Jürgen Frömmrich
Schlossplatz 1-3
65183 Wiesbaden
Deutschland
Lebenslauf
Ausbildung und beruflicher Werdegang
- Berufsausbildung im Hotel- und Gaststättengewerbe
- 1978:Abschluss vor der IHK
- 1982:Fachabitur (Sozialwesen)
- bis 1989:Studium an der Gesamthochschule Kassel, Fachbereich Sozialwesen
- Geschäftsführer der Grüne und Alternative in den hessischen Kommunalvertretungen e. V. (GAK)
Mitgliedschaft und Funktionen in Parteien
- seit 1981:Mitglied der Partei BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
- von 1988 bis 1991:Mitglied des Landesvorstands von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
- von 1991 bis 1993:Sprecher des Landesvorstandes von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Mandate in anderen Parlamenten
- Von 1985 bis 1989, 1993 bis 1997 und seit 2001 Mitglied des Kreistags des Landkreises Waldeck-Frankenberg
- von 1997 bis 2011:Mitglied der Stadtverordnetenversammlung der Stadt Frankenberg
Bundesversammlung
- 13.02.2022:17. Bundesversammlung (Bundespräsident Frank-Walter Steinmeier)
Mitgliedschaften und Funktionen in Ausschüssen und Gremien
Angaben nach den Verhaltensregeln
zu 3. Funktionen in Unternehmen
EWF Energie Waldeck-Frankenberg GmbH, Korbach,
Mitglied des Aufsichtsrates
zu 4. Funktionen in Körperschaften und Anstalten des öffentlichen Rechts
Medienanstalt Hessen, Kassel,
Mitglied der Versammlung und des Rechts- und Satzungsausschusses
zu 4. Funktionen in Körperschaften und Anstalten des öffentlichen Rechts
Landkreis Waldeck-Frankenberg, Korbach,
Mitglied des Kreistages
zu 9. Individuelle Erläuterungen zu den veröffentlichungspflichtigen Angaben befinden sich auf der persönlichen Website der/des Abgeordneten.
www.juergen-froemmrich.de
Die veröffentlichten Einkünfte dienen der Transparenz von Finanzbeziehungen und bilden nicht die Einkommensverhältnisse für die private Lebensführung der Mitglieder des Landtags ab. Für die Höhe der Einkünfte sind nach den Verhaltensregeln ausschließlich die zugeflossenen Bruttobeträge unter Einschluss von Entschädigungs-, Ausgleichs- und Sachleistungen maßgebend. Nicht in Abzug gebracht werden daher Steuern und Abgaben, eigene Aufwendungen, Werbungskosten oder Betriebsausgaben (wie beispielsweise betriebliche Aufwendungen für Personal, Maschinen, Betriebsmittel) sowie sonstige Kosten aller Art. Die Höhe der Einkünfte aus einer Tätigkeit bezeichnet daher nicht das zu versteuernde Einkommen.
Soweit sich für anzeigepflichtige Tätigkeiten, die in Personen- oder Kapitalgesellschaften ausgeübt werden, Bruttobeträge nicht ermitteln lassen, werden die ausgekehrten Anteile am Gesellschaftsgewinn mit der Angabe „Gewinn“ veröffentlicht.