Auch als Studierende könnt ihr ein Praktikum beim Hessischen Landtag absolvieren. Besondere Voraussetzungen sind nicht gegeben, es wird jedoch vorausgesetzt, dass ihr allgemein am politischen Geschehen in Hessen und an der Arbeit des hessischen Parlaments interessiert seid.
Aufgrund begrenzter Kapazitäten ist es wichtig, den Praktikumswunsch frühzeitig, das heißt mindestens sechs Monate vor Beginn des Praktikums, anzumelden. Sollten die Einsatzmöglichkeiten auch bei rechtzeitiger Anmeldung schon erschöpft sein, müssen wir leider absagen. Im Übrigen gilt, dass Praktikumsplätze während der Parlamentsferien, diese sind identisch mit den Schulferien, nur sehr eingeschränkt vergeben werden können. Während dieser Zeit kann nämlich kein Einblick in die Abläufe an der Nahtstelle zwischen Politik und Verwaltung gewährleistet werden.
Das Praktikum sollte eine Dauer von drei bis vier Wochen nicht überschreiten, da möglichst viele Bewerberinnen und Bewerber zum Zuge kommen sollen. In seltenen und begründeten Ausnahmefällen kann eine längere Praktikumsdauer vereinbart werden.
Hier findet ihr weitere Informationen.
Ein Einsatz in folgenden Bereichen möglich:
- Parlament
- Ausschussgeschäftsführung und Plenardokumentation
- Justitiariat
- Petitionen
- Medien und Information
- Budgetbüro
- Parlamentarische Beratung und Europa
- Parlamentarische Freundeskreise, Erinnerungskultur und Internationale Beziehungen
- Politische Bildung
- Protokoll und Veranstaltungsmanagement
Bitte teilt eure Präferenzen schon bei der Bewerbung mit. Am Ende des Praktikums wird bei Bedarf eine Praktikumsbescheinigung ausgestellt. Eine Vergütung oder Entschädigung kann der Hessische Landtag nicht gewähren.