Organisatorische Hinweise
Im Hessischen Landtag wird die Politik des Landes Hessen bestimmt. Der Landtag ist aber nicht nur ein Ort der Politik, sondern auch ein Ort der Bildung.
Wie arbeiten die Abgeordneten? Wie läuft eine Plenarsitzung ab? Und wie werden Gesetze gemacht? Um diese und weitere Fragen unserer Besucherinnen und Besucher zu beantworten, bieten wir ein alters- und zielgruppenspezifisches Informations- und Bildungsangebot an und leisten damit einen wichtigen Beitrag zur politischen Bildung.
Vom Plenarbesuch über Führungen und Seminare bis hin zu vielfältigen Angeboten für Kinder und Jugendliche gibt es zahlreiche Möglichkeiten, sich über die Arbeit des Hessischen Landtages zu informieren. Die Politik im Parlament kann aber auch über den Livestream der Plenarsitzungen online über die Landtagswebsite verfolgt werden.
Nachfolgend haben wir stichwortartig einige wichtige Informationen rund um Ihren Besuch im Hessischen Landtag für Sie zusammengestellt.
Besucherinnen und Besucher mit Wohnsitz in Hessen können eine Erstattung der Fahrtkosten für eine Eintagesfahrt beantragen. Nähere Informationen entnehmen Sie bitte der Richtlinie über die Gewährung von Fahrtkostenzuschüssen für Besuchergruppen sowie dem entsprechenden Antragsformular.
Der Zugang zum Landtag erfolgt für Besucherinnen und Besucher über den Gebäudeeingang in der Grabenstraße. Vom Schlossplatz gelangen Sie dorthin über die Marktstraße.
Der Landtag ist barrierefrei zugänglich. Bitte teilen Sie ggf. vor Ihrem Besuch mit, welche weitere Unterstützung Sie benötigen. Für Gruppen von Menschen mit Hörbehinderung stellt der Landtag bei rechtzeitiger Bedarfsanmeldung kostenlos einen Gebärdendolmetscher bereit.
Für den Zutritt zum Landtagsgebäude halten Sie bitte einen amtlichen Lichtbildausweis bereit. Kinder und Jugendliche unter 16 Jahren können sich entweder mit einem Schülerausweis oder einer Krankenkassenkarte ausweisen.
Wir bitten Sie, sich für die notwendige Sicherheitskontrolle bereits 30 Minuten vor Ihrem Termin am Eingang Grabenstraße einzufinden, damit es zu keinen Verzögerungen bei Ihrem Besuchsprogramm kommt. Bitte beachten Sie dabei folgende Hinweise:
- Gefährliche Gegenstände (z. B. Messer, Scheren und Zirkel) müssen am Eingang hinterlegt werden.
- Mäntel, Taschen und sperrige Gegenstände (z. B. Schirme) sowie Fotoapparate und Videokameras müssen an der Garderobe abgegeben werden.
- Demonstrationsmaterial (Schilder, Flugblätter) muss an der Garderobe verbleiben.
- Personen mit Herzschrittmachern dürfen nicht durch die Sicherheitsschleuse gehen und werden gebeten, sich vorab beim Sicherheitspersonal zu melden.
Für abgegebene Garderobe und Gegenstände wird nicht gehaftet. Wertgegenstände können in Schließfächern verwahrt werden.
Von unseren Besucherinnen und Besuchern erwarten wir, dass sie die Ordnung und Würde des Landtages wahren und die Anweisungen des Landtagspersonals beachten. Auf der Besuchergalerie im Plenarsaal ist es während Plenarsitzungen untersagt,
- zu telefonieren,
- zu fotografieren, zu filmen oder Redebeiträge mitzuschneiden,
- zu essen und zu trinken.
Die auf der Website des Landtages einzusehende Hausordnung ist zu beachten.
Im Hessischen Landtag werden regelmäßig Foto- und Filmaufnahmen zum Zwecke der Öffentlichkeitsarbeit angefertigt und gemäß der Archivordnung des Hessischen Landtages archiviert. Dabei kann es vorkommen, dass Sie ebenfalls aufgenommen werden. Besucherinnen und Besucher werden gebeten, mit einem Einwilligungsformular der Veröffentlichung von Foto- und Videoaufnahmen zuzustimmen.
Das öffentliche Netzwerk „Telekom“ steht Ihnen kostenfrei und ohne zeitliche Beschränkung im Hessischen Landtag zur Verfügung.
Bei Bildungsveranstaltungen und Abgeordnetengesprächen ist in der Regel eine Bewirtung vorgesehen. Im Gebäude sind Wasserspender aufgestellt.