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Landtags-ABC
Die Mitglieder des Landtages werden von der Landtagspräsidentin bzw. Landtagspräsidenten nach Vereinbarung des Ältestenrates oder Beschluss des Landtages zur Versammlung einberufen. Bei besonders dringlichen Beratungen kann die Landtagspräsidentin bzw. der Landtagspräsident den Termin festlegen. Eine Frist von sechs Tagen soll gewahrt bleiben. Auf Verlangen von mindestens einem Fünftel der Abgeordneten oder auf Wunsch der Landesregierung muss das Parlament innerhalb von zwei Wochen tagen.
Enquetekommissionen können eingesetzt werden, wenn aus Sicht der Abgeordneten Bedarf besteht, umfangreiche und bedeutsame Sachverhalte zu ermitteln, um frühzeitig gesellschaftspolitische Auseinandersetzungen zu erkennen und der parlamentarischen Arbeit zugrunde legen zu können. Der Begriff geht auf das französische Wort „enquête“ fürUntersuchung zurück. Es handelt sich um ein Minderheitenrecht. Auf Antrag eines Fünftels der Mitglieder ist der Landtag zur Einsetzung verpflichtet. Das Gremium setzt sich zusammen aus von den Fraktionen benannten Sachverständigen und Mitgliedern der Fraktionen. Die Enquetekommission legt dem Plenum im Regelfall einen Bericht vor.
Bei einem Entschließungsantrag soll nicht die Landesregierung zum direkten Handeln aufgefordert werden, sondern der Landtag als Ganzes bringt damit eine Willensbekundung zu einem bestimmten Thema zum Ausdruck. Geht ein solcher Entschließungsantrag ein, wird er auf die Tagesordnung der nächsten Plenarsitzung gesetzt und nach der Beratung abgestimmt. Eine Beratung des Antrages in einem Ausschuss findet nur in Ausnahmefällen und nicht gegen den Willen der Antragstellerinnen und Antragsteller statt.
Von Entschließungsanträgen zu unterscheiden sind Anträge, die die Landesregierung zu einem bestimmten Handeln oder zu regelmäßigen Berichten an den Landtagen auffordern.
Bei der Landtagswahl muss für jede Wahlkreisbewerberin bzw. jeden Wahlkreisbewerber eine Ersatzbewerberin bzw. ein Ersatzbewerber aufgestellt werden; ansonsten wird der Wahlvorschlag nicht zugelassen. Damit werden zwei Ziele verfolgt: Stirbt die im Kreiswahlvorschlag als Bewerberin bzw. Bewerber benannte Person oder verliert sie die Wählbarkeit, so tritt die im Wahlvorschlag als Ersatzbewerberin bzw. Ersatzbewerber benannte Person an deren Stelle. Damit soll verhindert werden, dass wegen eines Todesfalles eine Nachwahl durchgeführt werden muss. Außerdem gewährleistet diese Regelung, dass der Wahlkreis stets von einer Person repräsentiert wird, die den Wählerinnen und Wählern im Zeitpunkt der Wahl bekannt ist. Verzichtet die im Wahlkreis gewählte Person auf ihr Mandat oder scheidet sie aus einem anderen Grund aus dem Landtag aus, so rückt die Ersatzbewerberin bzw. der Ersatzbewerber in den Landtag nach.
Die Europäische Union ist der Zusammenschluss von derzeit 27 Mitgliedstaaten, in dessen Rahmen Hoheitsrechte auf die Ebene der Gemeinschaft übertragen wurden. Bundestag und Bundesrat – über den Bundesrat die Landesregierung – wirken nach Art. 23 Abs. 2 GG in Angelegenheiten der Europäische Union mit. Mit dem Vertrag von Lissabon aus dem Jahr 2009 wurde erstmals auch eine Konsultationsobliegenheit zu Gesetzgebungsvorschlägen auf EU-Ebene von regionalen Parlamenten mit Gesetzgebungsbefugnissen eingeführt. Im Hessischen Landtag werden seitdem diese sogenannten Frühwarndokumente im Europaausschuss behandelt und ein nicht bindendes Votum in Form einer Empfehlung zur Subsidiarität gegenüber der Landesregierung abgegeben. Das Prinzip der Subsidiarität besagt, dass in den Bereichen, die nicht in die ausschließliche Zuständigkeit der EU fallen, die EU nur tätig werden darf, sofern und soweit die Ziele der in Betracht gezogenen Maßnahmen auf der Ebene der Mitgliedstaaten nicht ausreichend erreicht werden können.
Um über die Frühwarndokumente informiert zu sein, hat der Landtag das Kontakt- und Informationsbüro in der Vertretung des Landes Hessen bei der Europäischen Union in Brüssel eingerichtet. Eine Referentin bzw. ein Referent unterrichtet den Europaausschuss über die eingehenden Legislativdokumente sowie über weitere EU-Vorhaben mit Relevanz für das Land Hessen. Zudem unterstützt das Brüsseler Büro Fraktions- und Ausschussaufenthalte in Brüssel bei der Durchführung von Arbeitstreffen mit EU-Entscheidungsträgern und betreut die Mitglieder des Landtages im Europäischen Ausschuss der Regionen (AdR).