Mit Leo im Landtag
Erkundet mit unserem Landtagsmaskottchen das Parlament der Hessinnen und Hessen!
Erkundet mit unserem Landtagsmaskottchen das Parlament der Hessinnen und Hessen!
Erkundet mit unserem Landtagsmaskottchen das Parlament der Hessinnen und Hessen!
Hallo und herzlich willkommen! Ich bin Leo, der Löwe – das Maskottchen des Hessischen Landtages. Auf unserer Internetseite erkläre ich euch, wie in Hessen Politik gemacht wird. Manchmal führe ich auch Kindergruppen durch den Landtag und zeigt ihnen die Räume.
Aber was ist eigentlich ein Landtag?
Jedes Bundesland hat ein eigenes Parlament. In Hessen ist das der Hessische Landtag in Wiesbaden. „Landtag“ ist ein sehr alter Begriff. Er besteht aus den Worten Land und Tag. Land steht für das Gebiet, also zum Beispiel Hessen. Tag steht für einen festen Termin, an dem früher „Recht gesprochen wurde“.
Zu diesem Termin kamen Leute zusammen, um sich zu besprechen, also zu „tagen“. Daher kommt auch das Wort „Tagung“.
Im Hessischen Landtag treffen sich Politikerinnen und Politiker aus ganz Hessen, um zu tagen. Das heißt: Sie besprechen gemeinsam, was wichtig für Hessen ist.
Diese Personen nennt man Abgeordnete. Manchmal nennt man sie auch Volksvertreterinnen und Volksvertreter, weil sie stellvertretend für die Menschen in Hessen wichtige Entscheidungen treffen.
Damit die Abgeordneten fair zusammenarbeiten, brauchen sie Regeln, an die sich alle halten.
Beim Fußball sorgen die Schiedsrichterin oder der Schiedsrichter dafür, dass alle die Spielregeln einhalten. Im Landtag ist das die Aufgabe der Landtagspräsidentin Astrid Wallmann.
Die Landtagspräsidentin ist die Chefin des Hauses.
Sie leitet die Plenarsitzungen zusammen mit den Vizepräsidentinnen und Vizepräsidenten, empfängt die Gäste des Landtages und vertritt den Landtag bei öffentlichen Veranstaltungen.
Im Landtag arbeiten 133 Abgeordnete. Sie wurden von den Bürgerinnen und Bürgern Hessens gewählt.
Die Abgeordneten entscheiden stellvertretend für alle Menschen, die in Hessen leben, was verbessert oder verändert werden soll.
Schließlich können ja nicht alle Menschen gemeinsam im Landtag beraten, diskutieren und Entscheidungen treffen.
Die Bürgerinnen und Bürger, die in Hessen leben und über 18 Jahre alt sind, wählen alle fünf Jahre die Abgeordneten des Hessischen Landtages. Kinder dürfen noch nicht wählen.
Das geht so: Am Wahltag gehen die Wahlberechtigten zum Wahllokal. Oft ist das eine Schule oder ein Rathaus. Im Wahllokal gibt es Wahlhelferinnen und Wahlhelfer. Sie prüfen, ob man wählen darf.
Die Wahlberechtigten bekommen dann den Stimmzettel. Mit dem Stimmzettel geht man in eine Wahlkabine.
Auf dem Zettel kreuzt man an, welche Person und welche Partei man wählen will. Niemand soll dabei zusehen, denn die Wahl ist geheim. Man darf wählen, wen man will.
Den Zettel wirft man in die Wahlurne. Dann hat man gewählt.
Die Abgeordneten besprechen im Landtag Themen, die das Land Hessen und die Menschen, die hier leben, betreffen. Alle Abgeordneten dürfen Vorschläge machen. Darüber wird dann abgestimmt. Und wenn es Probleme gibt, wird nach Lösungen gesucht. Das nennt man Politik.
Abgeordnete, die sich mit einem Thema besonders gut auskennen, arbeiten in Ausschüssen zusammen. Die einen treffen sich beispielsweise im Kulturpolitischen Ausschuss, die anderen im Umweltausschuss.
Gesetze sind Regeln, an die sich alle Bürgerinnen und Bürger halten müssen. Es gibt zum Beispiel ein Polizeigesetz, ein Feuerwehrgesetz und ein Schulgesetz.
Alle 133 Abgeordneten treffen sich regelmäßig im Plenarsaal zu einer Plenarsitzung. In dieser Sitzung besprechen sie die Vorschläge der Abgeordneten. Manchmal streiten sie sich dabei auch. Aber zum Schluss kommen sie meist zu einem guten Ergebnis.