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Tanja Hartdegen

Juristin
Landesliste
Anschrift

Schlossplatz 1-3
65183 Wiesbaden
Deutschland

Telefon
t.hartdegen [at] ltg.hessen.de
Geburtsdatum
Geburtsort
Kassel
Konfession
evangelisch
Familienstand
verheiratet
2 Kinder
Wahlkreis-Zuständigkeit
Hersfeld
Fulda I
Fulda II

Lebenslauf

Ausbildung und beruflicher Werdegang

  • 1990:
    Abitur
  • 1999:
    Zweites juristisches Staatsexamen
  • bis 2003:
    angestellte Rechtsanwältin
  • 2008 bis 2017:
    Geschäftsführerin der SPD-Kreistagsfraktion Hersfeld-Rotenburg
  • 2013 bis 2021:
    Projektkoordinatorin bei der Förderung der Bewährungshilfe

Mitgliedschaft und Funktionen in Parteien

  • seit 2005:
    Mitglied der Partei SPD
  • seit 2021:
    Mitglied im Bezirksvorstand der SPD Hessen Nord
  • seit 2023:
    1. stellv. Vorsitzende des SPD Unterbezirks Hersfeld-Rotenburg

Mandate in anderen Parlamenten

  • seit 2011:
    Mitglied der Gemeindevertretung Schenklengsfeld

Mitgliedschaften und Funktionen in Ausschüssen und Gremien

Stellvertretende Vorsitzende
Mitglied
Richterwahlausschuss: seit 07.02.2024
Stellvertretendes Mitglied
weiteres stellvertretendes Mitglied
Hauptausschuss: seit 18.01.2024
Abgeordnete/r von 01.09.2021 bis 17.01.2024
Abgeordnete/r seit 18.01.2024
Sprecherin für Justizvollzug seit 18.01.2024
Sprecherin für Rechtspolitik seit 18.01.2024

Angaben nach den Verhaltensregeln

zu 4. Funktionen in Körperschaften und Anstalten des öffentlichen Rechts
Gemeinde Schenklengsfeld,
Mitglied der Gemeindevertretung
Mitglied im Ortsbeirat Schenklengsfeld-Schenksolz

Die veröffentlichten Einkünfte dienen der Transparenz von Finanzbeziehungen und bilden nicht die Einkommensverhältnisse für die private Lebensführung der Mitglieder des Landtags ab. Für die Höhe der Einkünfte sind nach den Verhaltensregeln ausschließlich die zugeflossenen Bruttobeträge unter Einschluss von Entschädigungs-, Ausgleichs- und Sachleistungen maßgebend. Nicht in Abzug gebracht werden daher Steuern und Abgaben, eigene Aufwendungen, Werbungskosten oder Betriebsausgaben (wie beispielsweise betriebliche Aufwendungen für Personal, Maschinen, Betriebsmittel) sowie sonstige Kosten aller Art. Die Höhe der Einkünfte aus einer Tätigkeit bezeichnet daher nicht das zu versteuernde Einkommen. 
Soweit sich für anzeigepflichtige Tätigkeiten, die in Personen- oder Kapitalgesellschaften ausgeübt werden, Bruttobeträge nicht ermitteln lassen, werden die ausgekehrten Anteile am Gesellschaftsgewinn mit der Angabe „Gewinn“ veröffentlicht.