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Kerstin Geis

Landtagsabgeordnete
Landesliste
Anschrift

Schlossplatz 1-3
65183 Wiesbaden
Deutschland

Telefon
k.geis [at] ltg.hessen.de
Geburtsdatum
Geburtsort
Frankfurt am Main
4 Kinder
Wahlkreis-Zuständigkeit
Frankfurt am Main VI
Groß-Gerau I
Groß-Gerau II

Lebenslauf

Mitgliedschaft und Funktionen in Parteien

  • Mitglied der Partei SPD

Mandate in anderen Parlamenten

  • von 2011 bis 2013:
    Mitglied der Stadtverordnetenversammlung der Stadt Wiesbaden
  • seit 2016:
    Mitglied des Kreistags des Landkreises Groß-Gerau

Mitgliedschaften und Funktionen in Ausschüssen und Gremien

Frühere Funktionen in Ausschüssen und Gremien

Stellvertretende Vorsitzende
Enquetekommission "Kein Kind zurücklassen - Rahmenbedingungen, Chancen und Zukunft schulischer Bildung in Hessen": von 06.05.2014 bis 17.01.2019
Abgeordnete/r von 18.01.2014 bis 17.01.2019
Abgeordnete/r von 18.01.2019 bis 17.01.2024
Abgeordnete/r seit 18.01.2024
Sprecherin für Landwirtschaftspolitik seit 18.01.2024
Sprecherin für Tierschutz seit 18.01.2024
Sprecherin für Umweltpolitik seit 18.01.2024
Sprecherin für Verbraucherschutzpolitik seit 18.01.2024

Angaben nach den Verhaltensregeln

zu 3. Funktionen in Unternehmen
Kreisklinik Groß-Gerau GmbH, Groß-Gerau,
Mitglied des Aufsichtsrates

zu 9. Individuelle Erläuterungen zu den veröffentlichungspflichtigen Angaben befinden sich auf der persönlichen Website der/des Abgeordneten.
www.kerstin-geis.de

Die veröffentlichten Einkünfte dienen der Transparenz von Finanzbeziehungen und bilden nicht die Einkommensverhältnisse für die private Lebensführung der Mitglieder des Landtags ab. Für die Höhe der Einkünfte sind nach den Verhaltensregeln ausschließlich die zugeflossenen Bruttobeträge unter Einschluss von Entschädigungs-, Ausgleichs- und Sachleistungen maßgebend. Nicht in Abzug gebracht werden daher Steuern und Abgaben, eigene Aufwendungen, Werbungskosten oder Betriebsausgaben (wie beispielsweise betriebliche Aufwendungen für Personal, Maschinen, Betriebsmittel) sowie sonstige Kosten aller Art. Die Höhe der Einkünfte aus einer Tätigkeit bezeichnet daher nicht das zu versteuernde Einkommen. 
Soweit sich für anzeigepflichtige Tätigkeiten, die in Personen- oder Kapitalgesellschaften ausgeübt werden, Bruttobeträge nicht ermitteln lassen, werden die ausgekehrten Anteile am Gesellschaftsgewinn mit der Angabe „Gewinn“ veröffentlicht.