehr, für die der Hessische Landtag zuständig ist) und setzt sich aus regionalen Vertreterinnen und Vertretern aus der ganzen EU zusammen. Für Hessen ist das mindestens ein oder eine Landtagsabgeordnete bzw. Mitglied der Landesregierung. Aktuell vertritt Europastaatssekretär Uwe Becker das Land Hessen im AdR, sein Stellvertreter ist Landtagspräsident Boris Rhein.
  • Auch im Gerichtshof der Europäischen Union (EuGH) sind alle Mitgliedsstaaten vertreten. Ähnlich des Staatsgerichtshofes in Hessen, wacht der EuGH darüber, dass die europäischen Gesetze, man sagt auch „das Europarecht“, in allen Mitgliedsstaaten und von allen Institutionen korrekt umgesetzt wird.

Wenn ihr noch mehr über die Institutionen und Funktionsweise der Europäischen Union lernen möchtet, erhaltet ihr in der „Lernecke“ der Europäischen Union einen umfassenderen Überblick.

Wusstet ihr, dass ihr Europa sogar schmecken könnt? Bestimmte Produkte werden nämlich durch die Europäische Union geschützt. Wenn die Herstellung oder der Anbau von Produkten bestimmte regionale, natürliche Bedingungen oder Verarbeitungstechniken benötigen, kann ihr Name von der EU geschützt werden. So sind bestimmte Merkmale eines Produktes auch über Ländergrenzen hinweg garantiert und es darf nur den Namen erhalten, wenn es diese erfüllt. In der EU gibt es insgesamt mehr als 3.000 geschützte Herkunftsbezeichnungen. Darunter fallen landwirtschaftliche Erzeugnisse, Lebensmittel, Spirituosen, Wein und aromatisierte Weine. In Hessen werden derzeit sechs Produkte durch EU-Recht geschützt:

  • Odenwälder Frühstückskäse
  • Hessischer Handkäse
  • Hessischer Apfelwein
  • Frankfurter Grüne Soße
  • Eichsfelder Feldkieker
  • Heumilch

Außerdem wurde für die nordhessische „Ahle Wurscht“ 2016 eine geschützte Ursprungsbezeichnung bei der EU beantragt. Weitere geschützte Produkte in Deutschland und Europa findet ihr in dieser Datenbank der Europäischen Union. Vielleicht ist ja auch euer Lieblingsessen dabei?

Die Europäische Union hat eine eigene EU-Jugendstrategie, die die jugendpolitische Zusammenarbeit auf europäischer Ebene von 2019 bis 2027 regelt. Speziell für junge europäische Bürgerinnen und Bürger hat die Europäische Union verschiedene Programme geschaffen, durch die Europa hautnah erlebt werden kann. Das Europäische Jugend-Event zum Beispiel. Hier treffen sich alle zwei Jahre junge Menschen zwischen 16 und 30 Jahren in Straßburg, um ihre Ideen zur Zukunft Europas auszutauschen und zu entwickeln. Bei dem Projekt DiscoverEU haben achtzehnjährige europäische Bürgerinnen und Bürger die Möglichkeit, ein Interrail-Ticket zu gewinnen, mit dem sie durch Europa reisen können. Zweimal jährlich finden Bewerbungsrunden dazu statt.

Im Europäischen Solidaritätscorps können sich junge Menschen an Freiwilligen- oder Beschäftigungsprojekten in ihrem Heimatland oder im Ausland beteiligen. Die Teilnahme ist von 18 bis 30 Jahren, eine Bewerbung bereits ab 17 Jahren möglich. Die Projektdauer variiert zwischen zwei und zwölf Monaten. Auch am Europäischen Freiwilligendienst kann man von 17 bis 30 Jahren teilnehmen. Beim Europäischen Freiwilligendienst gibt es verschiedene Projekte u. a. im Bereich Natur- und Umweltschutz oder der Betreuung von Kindern, Jugendlichen, alten oder behinderten Menschen, Obdachlosen oder Flüchtlingen. Erasmus+ fördert darüber hinaus allgemeine und berufliche Bildung, Jugend und Sport in Europa. Viele weitere Angebote findet ihr auch im Europäischen Jugendportal.

Das Europäische Parlament hat außerdem eine Citizens‘ App (deutsch: Bürgerapp) entwickelt. Dort können sich Bürgerinnen und Bürger zusätzlich informieren. In der App werden aktuelle Nachrichten und einzelne Themenbereiche zur Europäischen Union gezeigt. Zudem können Veranstaltungen in der Nähe gesucht und der regionalen Unterstützung der Europäischen Union nachverfolgt werden. Auch an den Standorten der Europäische Union wie Brüssel, Luxemburg und Straßburg werden umfassende Informations- und Besuchsprogramme angeboten.

Ihr seht also, man kann die Europäische Union selbst erleben und sich aktiv einbringen – macht mit!

