Sandra Weegels
Schlossplatz 1-3
65183 Wiesbaden
Deutschland
Lebenslauf
Ausbildung und beruflicher Werdegang
- 2000:Abitur an der Christian-Rauch-Schule, Bad Arolsen
- 2000 bis 2001:Ausbildung zur Flugbegleiterin (3 Monate), Ausübung der Tätigkeit Flugbegleiterin (Augsburg Airways)
- 2002 bis 2005:Studium bei der Landespolizei Hessen; Abschluss als Diplom-Verwaltungswirtin/Polizeikommissarin
- 2005 bis 2009:Einsatzbeamtin/Gruppenführerin Bereitschaftspolizei
- 2009 bis 2020:Ausbilderin Bereitschaftspolizei für KommissaranwärterInnen des gehobenen Dienstes (Schutz- und Kriminalpolizei)
- 2009 bis 2021:Abordnungen in den Streifendienst, zum Kriminaldauerdienst, zum Landeskriminalamt
- 2021 bis 2023:Qualifizierte Sachbearbeiterin Liegenschaftsverwaltung Hessisches Bereitschaftspolizeipräsidium (jetzt HPE)
- Beförderungen: 2011 Polizeioberkommissarin; 2020 Polizeihauptkommissarin
Mitgliedschaft und Funktionen in Parteien
- seit 2013:Mitglied der Partei AfD
- seit 2014:Stellv. Sprecherin / Sprecherin Stadtverband AfD Gießen
Mandate in anderen Parlamenten
- seit 2016:Mitglied der Stadtverordnetenversammlung der Stadt Gießen, dort Fraktionsvorsitzende von 2019 bis 2023
- seit 2022:Mitglied des Kreistags des Landkreises Gießen
Mitgliedschaften und Funktionen in Ausschüssen und Gremien
Angaben nach den Verhaltensregeln
zu 1. Berufliche Tätigkeit vor der Mitgliedschaft im Hessischen Landtag
Landespolizei Hessen,
Polizeibeamtin
zu 9. Individuelle Erläuterungen zu den veröffentlichungspflichtigen Angaben befinden sich auf der persönlichen Website der/des Abgeordneten.
www.sandra-weegels.de
Die veröffentlichten Einkünfte dienen der Transparenz von Finanzbeziehungen und bilden nicht die Einkommensverhältnisse für die private Lebensführung der Mitglieder des Landtags ab. Für die Höhe der Einkünfte sind nach den Verhaltensregeln ausschließlich die zugeflossenen Bruttobeträge unter Einschluss von Entschädigungs-, Ausgleichs- und Sachleistungen maßgebend. Nicht in Abzug gebracht werden daher Steuern und Abgaben, eigene Aufwendungen, Werbungskosten oder Betriebsausgaben (wie beispielsweise betriebliche Aufwendungen für Personal, Maschinen, Betriebsmittel) sowie sonstige Kosten aller Art. Die Höhe der Einkünfte aus einer Tätigkeit bezeichnet daher nicht das zu versteuernde Einkommen.
Soweit sich für anzeigepflichtige Tätigkeiten, die in Personen- oder Kapitalgesellschaften ausgeübt werden, Bruttobeträge nicht ermitteln lassen, werden die ausgekehrten Anteile am Gesellschaftsgewinn mit der Angabe „Gewinn“ veröffentlicht.