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Außenansicht Plenargebäude

Nachfolgend haben wir stichwortartig einige wichtige Informationen rund um Ihren Besuch im Hessischen Landtag für Sie zusammengestellt.

Besucherinnen und Besucher mit Wohnsitz in Hessen können eine Erstattung der Fahrtkosten für eine Eintagesfahrt beantragen. Nähere Informationen entnehmen Sie bitte der Richtlinie über die Gewährung von Fahrtkostenzuschüssen für Besuchergruppen sowie dem entsprechenden Antragsformular.

Hinweise zur Anreise entnehmen Sie bitte unserer Anfahrtsbeschreibung. Der Zugang zum Landtag erfolgt für Besucherinnen und Besucher über den Gebäudeeingang in der Grabenstraße. Vom Schlossplatz gelangen Sie dorthin über die Marktstraße. 

Der Landtag ist barrierefrei zugänglich. Bitte teilen Sie ggf. vor Ihrem Besuch mit, welche weitere Unterstützung Sie benötigen. Für Gruppen von Menschen mit Hörbehinderung stellt der Landtag bei rechtzeitiger Bedarfsanmeldung kostenlos einen Gebärdendolmetscher bereit.

Für den Zutritt zum Landtagsgebäude halten Sie bitte einen amtlichen Lichtbildausweis bereit. Kinder und Jugendliche unter 16 Jahren können sich auch mit einem Schülerausweis oder einer Krankenkassenkarte ausweisen. 

Bitte beachten Sie dabei folgende Hinweise:

  • Gefährliche Gegenstände (z. B. Messer, Scheren und Zirkel) müssen am Eingang hinterlegt werden.
  • Das Mitbringen und Mitführen von Waffen (im Sinne des Bundeswaffengesetzes in seiner jeweils geltenden Fassung) im Landtagsgebäude ist nur Vollzugsbeamtinnen und -beamten der Polizei gestattet, die mit der Wahrnehmung ihres Dienstes im Landtagsgebäude beauftragt sind.
  • Mäntel, Taschen und sperrige Gegenstände (z. B. Schirme) sowie Fotoapparate und Videokameras müssen an der Garderobe abgegeben werden.
  • Demonstrationsmaterial (z. B. Schilder, Flugblätter oder Informationsmaterial, mit dem Einfluss auf die politische Meinungsbildung genommen werden kann) muss an der Garderobe verbleiben.
  • Personen mit Herzschrittmachern dürfen nicht durch die Sicherheitsschleuse gehen und werden gebeten, sich vorab beim Sicherheitspersonal zu melden.

Für abgegebene Garderobe und Gegenstände wird nicht gehaftet. Wertgegenstände können in Schließfächern verwahrt werden.

Von unseren Besucherinnen und Besuchern erwarten wir, dass sie die Ordnung und Würde des Landtages wahren und die Anweisungen des Landtagspersonals beachten. Auf der Besuchergalerie im Plenarsaal ist es während Plenarsitzungen untersagt,

  • zu telefonieren,
  • zu fotografieren, zu filmen oder Redebeiträge mitzuschneiden,
  • zu essen und zu trinken.

Im Landtagsgebäude ist es untersagt, Waren und Dienstleistungen anzubieten.

Personen, die die Ruhe und Ordnung im Hause stören oder in einer nicht der Würde des Landtags entsprechenden Weise erscheinen, haben nach Aufforderung sofort das Landtagsgebäude zu verlassen.

Die auf der Website des Landtages einzusehende Hausordnung ist zu beachten.

Im Hessischen Landtag werden regelmäßig Foto- und Filmaufnahmen zum Zwecke der Öffentlichkeitsarbeit angefertigt und gemäß der Archivordnung des Hessischen Landtages archiviert. Dabei kann es vorkommen, dass Sie ebenfalls aufgenommen werden. Besucherinnen und Besucher werden gebeten, mit einem Einwilligungsformular der Veröffentlichung von Foto- und Videoaufnahmen zuzustimmen.

Das öffentliche Netzwerk „Telekom“ steht Ihnen kostenfrei und ohne zeitliche Beschränkung im Hessischen Landtag zur Verfügung.

Bei Bildungsveranstaltungen und Abgeordnetengesprächen ist in der Regel eine Bewirtung vorgesehen. Im Gebäude sind Wasserspender aufgestellt.