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Ministerpräsident schwört Eid
Was passiert da eigentlich?

Die Konstituierende Sitzung

Die Konstituierende Sitzung ist die erste Sitzung des neuen Landtages, in der viele wichtige Wahlen und Entscheidungen stattfinden. Wie sie genau abläuft, erfährst du hier.

Am 18. Januar 2024 fand die erste Sitzung des neu gewählten Hessischen Landtages statt. Damit begann die 21. Wahlperiode des Landtages. Das bedeutet, dass der Hessische Landtag seit seiner ersten Sitzung 1946 zum 21. Mal nach einer Landtagswahl neu zusammengetreten ist. Welche Abgeordneten im neuen Landtag sitzen, haben die Hessinnen und Hessen am 08. Oktober 2023 entschieden, die Ergebnisse der Wahl findest Du hier. 

Was bedeutet eigentlich „konstituierend“?

Das Wort „konstituieren“ kommt vom lateinischen Wort constituere und heißt „gründen“ oder „ins Leben rufen“. Die Konstituierende Sitzung ist also die Sitzung, in der sich der neue Landtag der 21. Wahlperiode gründet. Der „alte“ Landtag der 20. Wahlperiode hat damit seine Arbeit beendet und alles startet quasi von Neuem.

Ablauf der Konstituierenden Sitzung

Was alles in der Konstituierenden Sitzung passieren muss, ist unter anderem in der Hessischen Verfassung festgelegt. Im Folgenden werden Schritt für Schritt die wichtigsten Punkte der Sitzung erklärt:

Da ja noch keine Landtagspräsidentin oder Landtagspräsident gewählt wurde, eröffnet der oder die älteste Abgeordnete die Sitzung. Er oder sie hält die Eröffnungsrede und leitet die Sitzung bis eine Landtagspräsidentin oder ein Landtagspräsident gewählt ist. Neben der Alterspräsidentin oder dem Alterspräsidenten sitzen die jüngsten beiden Abgeordneten des Landtages. Sie übernehmen die Rolle der sogenannten Schriftführer und unterstützen den Präsidenten oder die Präsidentin bei der Sitzungsleitung.

Nach der Eröffnungsrede findet die sogenannte Konstituierung statt. Alle Abgeordneten des neuen Landtages werden dabei namentlich aufgerufen und antworten mit "Ja."

Das Parlament gibt sich eine Geschäftsordnung. Das ist so etwas wie ein Regelwerk mit vielen verschiedenen "Spielregeln" für die Arbeit des Parlaments. Sie betreffen zum Beispiel den Ablauf von Sitzungen oder den Weg, wie Gesetze entstehen. Dabei basiert die Geschäftsordnung immer auf der Hessischen Verfassung und ergänzt sie in einigen Punkten.

Die Tagesordnung ist der Plan, in welcher Reihenfolge welche Themen bei der Sitzung besprochen werden sollen. Der Ablauf der Sitzung, der in der Tagesordnung steht, wird beschlossen und damit festgelegt.

Die größte Fraktion, die meist auch die Regierung anführt, macht einen Vorschlag für einen Kandidaten oder eine Kandidatin, der Abgeordneter oder die Abgeordnete aus dieser Fraktion ist. Der Landtag stimmt abschließend über diesen Vorschlag ab. Falls eine Mehrheit für den Vorschlag ist, ist diese Person die neue Landtagspräsidentin oder der neue Landtagspräsident. 

Nach der Wahl des Landtagspräsidenten oder der Landtagspräsidentin, werden noch die Anzahl seiner oder ihrer Stellvertreterinnen und Stellvertreter festgelegt. Diese werden Vizepräsidentinnen und Vizepräsidenten genannt. Anschließend werden diese gewählt. Oft gibt es eine Vizepräsidentin oder einen Vizepräsidenten pro Fraktion, das muss allerdings nicht so sein.

Neben den Wahlen der Landtagspräsidentin oder des Landtagspräsidenten und deren oder dessen Stellvertreterinnen und Stellvertreter folgen noch weitere Abstimmungen. So wird z.B. auch die Anzahl der Personen für das Präsidium, die Schriftführung und den Ältestenrat festgelegt. Im Anschluss werden Personen für das Präsidium und die Schriftführung gewählt.

