Bilddatei
Hand an der Wahlurne
Hessen wählt

Die Landtagswahlen

2023 haben die Hessinnen und Hessen ihr Parlament gewählt. Wir erklären, was es mit der Erst- und Zweitstimme auf sich hat und wie das Wahlergebnis die Sitzverteilung beeinflusst.

Bilddatei
Screenshot des Erklärvideos

Das hier eingebundene Video wird über YouTube zur Verfügung gestellt. Das Video wird per Klick geladen. Dann findet eine Datenübertragung zu YouTube statt, siehe Datenschutz YouTube.

Das hier eingebundene Video wird über YouTube zur Verfügung gestellt. Das Video wird per Klick geladen. Dann findet eine Datenübertragung zu YouTube statt, siehe Datenschutz YouTube.

Das Wahlsystem in Hessen
In diesem Video erklären wir, wie aus Wahlstimmen Sitze im Parlament werden.

Bei der Landtagswahl wählt die hessische Bevölkerung ihre Vertreterinnen oder Vertreter in das Landesparlament. Sie findet in der Regel alle 5 Jahre statt. Der Zeitraum, für den ein Parlament gewählt wird, wird als Wahl- oder Legislaturperiode bezeichnet.

Das Stimmrecht ist allgemein, gleich, geheim und unmittelbar. Der Tag der Stimmabgabe muß ein Sonntag oder ein allgemeiner Feiertag sein.
Artikel 73, Satz 2 der Hessischen Landesverfassung

Aktives Wahlrecht

Wer an der Landtagwahl teilnehmen darf, besitzt das aktive Wahlrecht.

Die Wahlberechtigten müssen drei Voraussetzungen erfüllen:

  • Sie müssen mindestens 18 Jahre alt sein.
  • Sie müssen die deutsche Staatsangehörigkeit besitzen.
  • Sie müssen seit mindestens 6 Wochen in Hessen leben.

Erst- und Zweitstimme

Jede Wählerin und jeder Wähler hat zwei Stimmen: die Erststimme und die Zweitstimme.

Die Erst- oder Wahlkreisstimme

Mit der Erststimme wird eine Kandidatin oder ein Kandidat aus dem Wahlkreis gewählt. Die Person, die in einem Wahlkreis die meisten Stimmen erhält, zieht direkt in den Hessischen Landtag ein. Über die Erststimme wird sichergestellt, dass jeder Wahlkreis im Landtag vertreten ist.

Die Zweit- oder Landesstimme

Mit der Zweitstimme entscheiden die Wählerinnen und Wähler über die Mehrheitsverhältnisse. Dazu legt jede Partei eine Liste mit Personen fest, die sie in den Landtag schicken möchte. Kandidatinnen und Kandidaten, die oben auf der Landesliste stehen, haben größere Chancen ins Parlament einzuziehen. Denn je mehr Zweitstimmen eine Partei erhält, desto mehr Sitze stehen ihr im Parlament zu.

Direktmandate, Überhang- und Ausgleichsmandate

Der Hessische Landtag besteht normalerweise aus 110 Abgeordneten. 55 Abgeordnete werden direkt in den Landtag gewählt. Sie erhalten ein Direktmandat. Die anderen 55 Abgeordnete erhalten ihr Mandat über die Landeslisten.

Es kann passieren, dass eine Partei über die gewonnenen Erststimmen mehr Personen in den Landtag schicken kann, als es die über die Zweitstimmen bestimmten Mehrheitsverhältnisse erlauben. Die Differenz wird durch Überhangmandate ausgleichen. Ganz praktisch bedeutet das, dass im Plenarsaal zusätzliche Sitze eingebaut werden.

Gleichzeitig werden die Mandate der anderen Partei aufgestockt bis die Sitzverteilung wieder den Mehrheitsverhältnissen entspricht. Erhält eine Partei also Überhangmandate, bekommt eine die anderen Parteien Ausgleichsmandate.

Häufige Fragen kurz beantwortet:

Passives Wahlrecht beschreibt das Recht eines Menschen, sich bei der Wahl als Kandidatin oder als Kandidat aufstellen zu lassen. Wählbar ist bei den hessischen Landtagswahlen, wer die deutsche Staatsbürgerschaft besitzt, 18 Jahre alt ist und seit mindestens 3 Monaten in Hessen lebt.

Das aktive Wahlrecht besitzt, wer wahlberechtigt ist.

„Allgemein“ bedeutet, dass grundsätzlich alle Bürgerinnen und Bürger, die wahlberechtigt sind, wählen dürfen. Jeder, der wählbar ist, darf gewählt werden.

