Bilddatei
Schüler auf der Besuchergalerie
Das Parlament entdecken

Politik in Hessen

Erfahrt mehr über das Parlament der Hessinnen und Hessen. 

Was bedeutet Demokratie? Was macht die Landtagspräsidentin? Und was ist eine Fraktion? 

Mit diesem Lückentext für Schülerinnen und Schüler der 6. und 7. Klasse könnt ihr euch mit den Begriffen aus der Politik in Hessen vertraut machen. Im ersten Teil geht es etwas allgemeiner um Politik und im zweiten Teil um die Politik in Hessen. 

Zieht mit der Maus das richtige Wort in die entsprechende Lücke. Für manche Begriffe könnt ihr euch einen Tipp holen. Klickt dafür die blaue Sprechblase hinter der Lücke an. Weiter unten findet ihr noch weitere Informationen zu einigen Begriffen.

Der Landtag

Jedes Bundesland hat ein eigenes Parlament. In Hessen ist das der Hessische Landtag in Wiesbaden. Hier treffen sich Politikerinnen und Politiker aus ganz Hessen, um zu besprechen und zu beschließen, was wichtig für Hessen ist.

Die Politikerinnen und Politiker nennt man „Abgeordnete“. Manchmal nennt man sie auch Volksvertreterinnen und Volksvertreter, weil sie stellvertretend für die Menschen in Hessen wichtige Entscheidungen treffen. 

Die Präsidentin des Landtages

Damit die Abgeordneten fair zusammenarbeiten, brauchen sie Regeln, an die sich alle halten.

Beim Fußball sorgen die Schiedsrichterin oder der Schiedsrichter dafür, dass alle die Spielregeln einhalten. Im Landtag ist das die Aufgabe der Landtagspräsidentin Astrid Wallmann.

Die Landtagspräsidentin ist die Chefin des Hauses.

Sie leitet die Plenarsitzungen zusammen mit den Vizepräsidentinnen und Vizepräsidenten, empfängt die Gäste des Landtages und vertritt den Landtag bei öffentlichen Veranstaltungen. 

Die Abgeordneten

Im Landtag arbeiten 137 Abgeordnete. Sie wurden von den Bürgerinnen und Bürgern Hessens gewählt.

Die Abgeordneten entscheiden stellvertretend für alle Menschen, die in Hessen leben, was verbessert oder verändert werden soll.

Schließlich können ja nicht alle Menschen gemeinsam im Landtag beraten, diskutieren und Entscheidungen treffen.

Wie wird der Landtag gewählt?

Die Bürgerinnen und Bürger, die in Hessen leben und über 18 Jahre alt sind, wählen alle fünf Jahre die Abgeordneten des Hessischen Landtages. Kinder dürfen noch nicht wählen.

Das geht so: Am Wahltag gehen die Wahlberechtigten zum Wahllokal. Oft ist das eine Schule oder ein Rathaus. Im Wahllokal gibt es Wahlhelferinnen und Wahlhelfer. Sie prüfen, ob man wählen darf.

Die Wahlberechtigten bekommen dann den Stimmzettel. Mit dem Stimmzettel geht man in eine Wahlkabine.

Auf dem Zettel kreuzt man an, welche Person und welche Partei man wählen will. Niemand soll dabei zusehen, denn die Wahl ist geheim. Man darf wählen, wen man will.

Den Zettel wirft man in die Wahlurne. Dann hat man gewählt.

Was macht der Landtag?

Die Abgeordneten besprechen im Landtag Themen, die das Land Hessen und die Menschen, die hier leben, betreffen. Alle Abgeordneten dürfen Vorschläge machen. Darüber wird dann abgestimmt. Und wenn es Probleme gibt, wird nach Lösungen gesucht. Das nennt man Politik.

Die Ausschüsse

Abgeordnete, die sich mit einem Thema besonders gut auskennen, arbeiten in Ausschüssen zusammen. Die einen treffen sich beispielsweise im Kulturpolitischen Ausschuss, die anderen im Umweltausschuss.

Gesetze verabschieden

Gesetze sind Regeln, an die sich alle Bürgerinnen und Bürger halten müssen. Es gibt zum Beispiel ein Polizeigesetz, ein Feuerwehrgesetz und ein Schulgesetz.

Die Plenarsitzung

Alle 133 Abgeordneten treffen sich regelmäßig im Plenarsaal zu einer Plenarsitzung. In dieser Sitzung besprechen sie die Vorschläge der Abgeordneten. Manchmal streiten sie sich dabei auch. Aber zum Schluss kommen sie meist zu einem guten Ergebnis.