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Gerhard Schenk (Bebra)

Diplom-Volkswirt
Landesliste
Anschrift

Schlossplatz 1-3
65183 Wiesbaden
Deutschland

Telefon
G.Schenk [at] ltg.hessen.de
Geburtsdatum
Geburtsort
Friedlos
Familienstand
verheiratet
5 Kinder
Wahlkreis-Zuständigkeit
Kassel-Stadt I
Kassel-Stadt II
Eschwege-Witzenhausen
Rotenburg
Hersfeld

Lebenslauf

Ausbildung und beruflicher Werdegang

  • von 1969 bis 1972:
    Elektroniker
  • von 1979 bis 1984:
    Diplom-Volkswirt
  • von 1981 bis 1989:
    Volljurist

Mitgliedschaft und Funktionen in Parteien

  • seit 2013:
    Mitglied der Partei AfD

Mandate in anderen Parlamenten

  • seit 2016:
    Mitglied des Kreistags des Landkreises Hersfeld-Rotenburg

Mitgliedschaften und Funktionen in Ausschüssen und Gremien

Frühere Funktionen in Ausschüssen und Gremien

Stellvertretender Vorsitzender
Ausschuss für Umwelt, Klimaschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz: von 18.01.2019 bis 17.01.2024
Abgeordnete/r von 18.01.2019 bis 17.01.2024
Abgeordnete/r seit 18.01.2024
stellv. Sprecher für Sportpolitik seit 20.03.2024

Angaben nach den Verhaltensregeln

zu 3. Funktionen in Unternehmen
Klinikum Bad Hersfeld GmbH, Bad Hersfeld,
Mitglied des Aufsichtsrates

zu 4. Funktionen in Körperschaften und Anstalten des öffentlichen Rechts
Landkreis Hersfeld-Rotenburg, Bad Hersfeld
Mitglied des Kreistages

zu 7. Beteiligungen an Kapital- oder Personengesellschaften
AB Auto-Rent GmbH, Bebra

Die veröffentlichten Einkünfte dienen der Transparenz von Finanzbeziehungen und bilden nicht die Einkommensverhältnisse für die private Lebensführung der Mitglieder des Landtags ab. Für die Höhe der Einkünfte sind nach den Verhaltensregeln ausschließlich die zugeflossenen Bruttobeträge unter Einschluss von Entschädigungs-, Ausgleichs- und Sachleistungen maßgebend. Nicht in Abzug gebracht werden daher Steuern und Abgaben, eigene Aufwendungen, Werbungskosten oder Betriebsausgaben (wie beispielsweise betriebliche Aufwendungen für Personal, Maschinen, Betriebsmittel) sowie sonstige Kosten aller Art. Die Höhe der Einkünfte aus einer Tätigkeit bezeichnet daher nicht das zu versteuernde Einkommen. 
Soweit sich für anzeigepflichtige Tätigkeiten, die in Personen- oder Kapitalgesellschaften ausgeübt werden, Bruttobeträge nicht ermitteln lassen, werden die ausgekehrten Anteile am Gesellschaftsgewinn mit der Angabe „Gewinn“ veröffentlicht.