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Das Redepult im Plenarsaal
Landtagsinfos kurz und knapp

Häufig gestellte Fragen

Auf dieser Seite haben wir euch kurz und knapp einige der wichtigsten Informationen über den Hessischen Landtag zusammengestellt.

Häufige Fragen kurz beantwortet:

Viele denken bei Politik an die Bundeskanzlerin, Bundes- oder Landespolitik und an die Parteien. Doch zur Politik gehört viel mehr, sie beginnt eigentlich im Alltag. Schon das altgriechische „politika“ aus dem unser heutiger Begriff abgeleitet wurde, bezeichnete „alle Tätigkeiten und Fragestellungen, die das Gemeinwohl betrafen“. Das antike Griechenland war in Stadtstaaten aufgeteilt, diese nannte man „polis", und „politika“ waren alle Dinge, die die Stadt und das Leben dort betrafen.

Und auch heute geht es in der Politik immer noch um das Gemeinwesen, nicht nur um das „Große und Ganze“, sondern auch um die Ausgestaltung vieler einzelner Themen und um unseren Alltag. So ist es auch schon Politik, wenn ihr in der Schule über die Ausgestaltung des Schulhofes oder der Klassenräume diskutiert, Ideen und Vorschläge dazu einbringt, euch dafür einsetzt und dabei auch versucht, die Mitschülerinnen und Mitschüler von eurer Meinung zu überzeugen, um dann gemeinsam zu entscheiden.

Im Hessischen Landtag machen die gewählten Abgeordneten Landespolitik für Hessen. Die Politik im Hessischen Landtag regelt also das Zusammenleben der Menschen in Hessen. Auch im Landtag steht der Wettbewerb der Ideen an erster Stelle und jede Fraktion möchte ihre Ideen durchsetzen. Am Ende der politischen Debatte zeigt eine Abstimmung, welcher Vorschlag eine Mehrheit der Abgeordneten bekommen hat.

Grundsätzlich kann jeder Politikerin oder Politiker werden. Dabei zählt nicht nur ein politisches Amt wie zum Beispiel im Land- oder Bundestag, sondern vor allem der Wille, zu gestalten und sich für die Interessen anderer Menschen einzusetzen. Das macht man schon, wenn man in der Schülervertretung oder in einem Verein oder einer Jugendorganisation aktiv ist. Es braucht also nicht viel mehr als Engagement für eine Sache und den Willen, Verantwortung zu übernehmen, um Politikerin oder Politiker zu werden. Wer zum Beispiel in den Landtag einziehen will, der muss 18 Jahre alt sein, um gewählt werden zu können. Eine Parteimitgliedschaft erleichtert den Weg in den Landtag.

Das Spektrum der Berufe der Abgeordneten des Hessischen Landtages ist sehr vielfältig, es reicht von Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälten über Lehrerinnen und Lehrer bis hin zu Landwirtinnen und Landwirten.

Hier findet ihr eine Übersicht aller Abgeordneten des Hessischen Landtages.

Abgeordnete bekommen als Vergütung für ihre Arbeit sogenannte „Diäten“.

Eine „Diät“ ist eine steuerpflichtige Grundentschädigung. Bei den Abgeordneten des Hessischen Landtages beträgt sie 8.206 €. Außerdem erhalten diese eine steuerfreie Kostenpauschale in Höhe von 950 € für Büromiete, Zeitungen, Porto, Büromaterial und vieles mehr. Auch wenn Abgeordnete wegen ihres Mandates reisen müssen, bekommen sie diese Kosten erstattet.

Die Arbeitszeit der Abgeordneten lässt sich nicht so genau bestimmen. Im Grunde sind Abgeordnete eigentlich rund um die Uhr im Dienst. Neben ihrer Arbeit in den Fraktionen und Ausschüssen und den Plenarsitzungen sind sie häufig auch abends und an den Wochenenden in ihren Wahlkreisen unterwegs, um neben der Arbeit im Parlament ihre Politik auch den Bürgerinnen und Bürgern zu vermitteln.

Abgeordnete sind „die Vertreterinnen bzw. Vertreter des Volkes“. Das heißt, sie vertreten ihre Wählerschaft und deren Interessen im Parlament, sie beraten und beschließen Gesetze.

Sie wählen zu Beginn der Wahlperiode die Regierung und kontrollieren das Regierungshandeln. Es gehört auch zu ihren Aufgaben, den Kontakt mit den Bürgerinnen und Bürgern ihres Wahlkreises zu halten.

Die Abgeordneten beraten erst in den Fraktionssitzungen und dann in den Ausschüssen (das sind Arbeitsgruppen) über Gesetze oder Anträge. Sie erarbeiten Empfehlungen, die daraufhin in der Vollversammlung der Abgeordneten – der Plenarsitzung – abgestimmt werden.

Für wichtige Politikbereiche, wie z. B. für Umweltschutz oder Schulpolitik, gibt es zudem noch Ausschüsse. Im Haushaltsausschuss wird über die Finanzen des Landes beraten und im Petitionsausschuss kümmern sich die Abgeordneten um Anregungen oder Beschwerden von Bürgerinnen und Bürgern. Darüber hinaus können zu bestimmten Themen und zur Klärung besonderer Sachverhalte Enquetekommissionen oder Untersuchungsausschüsse eingesetzt werden. Dort können die Abgeordneten auch Zeugen anhören.

