Praktika
Der Hessische Landtag bietet Praktikumsplätze für Studierende sowie für Schülerinnen und Schüler an.
Praktika
Schülerinnen und Schüler wurden in der Vergangenheit überwiegend in den klassischen Querschnittsbereichen eingesetzt, um ihnen einen allgemeinen Einblick in das Berufsleben zu vermitteln. Es hat sich aber gezeigt, dass die Bedürfnisse der Zielgruppe sich deutlich verändert haben. Den Schülerinnen und Schülern reicht es nicht mehr aus, die Druckerei, den Botendienst, die Hausmeisterei und die Bibliothek kennen zu lernen, sondern sie sind weitaus überwiegend an politischen Inhalten interessiert. Deshalb lernen die Praktikanten nun hauptsächlich Bereiche kennen, die unmittelbar mit dem Parlament zu tun haben (Plenum, Ausschussgeschäftsführung, Petitionen) oder für die Vermittlung von politischen Inhalten an die Bürger zuständig sind (Öffentlichkeitsarbeit).
Hinweise zu Terminen und Dauer von Schülerpraktika
• Schülerpraktika dauern in der Regel zwei Wochen.
• Sie finden immer an bestimmten, im Voraus festgelegten Terminen statt. Außerhalb dieser Termine können aus organisatorischen Gründen keine Schülerpraktika durchgeführt werden. Termine:
- 11. - 22.11.2024
- 17. - 28.03.2025
- 01. - 12.12.2025
• Für die jeweiligen Termine gelten Bewerbungsfristen, die nicht überschritten werden dürfen.
• Einjährige Fachoberschulpraktika sind bei uns nicht möglich.
• Da wir sehr viele Bewerbungen bekommen, können wir leider nicht jedem Bewerber einen Platz ermöglichen. Bewerben Sie sich deshalb auf jeden Fall auch bei anderen Behörden oder Unternehmen.
Ihre Ansprechpartnerin ist
Martina Gorges
Tel: +49 611 350-208
E-Mail: schuelerpraktikum [at] ltg.hessen.de (schuelerpraktikum[at]ltg[dot]hessen[dot]de)
Bitte richten Sie Ihre Bewerbungsunterlagen an die oben angegebene E-Mail-Adresse. Beachten Sie dabei, dass die beigefügten Unterlagen die Gesamtgröße von 10 MB nicht überschreiten dürfen. Wir freuen uns auf Sie!
Interessenten können die Gelegenheit wahrnehmen, einen Einblick in die Abläufe an der Nahtstelle zwischen Politik und Verwaltung zu erhalten. Praktika können in den Bereichen Parlament / Ausschussgeschäftsführung und Plenardokumentation / Justitiariat / Petitionen / Medien und Informationen / Budgetbüro / Parlamentarische Beratung und Europa / Parlamentarische Freundeskreise, Erinnerungskultur und Internationale Beziehungen / Politische Bildung / Protokoll und Veranstaltungsmanagement angeboten werden. Etwaige Präferenzen sollten schon bei der Bewerbung mitgeteilt werden.
Aufgrund der begrenzten Kapazitäten ist es wichtig, den Praktikumswunsch frühzeitig, das heißt mindestens sechs Monate vor Beginn des Praktikums anzumelden. Sollten die Einsatzmöglichkeiten auch bei rechtzeitiger Anmeldung schon erschöpft sein, muss der Landtag absagen. Leider können während der Parlamentsferien, die identisch sind mit den Schulferien, keine Praktikumsplätze vergeben werden, da während dieser Zeit kein vollständiger Einblick in die Arbeitsweise der jeweiligen Bereiche gewährleistet werden kann.
Besondere Voraussetzungen für die Teilnahme an einem Studentenpraktikum im Hessischen Landtag müssen die Studentinnen und Studenten nicht erfüllen. Es wird jedoch vorausgesetzt, dass die Bewerber allgemein am politischen Geschehen in Hessen und an der Arbeit des hessischen Parlaments interessiert sind.
Das Praktikum sollte eine Dauer von drei bis vier Wochen nicht überschreiten, da möglichst viele Bewerberinnen und Bewerber zum Zuge kommen sollen. In seltenen und begründeten Ausnahmefällen kann eine längere Praktikumsdauer vereinbart werden. Am Ende des Praktikums wird bei Bedarf eine Praktikumsbescheinigung ausgestellt. Eine Vergütung oder Entschädigung kann der Hessische Landtag nicht gewähren.
Ihr Ansprechpartner ist
Jens Ritzheim
Telefon: 0611 – 350 – 694
E-Mail: studentenpraktikum [at] ltg.hessen.de (studentenpraktikum[at]ltg[dot]hessen[dot]de)
Bitte richten Sie Ihr Bewerbungsschreiben mit
• einem kurzen, tabellarischen Lebenslauf
• einem aktuellen Zeugnis und
• einer aktuellen Immatrikulationsbescheinigung
an die oben angegebene E-Mail-Adresse. Beachten Sie dabei, dass die beigefügten Unterlagen die Gesamtgröße von 10 MB nicht überschreiten dürfen. Wir freuen uns auf Sie!