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Heiko Scholz

Haupt- und Realschullehrer
Landesliste
Anschrift

Schlossplatz 1-3
65183 Wiesbaden
Deutschland

Telefon
h.scholz [at] ltg.hessen.de
Geburtsdatum
Geburtsort
Potsdam
Familienstand
verheiratet
5 Kinder
Wahlkreis-Zuständigkeit
Main-Taunus I
Main-Taunus II

Lebenslauf

Ausbildung und beruflicher Werdegang

  • 1981:
    Erlangung der Hochschulreife (DDR)
  • 1985:
    Abschluss als Diplomlehrer an der Pädagogischen Hochschule Potsdam, Tätigkeit als Lehrer bis 04/1988 an einer Polytechnischen Oberschule in Potsdam
  • von 04/1988 bis 10/1989:
    NVA-Grundwehrdienst
  • 04.11.1989:
    Flucht in die BRD
  • von 11/1989 bis 11/1995:
    Angestellter in einem mittelständischen Unternehmen, ab 05/1992 bis 11/1995 Geschäftsführer und Mitinhaber dieses Unternehmens
  • von 11/1995 bis 02/2009:
    Selbständigkeit mit eigenem Unternehmen (Export/Import/Verkauf)
  • 12/2008:
    Diplom-Anerkennungsverfahren zur Einstellung in den hessischen Schuldienst
  • von 02/2009 bis 12/2018:
    verbeamteter Lehrer für Physik, Informatik und Arbeitslehre an einer verbundenen Haupt- und Realschule in Wiesbaden

Mitgliedschaft und Funktionen in Parteien

  • seit 02/2016:
    Mitglied der Partei AfD
  • seit 10/2017:
    Sprecher der AfD im Main-Taunus-Kreis
  • seit 12/2017:
    Beisitzer im Landesvorstand der AfD Hessen, Funktion des Wahlkampfkoordinators
  • seit 11/2018:
    Sprecher des Landesfachausschusses "Bildung, Wissenschaft, Kultur und Medien"
  • seit 10/2019:
    stellvertretender Landessprecher der AfD Hessen

Weitere Mitgliedschaften und Funktionen sowie Würdigungen

  • seit 11.2017:
    Mitglied der Schulkommission des Main-Taunus-Kreises
Abgeordnete/r von 18.01.2019 bis 17.01.2024
Abgeordnete/r seit 18.01.2024
Sprecher für Bildungspolitik seit 18.01.2024
Sprecher für Schulpolitik seit 18.01.2024

Angaben nach den Verhaltensregeln

keine veröffentlichungspflichtigen Angaben

Die veröffentlichten Einkünfte dienen der Transparenz von Finanzbeziehungen und bilden nicht die Einkommensverhältnisse für die private Lebensführung der Mitglieder des Landtags ab. Für die Höhe der Einkünfte sind nach den Verhaltensregeln ausschließlich die zugeflossenen Bruttobeträge unter Einschluss von Entschädigungs-, Ausgleichs- und Sachleistungen maßgebend. Nicht in Abzug gebracht werden daher Steuern und Abgaben, eigene Aufwendungen, Werbungskosten oder Betriebsausgaben (wie beispielsweise betriebliche Aufwendungen für Personal, Maschinen, Betriebsmittel) sowie sonstige Kosten aller Art. Die Höhe der Einkünfte aus einer Tätigkeit bezeichnet daher nicht das zu versteuernde Einkommen. 
Soweit sich für anzeigepflichtige Tätigkeiten, die in Personen- oder Kapitalgesellschaften ausgeübt werden, Bruttobeträge nicht ermitteln lassen, werden die ausgekehrten Anteile am Gesellschaftsgewinn mit der Angabe „Gewinn“ veröffentlicht.