Nein, es gibt bei Plenarsitzungen eine feste Sitzordnung. Abgeordnete der gleichen Partei sitzen zusammen.

Das kommt darauf an, was auf der Tagesordnung steht. Meist sind es Themen, die alle oder zumindest viele Menschen in Hessen betreffen. Zum Beispiel können Gesundheitsfragen wie eine gute Krankenhausversorgung auf der Tagesordnung stehen. Oder es wird über Umweltfragen diskutiert. Ebenso stehen Straßenbau oder Radwege auf der Tagesordnung oder der kostenlose Besuch von Kindertagesstätten. Aber natürlich lassen es sich die hessischen Abgeordneten nicht nehmen, auch über bundespolitische Themen zu diskutieren.

Plenarsitzungen haben vielfältige Funktionen. Neben dem Stellen von Anträgen und den Abstimmungen über Gesetzentwürfe sind Plenarsitzungen auch eine Art öffentliches Forum.

Hier haben die Fraktionen die Gelegenheit, ihre Ideen und politischen Positionen den Bürgerinnen und Bürgern vorzustellen und zu erklären.

Außerhalb der hessischen Schulferien finden die Plenarsitzungen an drei Tagen im Monat statt. Die Plenarwoche umfasst den Dienstagnachmittag, den Mittwoch und den Donnerstag und in Ausnahmefällen auch Freitag, damit alle Punkte auf der Tagesordnung erledigt werden können. In der 19. Legislaturperiode haben bis zur Landtagswahl im Oktober 2018 150 Plenartage stattgefunden.

Das ist die Landtagspräsidentin oder der Landtagspräsident. In diese Position wird man von den Abgeordneten zu Beginn einer Wahlperiode gewählt. Als Chefin oder Chef vertritt sie oder er den Landtag nach außen und ist Dienstherrin bzw. Dienstherr der rund 300 Beschäftigten der Landtagsverwaltung. Bei der Leitung der Plenarsitzungen wird sie oder er durch die Vizepräsidentinnen und Vizepräsidenten unterstützt. Zu den weiteren Aufgaben gehören auch Repräsentation und Empfang von wichtigen und hochrangigen Gästen.

Jeder Mensch hat seine eigene Meinung über das, was er oder sie für wichtig und gut hält. Menschen, die ähnliche Meinungen haben, schließen sich häufig zu einer großen Gruppe, z. B. einer Partei, zusammen. Wer in eine Partei eintritt, der tut dies, weil er sich mit den Zielen dieser Partei identifizieren kann und die Partei dabei unterstützen möchte, diese Ziele zu erreichen. Parteien sind für die parlamentarische Demokratie unverzichtbar, da sie die unterschiedlichen Meinungen in der Bevölkerung bündeln. Durch die Parteien werden diesen Meinungen in den Parlamenten Stimme und Gewicht verschafft.

Hier findet ihr weitere Informationen zu den im Landtag vertretenen Fraktionen

In einer Verfassung sind die Grundsätze über Form und Aufbau eines Staates, die Rechte und Pflichten seiner Bürgerinnen und Bürger niedergelegt. Für die Bundesrepublik Deutschland sind diese Grundsätze im Grundgesetz festgehalten. Die Bundesländer haben darüber hinaus noch ihre eigenen, für das jeweilige Bundesland geltenden Verfassungen.

In unserem Bundesland gilt die „Hessische Verfassung“, die im Dezember 1946 den wahlberechtigten Bürgerinnen und Bürgern vorgelegt und in einer Volksabstimmung angenommen wurde. Die Hessische Verfassung von 1946 gilt heute immer noch fast unverändert. Sie besteht aus zwei Hauptteilen: Der erste legt die „Rechte der Menschen“ fest und betont ihre persönlichen Freiheiten, Rechte und Pflichten (Art. 1-63). Der zweite behandelt den „Aufbau des Landes“ und regelt das demokratische Leben (Art. 64-101). Verfassungsänderungen brauchen eine Zweidrittelmehrheit im Landtag und eine Volksabstimmung. Wegen dieser hohen Hürden wurde die Hessische Verfassung bisher kaum verändert. Im Jahr 1970 wurde das aktive Wahlrechts von 21 auf 18 Jahre festgelegt und im Jahr 2011 wurde eine „Schuldenbremse“ eingeführt. Die in der Verfassung beschriebenen Grundsätze sind von allen Menschen in Hessen einzuhalten. Der Hessische Staatsgerichtshof überwacht die Einhaltung der Hessischen Verfassung. Bürgerinnen und Bürger können vom Staatsgerichtshof die Rechtmäßigkeit von im Landtag verabschiedeten Gesetzen überprüfen lassen oder eine Klage einreichen, wenn sie der Auffassung ist, ein Gesetz sei verfassungswidrig.

Ja, Schülerinnen und Schüler können ein vierzehntägiges Kurzpraktikum in der Verwaltung des Hessischen Landtages machen. Auch Fraktionen und/oder einzelne Abgeordnete bieten auf Nachfrage die Möglichkeit, Parlamentsluft zu schnuppern. Nach Ende der Schulzeit können Freiwillige im Rahmen eines sozialen Jahres tätig werden und den politischen Betrieb ganz nah kennenlernen.