Europarat, das habe ich doch schon mal irgendwo gehört. Vielleicht – vielleicht aber auch nicht. Denn der Europarat gehört, anders als man vermuten würde, nicht zur Europäischen Union.

In der Europäischen Union haben wir den Europäischen Rat (Staats- und Regierungschefinnen und -chefs der EU-Mitgliedsländer) und den Rat der Europäischen Union (Fachministerinnen und Fachminister der EU-Mitgliedsländer). Dennoch hat die Europäische Union etwas mit dem Europarat gemeinsam: Alle EU-Mitgliedsländer sind auch Mitglieder im Europarat.

Aber was ist denn dann der Europarat?

Der Europarat wurde am 05.05.1949 als europäische internationale Organisation gegründet und hat seinen Sitz in Straßburg. Der Europarat hat 47 Mitgliedstaaten (also viel mehr als die EU), die insgesamt rund 820 Millionen Bürgerinnen und Bürgern vertreten. Die Mitgliedstaaten reichen von Norwegen nach Italien, von Irland bis Russland. Es sind also alle europäischen Flächenstaaten außer Belarus und Kosovo vertreten. Der Europarat ist also eine multilaterale Organisation. Multilateral, das bedeutet mehr als zwei Vertragspartner betreffend, also etwas zwischen mehreren Staaten.

Der Europarat besteht aus dem Ministerkomitee und der Parlamentarischen Versammlung. In der Parlamentarischen Versammlung sitzen Vertreterinnen und Vertreter aus verschiedenen Parlamenten aus allen Mitgliedstaaten des Europarates, insgesamt sind das 324 Abgeordnete bzw. deren Stellvertreterinnen und Stellvertreter. Die Parlamentarische Versammlung berät das Ministerkomitee.

Im Ministerkomitee, oder auch Ministerrat genannt, sitzen die Außenministerinnen und Außenminister oder deren Ständige Vertreterinnen oder Vertreter, die Botschafterinnen und Botschafter. Für Deutschland sitzt derzeit (2022) Annalena Baerbock als Bundesaußenministerin im Ministerrat. Der Ministerrat legt fest, welche politischen Schwerpunkte gesetzt werden sollen und entscheidet über neue Mitglieder.

Jedes Jahr wird am 9. Mai der Europatag gefeiert. Denn am 9. Mai 1950 hielt der französische Außenminister, Robert Schuman, die sogenannte Schuman-Erklärung. Er schlug darin die Schaffung einer Europäischen Gemeinschaft für Kohle und Stahl (EGKS) vor und legte damit den Grundstein der heutigen Europäischen Union. Damit sollte nach zwei Weltkriegen ein weiterer Krieg „nicht nur undenkbar, sondern materiell unmöglich“ werden. Die Europäische Union war also nie nur ein Wirtschaftsprojekt, sie war immer auch die Basis für den heutigen Frieden auf dem Gebiet der Europäischen Union.

Die aktuelle Kommissionspräsidentin Ursula von der Leyen hat zu Beginn ihrer Amtszeit etwas ganz Neues vorgeschlagen: Eine Konferenz zur Zukunft Europas. Hört sich ganz schön spektakulär an, oder? Das ist es auch. Denn die Konferenz zur Zukunft Europas ist als bürgernaher Bottom-up-Prozess geplant. Bottom-up, das heißt von unten nach oben. Also die Bürgerinnen und Bürger Europas (von unten) sollen entscheiden, was das Ergebnis der Konferenz ist und nicht die Politikerinnen und Politiker (von oben).

Wie wird die Konferenz zur Zukunft Europas organisiert?

Der Vorsitz wird gemeinsam von der Präsidentin des Europäischen Parlaments Roberta Metsola, der Präsidentin der Europäischen Kommission Ursula von der Leyen, und dem jeweiligen Vorsitz im Rat der Europäischen Union eingenommen (aktuell Frankreich). Falls du eine kleine Auffrischung deiner Kenntnisse zu den Europäischen Institutionen brauchst, findest du sie in den oberen Artikeln.

Die Tagesgeschäfte werden von einem sogenannten Steuerungsgremium übernommen. Dort sind Vertreter von allen EU-Institutionen vertreten. Die Konferenz zur Zukunft Europas soll also gemeinsam geleitet werden.

Die Vorschläge der Bürgerinnen und Bürger, die in der ganzen Europäischen Union gesammelt werden, egal ob zum Beispiel bei uns in Hessen oder unseren Partnerregionen, z. B. der Emilia-Romagna, müssen am Ende aber natürlich auch Gehör finden. Dazu gibt es ein Konferenzplenum. Das soll mindestens alle sechs Monate zusammentreten. In dem Konferenzplenum gibt es auch Vertreter des Europäischen Parlaments, des Rates und der Europäischen Kommission. Mit dabei sind außerdem Vertreter aller nationalen Parlamente und Bürgerinnen und Bürger sowie ein paar andere Institutionen. Sie sind dafür zuständig, dass das Ergebnis der Konferenz in einem gemeinsamen Bericht zusammengefasst wird.