Kim-Sarah Speer
Schlossplatz 1-3
65183 Wiesbaden
Deutschland
Lebenslauf
Ausbildung und beruflicher Werdegang
- 2013:Abitur, Rudolf-Koch-Schule Offenbach
- 2013 bis 2014:Studium der Rechtswissenschaft an der Goethe-Universität Frankfurt am Main
- 2015 bis 2022:Studium der Rechtswissenschaft an der Johannes-Gutenberg-Universität Mainz
- 2017 bis 2019:Mitarbeiterin im Wahlkreisbüro Stefan Grüttner MdL a. D.
- 2019 bis 2023:Persönliche Referentin, Generalsekretär a. D. Manfred Pentz MdL
- 2019 bis 2023:Büroleiterin im Landtagsbüro Manfred Pentz MdL
- 2021 bis 2023:Mitarbeiterin im Landtagsbüro Astrid Wallmann MdL
Mitgliedschaft und Funktionen in Parteien
- Mitglied der Partei CDU
- von 2020 bis 2024:Vorsitzende der Jungen Union Offenbach
- seit 2021:Mitglied des Landesvorstandes der Jungen Union Hessen
- seit 2022:stellv. Kreisvorsitzende der CDU Offenbach
- seit 2022:Mitglied des Landesvorstandes der CDU Hessen
- seit 2024:Mitglied des Bundesvorstandes der CDU Deutschlands
Mandate in anderen Parlamenten
- seit 2018:Mitglied der Stadtverordnetenversammlung der Stadt Offenbach am Main
Mitgliedschaften und Funktionen in Ausschüssen und Gremien
Angaben nach den Verhaltensregeln
zu 1. Berufliche Tätigkeit vor der Mitgliedschaft im Hessischen Landtag
CDU Hessen, Wiesbaden
Persönliche Referentin des Generalsekretärs
zu 1. Berufliche Tätigkeit vor der Mitgliedschaft im Hessischen Landtag
Manfred Pentz, MdL, Wiesbaden
Büroleitung
zu 1. Berufliche Tätigkeit vor der Mitgliedschaft im Hessischen Landtag
Astrid Wallmann, MdL, Wiesbaden
Mitarbeiterin
Die veröffentlichten Einkünfte dienen der Transparenz von Finanzbeziehungen und bilden nicht die Einkommensverhältnisse für die private Lebensführung der Mitglieder des Landtags ab. Für die Höhe der Einkünfte sind nach den Verhaltensregeln ausschließlich die zugeflossenen Bruttobeträge unter Einschluss von Entschädigungs-, Ausgleichs- und Sachleistungen maßgebend. Nicht in Abzug gebracht werden daher Steuern und Abgaben, eigene Aufwendungen, Werbungskosten oder Betriebsausgaben (wie beispielsweise betriebliche Aufwendungen für Personal, Maschinen, Betriebsmittel) sowie sonstige Kosten aller Art. Die Höhe der Einkünfte aus einer Tätigkeit bezeichnet daher nicht das zu versteuernde Einkommen.
Soweit sich für anzeigepflichtige Tätigkeiten, die in Personen- oder Kapitalgesellschaften ausgeübt werden, Bruttobeträge nicht ermitteln lassen, werden die ausgekehrten Anteile am Gesellschaftsgewinn mit der Angabe „Gewinn“ veröffentlicht.