Lucas Schmitz
Schlossplatz 1-3
65183 Wiesbaden
Deutschland
Lebenslauf
Ausbildung und beruflicher Werdegang
- 2013:Abitur an der Liebigschule Gießen
- 2013 bis 2016:Studium der Politikwissenschaft mit Abschluss Bachelor of Arts an der Goethe-Universität Frankfurt am Main
- 2016 bis 2021:Studium der Rechtswissenschaft mit Abschluss des 1. Staatsexamens an der Justus Liebig-Universität Gießen
- 2021 bis 2022:Studium Master of Laws (LL.M.) mit entsprechendem Abschluss an der University of Madison-Wisconsin (USA)
- 2023 bis 2025:Rechtsreferendariat am Landgericht Limburg a. d. Lahn mit Abschluss des 2. Juristischen Staatsexamens
- 06/2022 bis 01/2023:Wissenschaftlicher Mitarbeiter Linklaters LLP, Frankfurt am Main
- 03/2021 bis 08/2022:Wissenschaftlicher Mitarbeiter Goodwin Procter, Frankfurt am Main
Mitgliedschaft und Funktionen in Parteien
- seit 2013:Mitglied der Partei CDU
- seit 2015:Stellv. Parteivorsitzender der CDU Buseck
- seit 2020:Beisitzer im Kreisvorstand Gießen
Mandate in anderen Parlamenten
- von 2016 bis 2021:Mitglied der Gemeindevertretung Buseck
- seit 2017:Mitglied des Kreistages des Landkreises Gießen
Mitgliedschaften und Funktionen in Ausschüssen und Gremien
Angaben nach den Verhaltensregeln
zu 1. Berufliche Tätigkeit vor der Mitgliedschaft im Hessischen Landtag
Linklaters LLP, Frankfurt am Main,
Wissenschaftlicher Mitarbeiter
zu 1. Berufliche Tätigkeit vor der Mitgliedschaft im Hessischen Landtag
Landgericht Limburg, Limburg a.d.L.
Rechtsreferendar
zu 2. Entgeltliche Tätigkeiten neben dem Mandat
Landgericht Limburg, Limburg a.d.L.,
Rechtsreferendar (bis 31.12.2024),
monatlich Stufe 1,
zu 2. Entgeltliche Tätigkeiten neben dem Mandat
KPMG Rechtsanwaltsgesellschaft mbH, Frankfurt am Main (seit 01.06.2025),
monatlich Stufe 2
zu 9. Individuelle Erläuterungen zu den veröffentlichungspflichtigen Angaben befinden sich auf der persönlichen Website der/des Abgeordneten.
www.lucasschmitz.de
Die veröffentlichten Einkünfte dienen der Transparenz von Finanzbeziehungen und bilden nicht die Einkommensverhältnisse für die private Lebensführung der Mitglieder des Landtags ab. Für die Höhe der Einkünfte sind nach den Verhaltensregeln ausschließlich die zugeflossenen Bruttobeträge unter Einschluss von Entschädigungs-, Ausgleichs- und Sachleistungen maßgebend. Nicht in Abzug gebracht werden daher Steuern und Abgaben, eigene Aufwendungen, Werbungskosten oder Betriebsausgaben (wie beispielsweise betriebliche Aufwendungen für Personal, Maschinen, Betriebsmittel) sowie sonstige Kosten aller Art. Die Höhe der Einkünfte aus einer Tätigkeit bezeichnet daher nicht das zu versteuernde Einkommen.
Soweit sich für anzeigepflichtige Tätigkeiten, die in Personen- oder Kapitalgesellschaften ausgeübt werden, Bruttobeträge nicht ermitteln lassen, werden die ausgekehrten Anteile am Gesellschaftsgewinn mit der Angabe „Gewinn“ veröffentlicht.