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Eine Gruppe Schülerinnen wird durch das Stadtschloss geführt.
Besuch im Landtag

Informationen für euren Besuch im Landtag

Wir laden euch, eure Schulklasse oder Familien herzlich zu einem Besuch in den Hessischen Landtag ein.

Allgemeine Hinweise

Alle Angebote sind kostenlos. Eine Teilnahme ist nach vorheriger Anmeldung und Bestätigung durch den Hessischen Landtag möglich.

Wenn ihr in Hessen wohnt, könnt ihr eine Erstattung der Fahrtkosten für eine Eintagesfahrt beantragen. Nähere Informationen stehen in der Richtlinie über die Gewährung von Fahrtkostenzuschüssen für Besuchergruppen sowie im entsprechenden Antragsformular.

Hinweise zur Anreise findet ihr in unserer Anfahrtsbeschreibung. Der Zugang zum Landtag erfolgt für Besucherinnen und Besucher über den Gebäudeeingang in der Grabenstraße. Vom Schlossplatz gelangt ihr dorthin über die Marktstraße. 

Der Landtag ist barrierefrei zugänglich. Bitte teilt ggf. vor eurem Besuch mit, welche weitere Unterstützung ihr benötigt. Für Gruppen von Menschen mit Hörbehinderung stellt der Landtag bei rechtzeitiger Bedarfsanmeldung kostenlos einen Gebärdendolmetscher bereit.

Für den Zutritt zum Landtagsgebäude haltet ihr bitte einen amtlichen Lichtbildausweis bereit. Wenn ihr jünger als 16 Jahren seid, könnt ihr euch auch mit einem Schülerausweis oder einer Krankenkassenkarte ausweisen.

Bitte beachtet dabei folgende Hinweise:

  • Gefährliche Gegenstände (z. B. Messer, Scheren und Zirkel) müssen am Eingang hinterlegt werden.
  • Das Mitbringen und Mitführen von Waffen (im Sinne des Bundeswaffengesetzes in seiner jeweils geltenden Fassung) im Landtagsgebäude ist nur Vollzugsbeamtinnen und -beamten der Polizei gestattet, die mit der Wahrnehmung ihres Dienstes im Landtagsgebäude beauftragt sind.
  • Mäntel, Taschen und sperrige Gegenstände (z. B. Schirme) sowie Fotoapparate und Videokameras müssen an der Garderobe abgegeben werden.
  • Demonstrationsmaterial (z. B. Schilder, Flugblätter) und Infomaterial, mit welchem Einfluss auf die politische Meinungsbildung genommen werden kann, muss an der Garderobe verbleiben.
  • Personen mit Herzschrittmachern dürfen nicht durch die Sicherheitsschleuse gehen und werden gebeten, sich vorab beim Sicherheitspersonal zu melden.

Für abgegebene Garderobe und Gegenstände wird nicht gehaftet. Wertgegenstände können in Schließfächern verwahrt werden.


 

Wenn ihr den Landtag besucht, wird von euch erwartet, dass ihr die Ordnung und Würde des Landtages wahrt und die Anweisungen des Landtagspersonals beachtet. Das bedeutet: Auf der Besuchergalerie im Plenarsaal ist es während Plenarsitzungen untersagt,

  • zu telefonieren,
  • zu fotografieren, zu filmen oder Redebeiträge mitzuschneiden,
  • zu essen und zu trinken.

Im Landtagsgebäude ist es ohne Genehmigung der Direktorin oder des Direktors beim Landtag untersagt, Waren und Dienstleistungen anzubieten.

Personen, die die Ruhe und Ordnung im Hause stören oder in einer nicht der Würde des Landtags entsprechenden Weise erscheinen, haben nach Aufforderung sofort das Landtagsgebäude zu verlassen.

Die auf der Website des Landtages einzusehende Hausordnung ist zu beachten.

Im Hessischen Landtag werden regelmäßig Foto- und Filmaufnahmen zum Zwecke der Öffentlichkeitsarbeit angefertigt und gemäß der Archivordnung des Hessischen Landtages archiviert. Dabei kann es vorkommen, dass ihr ebenfalls aufgenommen werdet. Bei Besuch bitten wir euch daher, mit einem Einwilligungsformular der Veröffentlichung von Foto- und Videoaufnahmen zuzustimmen.

Das öffentliche Netzwerk „Telekom“ steht euch kostenfrei und ohne zeitliche Beschränkung im Hessischen Landtag zur Verfügung.

Bei Bildungsveranstaltungen und Abgeordnetengesprächen ist in der Regel eine Bewirtung vorgesehen. Im Gebäude sind Wasserspender aufgestellt.


 

Öffentliche Führungen am Wochenende

  • jeden Samstag um 14.00 Uhr
  • Dauer: 1 Stunde
  • Zugang erfolgt über den Besuchereingang in der Grabenstraße
    (inkl. Sicherheitsschleuse)
  • Eine Anmeldung zur Teilnahme ist nicht erforderlich
  • Sprachen: Deutsch, Englisch – auf vorherige bzw. rechtzeitige Anfrage auch in Französisch, Russisch, Ukrainisch möglich.

Kontakt

Besucherdienst
Telefon
E-Mail
besuch [at] ltg.hessen.de