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Würfel mit Buchstaben PETITION
Ein Recht für alle

Das Petitionsverfahren

Auch, wenn ihr noch nicht wählen gehen dürft, könnt ihr Einfluss auf politische Entscheidungen nehmen. Wie das geht? Ganz einfach: mit einer Petition!

Das Wort Petition leitet sich vom lateinischen „petitio“ ab, was so viel wie Bittschrift, Gesuch oder Eingabe bedeutet.

Das Petitionsrecht ist ein Grundrecht und damit ein wichtiger Bestandteil der Demokratie. Es gibt allen Menschen die Möglichkeit, sich gegen Ungerechtigkeiten zu wehren oder Verbesserungsvorschläge zu äußern.

Jedermann hat das Recht, allein oder gemeinsam mit anderen. Anträge oder Beschwerden an die zuständige Behörde oder an die Volksvertretung zu richten.
Verfassung des Landes Hessen, Artikel 16

Gemäß der Hessischen Verfassung haben alle Menschen das Recht, sich mit einem Anliegen an ihre Volksvertretung zu wenden. Hierfür hat der Hessische Landtag einen eigenen Ausschuss eingesetzt. Im Petitionsausschuss kümmert sich eine Gruppe von 17 Abgeordneten ausschließlich um die Beschwerden und Ideen der Menschen.

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Abgeordnete stehen zusammen mit Bürgerinnen und Bürgern.
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Einwurf eines Briefes an den Petitionsausschuss

Häufige Fragen kurz beantwortet:

Eine Petition kann „jede Frau“ und „jeder Mann“ beim Hessischen Landtag einreichen, auch Kinder und Jugendliche oder Personen ohne deutsche Staatsbürgerschaft haben das Recht dazu. Die Petentin oder der Petent müssen noch nicht einmal in Hessen oder Deutschland wohnen.

Petitionen können aber nicht nur von einzelnen Personen, sondern auch Gruppen eingereicht werden, zum Beispiel von Schulklassen, Initiativen oder Vereinen.

Doch aufgepasst! Für eine Petition müssen keine Unterschriften gesammelt werden. Die Unterschrift einer Petentin oder eines Petenten reicht vollkommen aus. Kommt eine Petition im Hessischen Landtag an, wird sie sorgfältig bearbeitet, egal wie viele Unterstützerinnen und Unterstützer sie hat.

Die Petition muss dem Hessischen Landtag immer schriftlich vorliegen. Sie kann auf dem Postweg, per Fax oder Email eingereicht werden. Wichtig ist dabei, dass der Name und die Anschrift der Petentin bzw. des Petenten angegeben und das Dokument von ihr bzw. ihm unterschrieben ist.

Für Personen, die ihr Anliegen lieber persönlich vortragen möchten, finden regelmäßig Sprechstunden statt. Hier kann die Petition zur Niederschrift gegeben werden, das heißt ein Mitglied aus dem Petitionsausschuss hält die Aussage schriftlich fest. Hier findet ihr die Termine für die Bürgersprechstunden des Petitionsausschusses

Noch einfacher geht es über das Online-Formular auf der Internetseite des Hessischen Landtags: Hier könnt ihr eure Petition digital einreichen

Trifft eine Petition beim Hessischen Landtag ein, wird geprüft, ob er für den Inhalt zuständig ist. Wenn nicht, wird die Petition an die zuständige Stelle weitergeleitet, zum Bespiel an den Bundestag oder an ein anderes Bundesland. Die Petentin bzw. Petent wird über die Abgabe informiert.

Ist der Hessische Landtag der richtige Ansprechpartner, nimmt zunächst das zuständige Ministerium Stellung. Anschließend wird die Petition an den Petitionsausschuss gegeben.

Für die Bearbeitung jeder Petition wird ein Mitglied des Petitionsausschusses ausgewählt. Diese Abgeordnete bzw. dieser Abgeordnete liest sich alle Unterlagen durch, holt weitere Informationen ein, spricht mit den betroffenen Personen oder schaut sich die Situation vor Ort an. Schließlich macht sie oder er einen Vorschlag, wie mit der jeweiligen Petition umgegangen werden soll. Dieser Vorschlag wird mit dem gesamten Petitionsausschuss diskutiert.

Sind sich die Mitglieder des Petitionsausschusses über das weitere Vorgehen einig, wird der Vorschlag dem Plenum zur Abstimmung vorgelegt. Sobald das Plenum entschieden hat, wird die Petentin oder der Petent über den Beschluss informiert. Sie oder er erhält ein Schreiben der Landtagspräsidentin.

Hier findet ihr weitere Informationen zum Weg einer Petition

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Das hier eingebundene Video wird über YouTube zur Verfügung gestellt. Das Video wird per Klick geladen. Dann findet eine Datenübertragung zu YouTube statt, siehe Datenschutz YouTube.

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Petitionen
In unserem Erklärvideo zeigen wir, wie ihr euch mit einer Petition politisch einbringen könnt.