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Besucherinnen und Besucher in einem Raum mit Infoständen der Parteien, die im Landtag sitzen.
Zusammenschlüsse von Abgeordneten

Die Fraktionen

In Parteien finden sich Personen zusammen, die die gleiche politische Meinung vertreten. Ziehen einige Mitglieder als Abgeordnete in den Landtag ein, schließen sie sich dort zu einer Fraktion zusammen

Im Hessischen Landtag besteht eine Fraktion aus mindestens fünf Abgeordneten. In der Gruppe sind sie unter anderem dazu berechtigt, Gesetzentwürfe oder Anträge einzubringen, große Anfragen zu stellen oder Personalvorschläge für die Besetzung von bestimmten Ämtern zu machen.

In Fraktionssitzungen bereiten die Mitglieder Entscheidungen, Beschlüsse und Stellungnahmen für die Ausschussarbeit sowie die Plenardebatten vor. Darüber hinaus entwickeln sie ein gemeinsames politisches Konzept. Vertritt eine Fraktion ihre Ideen geschlossen, hat sie mehr politisches Gewicht.

Jede Fraktion wählt eine Vorsitzende oder einen Vorsitzenden. Sie oder er vertritt die Gruppe nach außen und spricht für sie in der Öffentlichkeit. Die Fraktionsvorsitzenden kümmern sich aber auch um die politischen Hauptthemen und sorgen für eine gute Zusammenarbeit in der Fraktion. Wegen ihrer besonderen Stellung sind die Fraktionsvorsitzenden Mitglied im Hauptausschuss.

In der 21. Wahlperiode gibt es fünf Fraktionen. Ihre Fraktionsvorsitzenden heißen: Ines Claus (CDU), Robert Lambrou (AfD), Tobias Eckert (SPD), Mathias Wagner (Bündnis 90/DIE GRÜNEN), Stefan Naas und Wiebke Knell (Freie Demokraten).

Die wichtigsten Begriffe auf einen Blick

Koalition bezeichnet die Fraktionen, die an der Regierung beteiligt sind. Bei Abstimmungen im Parlament treten die Bündnispartner geschlossen auf.

Eine Partei kann nur dann allein regieren, wenn sie bei den Landtagswahlen mehr Stimmen erhalten hat, als alle anderen Parteien zusammen. Wenn keine Partei die absolute Mehrheit erreicht hat, können mehrere Fraktionen eine Koalition eingehen. Der Zusammenschluss ist notwendig, damit die Abgeordneten der Koalition mehr als die Hälfte der Mandate haben. Mit dieser Regierungsmehrheit kann dann eine Ministerpräsidentin oder ein Ministerpräsident gewählt werden.

Die Koalition schließt einen Koalitionsvertrag. Darin stehen die Ziele, die die beteiligten Fraktionen gemeinsam erreichen wollen. Eine Koalition fordert hohe Kompromissbereitschaft, da jede Fraktion Rücksicht auf ihren Partner bzw. ihre Partner nehmen muss. Dabei spielen aber auch die Machtverhältnisse eine große Rolle: Die Partei, die bei den Wahlen die meisten Stimmen erhalten hat, kann mehr Einfluss nehmen als der kleinere bzw. die kleineren Partner.

In Hessen besteht die Koalition aus der CDU-Fraktion und der SPD-Fraktion.

Die Fraktionen, die nicht an der Koalition beteiligt sind, bilden die Opposition. Ihre besondere Aufgabe ist es, die Regierung zu kontrollieren und zu kritisieren, wenn sie mit ihrer Arbeit unzufrieden ist. Im Rahmen der Gesetzgebung kann die Opposition Verbesserungsvorschläge machen und somit Einfluss auf die Gesetzesentwürfe der Koalition nehmen. Sie kann über eigene Gesetzesentwürfe aber auch ihre Ideen einbringen (siehe Der Landtag und seine Aufgaben).

Für unsere Demokratie ist die Opposition besonders wichtig. Im Parlament stellt sie ein Gegengewicht zur Koalition und Regierung dar. In den Debatten sind die Standpunkte aller Fraktionen zu hören. Die Wählerinnen und Wähler haben so die Möglichkeit, sich eine eigene Meinung zu bilden. Bei den nächsten Landtagswahlen können sie entscheiden, ob sie mit der Arbeit der Regierung zufrieden sind oder ob sie in der nächsten Legislaturperiode von einer anderen Partei vertreten werden möchten.

In Hessen besteht die Opposition aus den Fraktionen der AfD, des Bündnis 90/Die Grünen und der Freien Demokraten.

Die stärkste Oppositionsfraktion stellt den Oppositionsführer. In Hessen ist das Robert Lambrou, der Fraktionsvorsitzende der AfD. Seine Partei hat bei den Landtagswahl 2023 mehr Stimmen erhalten als die anderen Oppositionsfraktionen.

Manchmal sitzen im Parlament fraktionslose Abgeordnete. Sie sind entweder als parteilose Abgeordnete direkt ins Parlament gewählt worden oder aus einer Fraktion ausgetreten. Fraktionslose Abgeordnete haben weniger Rechte als Fraktionsmitglieder, zum Beispiel können sie im Ausschuss nur beratend teilnehmen und nicht mit abstimmen. 

Im Hessischen Landtag sind die Abgeordneten Sascha Herr, Dirk Gaw und Maximilian Müger fraktionslos.