Bilddatei
Hessischer Landtag, Kanzlei
Das Aufgabenfeld des Untersuchungsausschusses soll im Allgemeinen in der Untersuchung, Aufklärung und anschließenden Beurteilung der Maßnahmen, gesetzlichen Regelungswerke und öffentlichen Stellungnahmen bestehen, die vonseiten der zuständigen Akteure eigens zur Bekämpfung des Corona-Virus „SARS-CoV-2“ und der hierdurch ausgelösten Infektionskrankheit „COVID-19“ getätigt, ergriffen, angeordnet, erlassen, geduldet, unterlassen bzw. publiziert worden sind.