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Symbolbild: Ausgegraute Säulengrafik ohne Zahlen vor verdunkeltem Hintergrund des Plenarsaals im Landtag
Hessen hat gewählt

Ergebnisse der Landtagswahl 2023

Wie das neue Parlament sich zusammensetzt und wie es jetzt weitergeht, erfährst du hier.

Die Bürgerinnen und Bürger haben am 8. Oktober einen neuen Hessischen Landtag gewählt. Der Landtag ist das Parlament in unserem Bundesland. Der Landtag besteht aus mindestens 110 Mitgliedern, den Abgeordneten. Diese diskutieren und entscheiden über wichtige Themen, die das Land Hessen und die Menschen, die hier leben, betreffen. Das sind zum Beispiel die Organisation von Schulen, Krankenhäusern, der Feuerwehr und vieles mehr. Entscheidungen benötigen dabei immer eine Mehrheit der Abgeordneten, also mehr als die Hälfte.

Viele Menschen in Hessen haben sich in Parteien zusammengeschlossen, um gemeinsam für bestimmte Positionen einzutreten. Als Parteimitglieder bringen sie sich bei der Ausarbeitung von Wahlprogrammen ein. Zudem stellen die Parteien Kandidatinnen und Kandidaten für Wahlen auf, wie zum Beispiel für die Landtagswahl am 08. Oktober. Am Wahlsonntag haben die Bürgerinnen und Bürger mit ihrer Stimme entschieden, welche der Kandidatinnen und Kandidaten sie in Zukunft als Abgeordnete im Hessischen Landtag vertreten werden.

Den ordnungsgemäßen Ablauf der Wahlen hat der Landeswahlleiter sichergestellt. Er hat in der Nacht von Sonntag auf Montag das sogenannte vorläufige amtliche Endergebnis zur Wahl verkündet. An der Wahl haben sich 66,0 Prozent der wahlberechtigten Bürgerinnen und Bürger beteiligt. Im Vergleich zur letzten Wahl ist das ein Minus von 1,3 Prozentpunkten.

Stärkste politische Kraft im Hessischen Landtag bleibt die CDU. Für sie haben 34,6 % der Hessinnen und Hessen gestimmt (2018: 27,0 %). Auf den zweiten Platz kommt die AfD mit 18,4 % (2018: 13,1 %). Die SPD erreicht 15,1 % (2018: 19,8 %) und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN kommt auf 14,8 % (2018: 19, 8%). Die FDP schafft mit 5,0 % (2018: 7,5 %) den Wiedereinzug in den Landtag, sie hat die dafür nötige Fünfprozenthürde übersprungen. Nicht gelungen ist das der Linkspartei. Sie kommt auf 3,1 % (2018: 6,3 %) und wird im neuen Landtag nicht mehr vertreten sein. Unter den weiteren Parteien überspringt keine Partei die Fünfprozenthürde; sie erreichen zusammen 9,0 % (2018: 6,5 %).

Damit setzt sich der Landtag wie folgt zusammen:

Wie du in der Grafik siehst, hat keine Partei mehr als die Hälfte der Sitze erreicht. Die Abgeordneten aus den einzelnen Parteien müssen also auch zukünftig miteinander verhandeln, wenn sie eine Entscheidung für unser Bundesland treffen wollen. In der Regel schließen sich dazu zwei oder drei Parteien mit einer gemeinsamen Mehrheit im Landtag für die Dauer einer fünfjährigen Wahlperiode zu einer Regierungskoalition zusammen. Gemeinsam wählen sie dann eine Ministerpräsidentin oder einen Ministerpräsidenten, die oder der dann der neuen Landesregierung vorsteht und alle Ministerinnen und Minister ernennt. Bevor die neue Landesregierung ihre Arbeit aufnehmen kann, muss der Landtag ihr „durch besonderen Beschluss das Vertrauen“ aussprechen. So legt es die Verfassung des Landes Hessen fest.

Es bleibt also weiterhin spannend, denn mehrere Parteien werden in den folgenden Wochen miteinander Gespräche über eine mögliche Regierungskoalition führen. Sind diese erfolgreich, treten sie in Verhandlungen, an deren Ende ein Koalitionsvertrag steht. In diesem wird entschieden, welche Vorhaben die Regierungskoalition bis zur nächsten Wahl in fünf Jahren umsetzen möchte.

Seine erste Sitzung wird der neu gewählte Landtag am 18. Januar 2024 haben. An diesem Tag wird auch eine neue Landtagspräsidentin bzw. ein neuer Landtagspräsident gewählt, die oder der in den nächsten fünf Jahren das hessische Parlament nach außen vertritt und die Sitzungen leitet.

Wir halten dich natürlich hier auf Junger-Hessischer-Landtag.de über die weiteren Entwicklungen auf dem Laufenden.

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Stimmzettel und Wahlurne

Warum hat der Landtag 23 zusätzliche Abgeordnete?

Das Landtagswahlgesetz (LWG) legt fest, dass der Hessische Landtag aus 110 Abgeordneten besteht. Aber warum sind das denn jetzt 133? Das liegt an den sogenannten Überhang- und Ausgleichsmandaten. Wie die Wahl ablief, warum man auf dem Wahlzettel zwei Kreuze machen darf und wie es zu solchen zusätzlichen Mandaten kommt, erfährst du hier auf unserer Themenseite.