René Rock
Schlossplatz 1-3
65183 Wiesbaden
Deutschland
Lebenslauf
Mitgliedschaft und Funktionen in Parteien
- Mitglied der Partei Freie Demokraten
- Mitglied der Freien Demokraten
- seit 1996:Vorsitzender des Kreisverbandes Offenbach
- seit 2003:Mitglied des Landesvorstandes
Mandate in anderen Parlamenten
- Mitglied der Stadtverordnetenversammlung Seligenstadt, dort Fraktionsvorsitzender
- Mitglied des Kreisausschusses des Landkreises Offenbach
- Mitglied der Regionalversammlung Südhessen, dort Fraktionsvorsitzender
- Mitglied in der Verbandskammer Regionalverband FrankfurtRheinMain
Bundesversammlung
- 18.03.2012:15. Bundesversammlung (Bundespräsident Joachim Gauck)
- 13.02.2022:17. Bundesversammlung (Bundespräsident Frank-Walter Steinmeier)
Weitere Mitgliedschaften und Funktionen sowie Würdigungen
- Mitglied des Hessischen Energiegipfels
Mitgliedschaften und Funktionen in Ausschüssen und Gremien
Angaben nach den Verhaltensregeln
zu 4. Funktionen in Körperschaften und Anstalten des öffentlichen Rechts
Hessischer Rundfunk, Frankfurt am Main,
Mitglied des Rundfunkrates
zu 4. Funktionen in Körperschaften und Anstalten des öffentlichen Rechts
Landkreis Offenbach, Dietzenbach
Mitglied des Kreisausschusses
zu 4. Funktionen in Körperschaften und Anstalten des öffentlichen Rechts
Stadt Seligenstadt,
Stellv. Stadtverordnetenvorsteher
zu 4. Funktionen in Körperschaften und Anstalten des öffentlichen Rechts
Regionalversammlung Südhessen, Darmstadt,
Fraktionsvorsitzender der FDP-Fraktion
zu 4. Funktionen in Körperschaften und Anstalten des öffentlichen Rechts
Regionalverband FrankfurtRheinMain, Frankfurt am Main,
Stellv. Fraktionsvorsitzender der Unabhängigen Gruppe
zu 5. Funktionen in Vereinen, Verbänden und Stiftungen
DRK Ortsverband Seligenstadt, Seligenstadt
Vorsitzender
Die veröffentlichten Einkünfte dienen der Transparenz von Finanzbeziehungen und bilden nicht die Einkommensverhältnisse für die private Lebensführung der Mitglieder des Landtags ab. Für die Höhe der Einkünfte sind nach den Verhaltensregeln ausschließlich die zugeflossenen Bruttobeträge unter Einschluss von Entschädigungs-, Ausgleichs- und Sachleistungen maßgebend. Nicht in Abzug gebracht werden daher Steuern und Abgaben, eigene Aufwendungen, Werbungskosten oder Betriebsausgaben (wie beispielsweise betriebliche Aufwendungen für Personal, Maschinen, Betriebsmittel) sowie sonstige Kosten aller Art. Die Höhe der Einkünfte aus einer Tätigkeit bezeichnet daher nicht das zu versteuernde Einkommen.
Soweit sich für anzeigepflichtige Tätigkeiten, die in Personen- oder Kapitalgesellschaften ausgeübt werden, Bruttobeträge nicht ermitteln lassen, werden die ausgekehrten Anteile am Gesellschaftsgewinn mit der Angabe „Gewinn“ veröffentlicht.