Wenn ihr den Landtag besucht, wird von euch erwartet, dass ihr die Ordnung und Würde des Landtages wahrt und die Anweisungen des Landtagspersonals beachtet. Das bedeutet: Auf der Besuchergalerie im Plenarsaal ist es während Plenarsitzungen untersagt,
- zu telefonieren,
- zu fotografieren, zu filmen oder Redebeiträge mitzuschneiden,
- zu essen und zu trinken.
Im Landtagsgebäude ist es ohne Genehmigung der Direktorin oder des Direktors beim Landtag untersagt, Waren und Dienstleistungen anzubieten.
Personen, die die Ruhe und Ordnung im Hause stören oder in einer nicht der Würde des Landtags entsprechenden Weise erscheinen, haben nach Aufforderung sofort das Landtagsgebäude zu verlassen.
Die auf der Website des Landtages einzusehende Hausordnung ist zu beachten.