„Frei“ bedeutet, dass alle Wahlberechtigten selbst über Ihre Stimme entscheidet. Niemand darf sie dazu drängen, eine bestimmte Person oder Partei zu wählen.

„Gleich“ bedeutet, dass alle Stimmen gleich zählen. Egal ob jemand arm oder reich ist, jung oder alt, Mann oder Frau ist.

„Geheim“ bedeutet, dass die Wahlberechtigten niemandem erzählen müssen, wen sie gewählt haben. Darum gibt es in den Wahllokalen Kabinen, in denen die Stimmabgabe stattfindet, und Urnen, in die die Stimmzettel geworfen werden.

„Unmittelbar“ bedeutet, dass die Wahlberechtigten die Kandidatinnen und Kandidaten bzw. die Parteien direkt wählen.

Bei der Wahl zum Hessischen Landtag werden zwei Wahlsysteme zusammengeführt: Die Mehrheits- und die Verhältniswahl. Im Wahlrecht wird auch von der „personalisierten Verhältniswahl“ gesprochen.

Bei der Erst- oder Wahlkreisstimme handelt es sich um eine „Mehrheitswahl“, da immer nur die Person ein Mandat erhält, die im ihrem Wahlkreis die Mehrheit der Stimmen bekommen konnte.

Für die Zweit- oder Listenstimme gilt das Prinzip der „Verhältniswahl“, da die Mandate verhältnismäßig zu den abgegebenen Zweitstimmen vergeben werden.

Sind alle Stimmen ausgezählt, gibt die Landeswahlleiterin oder der Landeswahlleiter das offizielle Wahlergebnis bekannt. Die hessische Bevölkerung kann sich darüber im Fernsehen, Radio, Internet oder in der Tageszeitung informieren.

Hat eine Partei die absolute Mehrheit erreicht, kann sie allein regieren. Da das aber nur sehr selten der Fall ist, finden nach der Landtagswahl in der Regel Sondierungsgespräche statt. Dabei loten die neu gebildeten Fraktionen ihre Gemeinsamkeiten und Unterschiede aus. Finden sich zwei oder mehr Partner, die zusammen die absolute Mehrheit im Parlament haben, verhandeln sie einen Koalitionsvertrag aus.

Am 18. Tag nach der Wahl tritt der Landtag zum ersten Mal zusammen. Die erste Sitzung wird vom ältesten Abgeordneten eröffnet. Die beiden jüngsten Abgeordneten werden vorläufig zu Schriftführerinnen oder Schriftführern ernannt. Sie prüfen, ob der Landtag beschlussfähig ist, also ob mehr als die Hälfte der gesetzlichen Zahl seiner Mitglieder (also 56 Abgeordnete) anwesend sind. Ist die Beschlussfähigkeit festgestellt, gilt der Landtag als konstituiert. Steht auch die Geschäftsordnung fest, kann der Landtag mit der Erfüllung seiner Aufgaben beginnen.

Was es mit dem Begriff „Koalition“ auf sich hat, erklären wir euch auf unserer Infoseite über die Fraktionen.

Parteien, die bei den Wahlen weniger als 5 Prozent der Stimmen erhalten haben, dürfen nicht in den Landtag einziehen. Dadurch soll eine zu starke Zersplitterung des Parlaments verhindert werden. Denn es würde mit vielen sehr kleinen Parteien schwer werden, eine stabile Regierung zu bilden.

Hessen ist in 55 Wahlkreise eingeteilt. Die Einteilung richtet sich nach verschiedenen Gesichtspunkten. Ein wichtiges Kriterium ist die Anzahl der Wahlberechtigten. Sie sollte bei allen Wahlkreisen möglichst gleich groß sein.

Der genaue Zuschnitt der Wahlkreise ist zu finden auf der Internetseite des Landeswahlleiters.

Für die Vorbereitung und Durchführung der Wahl ist die Landeswahlleiterin oder der Landeswahlleiter verantwortlich. Zu seinen Aufgaben zählt unter anderem die Prüfung der Landeslisten, die Bekanntmachung des Wahlergebnisses oder die Benachrichtigung der gewählten Kandidatinnen und Kandidaten. Sie oder er kümmert sich auch darum, dass die Wahlgrundsätze eingehalten werden.

Bei der Durchführung der Wahl ist das Land Hessen auf Unterstützung aus der Bevölkerung angewiesen. Bei den Wahlen kann jede wahlberechtigte Person helfen. Wenn sich nicht ausreichend freiwillige Wahlhelferinnen oder Wahlhelfern melden, werden Personen in das Ehrenamt berufen. Dann sind sie verpflichtet, bei der Durchführung der Wahl zu helfen und das amtliche Wahlergebnis in ihrem Wahlbezirk festzustellen.