Die Fach- und Unterausschüsse des Landtages beschäftigen sich mit verschiedenen Themengebieten und erarbeiten zum Beispiel Entwürfe für Gesetze. In der konstituierenden Sitzung legt der Landtag fest, welche und wie viele Ausschüsse es gibt.

Das Wahlprüfungsgericht hat im Hessischen Landtag die Aufgabe, alle Wahlen auf ihre Richtigkeit zu prüfen. Für dieses Gremium werden Mitglieder durch den Hessischen Landtag gewählt, die zusammen mit den beiden höchsten Richtern Hessens das Wahlprüfungsgericht bilden.

Ein wichtiges Recht von Abgeordneten ist ihre Immunität. Das heißt, dass gegen sie erstmal nicht ermittelt werden darf, wenn der Verdacht besteht, dass sie ein Verbrechen begangen haben oder sie angezeigt werden. Nur, wenn der Landtag die Immunität eines oder einer Abgeordneten aufhebt, darf die Ermittlung stattfinden. Dieses Recht ist wichtig, damit die Abgeordneten ihre Arbeit ungestört machen können. In der konstituierenden Sitzung wird die Immunität beantragt und beschlossen.

Nach Artikel 113 Absatz 2 der Hessischen Verfassung muss eine Landesregierung zurücktreten, sobald ein neuer Landtag zusammentritt. Die Erklärung zum Rücktritt ist deshalb eine Formalität, die in der konstituierenden Sitzung erfüllt werden muss.

Die Fraktion, die die Regierung anführt, schlägt entweder alleine oder mit dem Koalitionspartner, also der Fraktion mit der sie eine Regierung bilden möchte, eine Kandidatin oder einen Kandidaten als Ministerpräsidentin oder Ministerpräsidenten vor. Der Landtag wählt anschließend ohne Diskussion den Ministerpräsidenten oder die Ministerpräsidentin. Dabei müssen mehr als die Hälfte der Mitglieder des Landtages für die Person stimmen. Das sind 67 Abgeordnete im neuen Landtag der 21. Wahlperiode.

Die Ministerpräsidentin oder der Ministerpräsident muss nach der Wahl vor dem Landtag einen Eid ableisten. Dieser lautet:

„Ich schwöre, dass ich das mir übertragene Amt unparteiisch nach bestem Wissen und Können verwalten sowie Verfassung und Gesetz in demokratischem Geiste befolgen und verteidigen werde.“

Die Sitzung wird unterbrochen, damit die Ministerpräsidentin oder der Ministerpräsident außerhalb des Parlaments seine Ministerinnen und Minister, die zusammen die Regierung bilden, ernennen kann. 

Nachdem die Ministerpräsidentin oder der Ministerpräsidenten die Ministerinnen und Minister ernannt hat, wird die neue Regierung dem Landtag vorgestellt.

In Hessen muss der Landtag den Ministerinnen und Ministern nach ihrer Ernennung noch das Vertrauen aussprechen. Die Abgeordneten stimmen darüber ab. Ohne diese Vertrauensaussprache darf die Landesregierung nicht anfangen zu arbeiten.

Nachdem der Landtag den Ministerinnen und Ministern das Vertrauen ausgesprochen hat, müssen auch diese noch einen Eid ableisten. Dieser Eid hat denselben Text wie der der Ministerpräsidentin oder des Ministerpräsidenten, wird aber gegenüber dieser oder diesem geleistet, der restliche Landtag ist dabei anwesend.

Wie geht es danach weiter?

Nach der konstituierenden Sitzung beginnen der Landtag und die Landesregierung ihre Arbeit. Im Landtag bilden sich die Ausschüsse und die normale parlamentarische Arbeit beginnt. Die Landesregierung beginnt mit der Umsetzung ihres Koalitionsvertrages. Das ist die Vereinbarung, auf deren Grundlage die Fraktionen eine Regierung bilden und die ihr Regierungsprogramm bestimmt.