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Die Präsidentin leitet die Plenarsitzung.
Die Leitung des Parlaments

Präsidentin, Präsidium und Ältestenrat

Die Landtagspräsidentin leitet das Parlament, unterstützt von Präsidium und Ältestenrat.

Die Landtagspräsidentin

Die Präsidentin oder der Präsident des Hessischen Landtages wird von den Abgeordneten aus den eigenen Reihen gewählt. Dazu schlägt die stärkste Fraktion eine Kandidatin oder einen Kandidaten vor. In der aktuellen Wahlperiode ist die CDU die stärkste Fraktion im Hessischen Landtag. Sie hat Boris Rhein für das Amt des Landtagspräsidenten vorgeschlagen. Er wurde am 18. Januar 2019 – in der ersten Sitzung der 20. Legislaturperiode – einstimmig gewählt. Am 31. Mai 2022 trat Boris Rhein das Amt des Ministerpräsidenten an. Die Abgeordneten wählten Astrid Wallmann zu seiner Nachfolgerin. Sie wurde am 18. Januar 2024 für die 21. Wahlperiode wiedergewählt.

Die Aufgaben der Landtagspräsidentin

  • Sie vertritt das Parlament nach außen.
  • Sie beruft die Plenarsitzungen ein und leitet diese gerecht und unparteiisch.
  • Sie wahrt die Würde und Ordnung des Landtags.
  • Sie übt das Hausrecht und die Polizeigewalt im Landtagsgebäude aus.
  • Sie ist in allen Ausschüssen die beratende Stimme.
  • Sie verantwortet die wirtschaftlichen Angelegenheiten des Landtags.
  • Sie ist die „Dienstherrin“ aller Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in der Verwaltung.
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Die Landtagspräsidentin bei der Sitzungsleitung
Landtagspräsidentin Astrid Wallmann leitet eine Plenarsitzung.

Landtagspräsidentin Astrid Wallmann

Astrid Wallmann (CDU) ist nicht nur die erste Frau an der Spitze des Hessischen Landtage, sondern auch die bisher jüngste Person in diesem Amt. Bevor sie im Mai 2022 zur Präsidentin gewählt wurde, saß sie 13 Jahre lang als Abgeordnete für den Wahlkreis 30 – Wiesbaden I im Landesparlament. Seit 2014 war sie zudem stellvertretende Vorsitzende der CDU-Fraktion.

Astrid Wallmann ist verheiratet und Mutter von zwei Kindern. Bevor sie Abgeordnete wurde, war sie als Bankkauffrau und Diplom-Verwaltungswirtin tätig.

Die Vizepräsidentinnen und Vizepräsidenten

Unterstützung bekommt die Landtagspräsidentin von den Vizepräsidentinnen und Vizepräsidenten. Das sind: Frank Lortz (CDU), Daniela Sommer (SPD), Angela Dorn-Rancke (Bündnis 90/DIE GRÜNEN) und René Rock (Freie Demokraten).

Das Präsidium

Das Präsidium ist der Vorstand des Landtages. Es befasst sich mit den inneren Angelegenheiten des Parlaments. Unter anderem legt das Präsidium den Entwurf für den Haushaltsplan vor. Darin wird festgelegt, welche finanziellen Mittel dem Landtag in einem Jahr zur Verfügung stehen und wofür diese verwendet werden.

Das Präsidium hat 14 Mitglieder. Dazu zählen neben der Präsidentin und den Vizepräsidentinnen und Vizepräsidenten, die Schriftführerinnen und Schriftführer sowie weitere Angeordnete. Die vertraulichen Sitzungen des Präsidiums leitet die Landtagspräsidentin. Die Fraktionsvorsitzenden und parlamentarischen Geschäftsführer können in beratender Funktion teilnehmen.

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Schild Ältestenrat

Der Ältestenrat

Der Ältestenrat unterstützt die Landtagspräsidentin bei der Geschäftsführung. Bei allen Fragen zur Arbeit des Parlaments sorgt er für Verständigung zwischen den Fraktionen. Im Ältestenrat wird zum Beispiel über die Tagesordnungspunkte einer Plenarsitzung oder die Redezeiten verhandelt. Seine Mitglieder brauchen viel diplomatisches Geschick. Sie müssen wissen, wie sie in den Verhandlungen die Interessen ihrer Fraktion vertreten und gleichzeitig zu einem Konsens mit den anderen Fraktionen kommen können.

Während der Plenarsitzungen tritt der Ältestenrat auf Verlangen einer Fraktion zusammen, zum Beispiel um zu prüfen, ob es Verstöße gegen die Geschäftsordnung gegeben hat oder ob sich Abgeordnete nicht „parlamentarisch“ verhalten haben.