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Rednerpult

Übersicht Abgeordnete

Eine Aufgabe mit vielen Facetten

Der Stundenplan eines Abgeordneten hat beachtliche Ausmaße. Er sieht nicht nur die Arbeit im Landtag vor. Wenn die Sitzungstermine des Landtages und der Fraktion wahrgenommen, die übertragenen Fachgebiete bearbeitet und Gespräche mit den Vertretern der verschiedensten Interessensverbände und Institutionen geführt worden sind, geht die Arbeit für Abgeordnete im Wahlkreis weiter.

Dort kümmern sie sich vor allem auch abends, wenn die Anderen ihr berufliches Tagespensum längst erledigt haben und an den Wochenenden um die Belange der Bürgerinnen und Bürger und halten den Kontakt zu Parteifreunden vor Ort. Ohne gutes Timing wäre die Fülle der Termine gar nicht zu bewältigen.

Den Abgeordneten gewährt die Verfassung besondere Rechte (Immunität und Indemnität), um ihr Mandat unabhängig ausüben zu können. Danach steht ihnen ein besonders freies Äußerungsrecht zu, sie könnten theoretisch nur mit Genehmigung des Parlaments zur Verantwortung gezogen oder verhaftet werden und wären berechtigt, über Personen, die ihnen als Mitglied des Landtages oder denen sie in dieser Eigenschaft Tatsachen anvertraut haben, das Zeugnis zu verweigern.

Diese Regeln dienen dazu, die Arbeitsfähigkeit des Parlaments als Ganzes sicherzustellen. Die Abgeordneten des Hessischen Landtages haben allerdings im Rahmen einer Selbstbeschränkung ihrer Immunität beschlossen, für die Dauer der Wahlperiode u. a. die Durchführung von Verfahren gegen sie wegen Straftaten und Dienstvergehen ebenso zu genehmigen, wie z. B. die vorläufige Entziehung der Fahrerlaubnis.