Kathrin Anders
Schlossplatz 1-3
65183 Wiesbaden
Deutschland
Lebenslauf
Ausbildung und beruflicher Werdegang
- Fachhochschulreife, Ketteler-La-Roche Schule Oberursel
- 1998 bis 2005:Ausbildung zur Erzieherin
- 2005 bis 2009:Studium Sozialpädagogik FH Frankfurt, Diplom-Sozialpädagogin (FH)
- 2008 bis 2009:Grundschule Bad Vilbel
- 2013 bis 2014:Grundschule Bad Vilbel
- 2014 bis 2015:Grundschule Seulberg
- 2015 bis 2019:Grundschule Kirdorf
Mitgliedschaft und Funktionen in Parteien
- Mitglied der Partei BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
- von 01/2024 bis 12/2024:Parteivorsitzende Grüne Hessen
Mandate in anderen Parlamenten
- von 2011 bis 2024:Mitglied der Stadtverordnetenversammlung Bad Vilbel, dort seit 03/2016 Fraktionsvorsitzende
Mitgliedschaften und Funktionen in Ausschüssen und Gremien
Angaben nach den Verhaltensregeln
zu 4. Funktionen in Körperschaften und Anstalten des öffentlichen Rechts
Stadt Bad Vilbel,
Mitglied der Stadtverordnetenversammlung (bis 30.04.2024)
zu 5. Funktionen in Vereinen, Verbänden und Stiftungen
Flüchtlingshilfe - Willkommen in Bad Vilbel e.V. , Bad Vilbel,
Vorsitzende
zu 5. Funktionen in Vereinen, Verbänden und Stiftungen
BÜNDNIS 90 / DIE GRÜNEN, Wiesbaden,
Vorsitzende des Vorstandes, monatlich Stufe 1 (bis 12/2024)
zu 9. Individuelle Erläuterungen zu den veröffentlichungspflichtigen Angaben befinden sich auf der persönlichen Website der/des Abgeordneten.
www.kathrinanders.de
Die veröffentlichten Einkünfte dienen der Transparenz von Finanzbeziehungen und bilden nicht die Einkommensverhältnisse für die private Lebensführung der Mitglieder des Landtags ab. Für die Höhe der Einkünfte sind nach den Verhaltensregeln ausschließlich die zugeflossenen Bruttobeträge unter Einschluss von Entschädigungs-, Ausgleichs- und Sachleistungen maßgebend. Nicht in Abzug gebracht werden daher Steuern und Abgaben, eigene Aufwendungen, Werbungskosten oder Betriebsausgaben (wie beispielsweise betriebliche Aufwendungen für Personal, Maschinen, Betriebsmittel) sowie sonstige Kosten aller Art. Die Höhe der Einkünfte aus einer Tätigkeit bezeichnet daher nicht das zu versteuernde Einkommen.
Soweit sich für anzeigepflichtige Tätigkeiten, die in Personen- oder Kapitalgesellschaften ausgeübt werden, Bruttobeträge nicht ermitteln lassen, werden die ausgekehrten Anteile am Gesellschaftsgewinn mit der Angabe „Gewinn“ veröffentlicht.