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Gruppenbild im Plenarsaal
PR

Präsidium

Das Präsidium ist der Vorstand des Landtags im Sinne der Art. 84 und 86 HV. Es beschließt über die inneren Angelegenheiten des Landtags, soweit deren Regelung nicht der Präsidentin oder dem Präsidenten nach Art. 86 HV oder dem Ältestenrat vorbehalten ist.