Sebastian Sack
Schlossplatz 1-3
65183 Wiesbaden
Deutschland
Lebenslauf
Ausbildung und beruflicher Werdegang
- 2001:Abitur an der Stiftsschule St. Johann, Amöneburg
- 2001 bis 2007:Studium Lehramt an Gymnasien mit den Fächern Geschichte und katholische Religion an der Philipps-Universität Marburg
- 2007 bis 2009:Referendariat am Studienseminar Marburg
- 2009 bis 2023:Gymnasiallehrer an der Alfred-Wegener-Schule, Kirchhain
Mitgliedschaft und Funktionen in Parteien
- seit 2013:Mitglied der Partei SPD
- seit 2020:Mitglied des Unterbezirksvorstandes der SPD Marburg-Biedenkopf
Mandate in anderen Parlamenten
- seit 2016:Mitglied des Kreistages des Landkreises Marburg-Biedenkopf
- seit 2021:Mitglied der Stadtverordnetenversammlung Neustadt/Hessen
Mitgliedschaften und Funktionen in Ausschüssen und Gremien
Angaben nach den Verhaltensregeln
zu 1. Berufliche Tätigkeit vor der Mitgliedschaft im Hessischen Landtag
Land Hessen
Gymnasiallehrer
zu 3. Funktionen in Unternehmen
DRK Rettungsdienst Mittelhessen gGmbH, Marburg,
Mitglied des Aufsichtsrates (seit 01/2025)
zu 4. Funktionen in Körperschaften und Anstalten des öffentlichen Rechts
Stadt Neustadt/Hessen
Mitglied der Stadtverordnetenversammlung
zu 4. Funktionen in Körperschaften und Anstalten des öffentlichen Rechts
Landkreis Marburg-Biedenkopf, Marburg
Mitglied des Kreistages
zu 5. Funktionen in Vereinen, Verbänden und Stiftungen
DRK-Kreisverband Marburg-Gießen e. V., Gießen,
Mitglied des Präsidiums
zu 5. Funktionen in Vereinen, Verbänden und Stiftungen
JUKO Marburg e. V., Marburg,
Mitglied des Vorstandes (seit 01/2025)
zu 9. Individuelle Erläuterungen zu den veröffentlichungspflichtigen Angaben befinden sich auf der persönlichen Website der/des Abgeordneten.
www.sebastiansack.de
Die veröffentlichten Einkünfte dienen der Transparenz von Finanzbeziehungen und bilden nicht die Einkommensverhältnisse für die private Lebensführung der Mitglieder des Landtags ab. Für die Höhe der Einkünfte sind nach den Verhaltensregeln ausschließlich die zugeflossenen Bruttobeträge unter Einschluss von Entschädigungs-, Ausgleichs- und Sachleistungen maßgebend. Nicht in Abzug gebracht werden daher Steuern und Abgaben, eigene Aufwendungen, Werbungskosten oder Betriebsausgaben (wie beispielsweise betriebliche Aufwendungen für Personal, Maschinen, Betriebsmittel) sowie sonstige Kosten aller Art. Die Höhe der Einkünfte aus einer Tätigkeit bezeichnet daher nicht das zu versteuernde Einkommen.
Soweit sich für anzeigepflichtige Tätigkeiten, die in Personen- oder Kapitalgesellschaften ausgeübt werden, Bruttobeträge nicht ermitteln lassen, werden die ausgekehrten Anteile am Gesellschaftsgewinn mit der Angabe „Gewinn“ veröffentlicht.