Trifft eine Petition beim Hessischen Landtag ein, wird geprüft, ob er für den Inhalt zuständig ist. Wenn nicht, wird die Petition an die zuständige Stelle weitergeleitet, zum Beispiel an den Bundestag oder an ein anderes Bundesland. Die Petentin bzw. Petent wird über die Abgabe informiert.
Ist der Hessische Landtag der richtige Ansprechpartner, nimmt zunächst das zuständige Ministerium Stellung. Anschließend wird die Petition an den Petitionsausschuss gegeben.
Für die Bearbeitung jeder Petition wird ein Mitglied des Petitionsausschusses ausgewählt. Diese Abgeordnete bzw. dieser Abgeordnete liest sich alle Unterlagen durch, holt weitere Informationen ein, spricht mit den betroffenen Personen oder schaut sich die Situation vor Ort an. Schließlich macht sie oder er einen Vorschlag, wie mit der jeweiligen Petition umgegangen werden soll. Dieser Vorschlag wird mit dem gesamten Petitionsausschuss diskutiert.
Sind sich die Mitglieder des Petitionsausschusses über das weitere Vorgehen einig, wird der Vorschlag dem Plenum zur Abstimmung vorgelegt. Sobald das Plenum entschieden hat, wird die Petentin oder der Petent über den Beschluss informiert. Sie oder er erhält ein Schreiben der Landtagspräsidentin.
Hier findet ihr weitere Informationen zum Weg einer Petition.