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Landtags-ABC
Im Föderalismus sind die staatlichen Aufgaben zwischen Gesamtstaat und Einzelstaat so aufgeteilt, dass jeder für die Erledigung der ihm verfassungsgemäß zugeteilten Aufgaben zuständig ist. Dadurch soll einerseits eine Verteilung der politischen Macht erreicht werden (sogenannte vertikale Gewaltenteilung) und andererseits eine Möglichkeit für eine Mehrheit in einem Teilstaat gegeben werden, seine Interessen innerhalb des Gesamtgefüges angemessen zu vertreten. Der Föderalismus als staatliches Ordnungsprinzip ist in Art. 20 Abs. 1 GG festgelegt.
siehe unter Anfragen
Die Fragestunde des Parlaments findet in der Regel zu Beginn des dreitägigen Plenarturnus' am Dienstag nach Eröffnung des Plenums und nach Verlesung der Amtlichen Mitteilungen für 60 Minuten statt.
Die Abgeordneten nehmen hierbei ihr Kontrollrecht gegenüber der Landesregierung wahr und stellen Fragen zu Sachverhalten der Regierungsaktivitäten.
Die mündlich gestellten Fragen werden zuvor schriftlich an die Regierung übermittelt, damit die Fragen in der entsprechenden Fachabteilung bearbeitet werden können. Sie dürfen nur aus einem Fragesatz bestehen und keine Wertungen enthalten. Sie müssen knapp und sachlich formuliert sein. Eine Vertreterin bzw. ein Vertreter der Landesregierung (in der Regel die zuständige Ministerin bzw. der Minister, die Staatssekretärin bzw. der Staatssekretär) beantwortet die Frage. Zusatzfragen können im Parlament von den Fragestellenden und von anderen Abgeordneten spontan gestellt werden.
Eine Fraktion ist der Zusammenschluss eines Teiles der gesamten Abgeordneten, die in der Regel derselben Partei angehören. Im Hessischen Landtag müssen sich mindestens fünf Abgeordnete zusammenfinden, um eine Fraktion bilden zu können. Es steht Abgeordneten frei, sich einer Fraktion anzuschließen oder nicht. Auch müssen Fraktionen einzelne Abgeordnete auch nicht aufnehmen. Eine Abgeordnete bzw. ein Abgeordneter kann nur einer Fraktion angehören. Abgeordnete derselben Partei können nicht mehrere Fraktionen bilden.
Fraktionen sind unentbehrlich für die Strukturierung der parlamentarischen Arbeit. Zahlreiche Befugnisse im parlamentarischen Verfahren stehen nur den Fraktionen oder mindestens fünf Abgeordneten gemeinsam zu wie z. B. die Einbringung von Gesetzgebungsinitiativen. Auch die Redezeit im Plenum wächst zunächst der Fraktion zu, der es dann zukommt, diese auf ihre Mitglieder zu verteilen.
Die Anzahl der Fraktionen variiert. Im Hessischen Landtag waren in der Vergangenheit traditionell drei bis vier Fraktionen vertreten. Mit der 17. Wahlperiode im Jahr 2008 erweiterte sich das Fraktionsspektrum auf fünf, in der 20. Wahlperiode auf sechs. Seit dem Beginn der 21. Wahlperiode im Jahr 2024 fiel die Zahl der Fraktionen wieder auf fünf.
Regelungen zur Rechtstellung und Finanzierung der Fraktionen finden sich im Gesetz über die Rechtsstellung und Finanzierung der Fraktionen im Hessischen Landtag (Hessisches Fraktionsgesetz). Die Fraktionen selbst geben sich bei der Konstitution eine Satzung, in der die innere Struktur und die Arbeitsabläufe festgelegt sind.
Die Abgeordneten üben ihr Mandat unabhängig und frei von jeder Bindung an Aufträge und Weisungen aus und sind nur ihrem Gewissen unterworfen. Das freie Mandat schützt die Abgeordneten sowohl gegen staatliche Maßnahmen als auch gegen Private und steht im Spannungsverhältnis zur Bindung der Abgeordneten an Fraktion und Partei. Fraktionszwang, also das Erzwingen des Abstimmungsverhaltens von Abgeordneten im Sinne der Mehrheitsauffassung der Fraktion, ist mit der Freiheit des Mandats daher nicht vereinbar. Hiervon zu unterscheiden ist jedoch die zulässige Fraktionsdisziplin (Fraktionsloyalität), die mit der Notwendigkeit eines geschlossenen Auftretens der Parteien im Parlament zur Sicherung von dessen Funktionsfähigkeit begründet wird.
Der Hessische Friedenspreis ist eine jährlich vergebene Auszeichnung für herausragendes Engagement zur Völkerverständigung und für friedvolle Konfliktlösungen. Erstmals wurde der Preis im Jahr 1994 verliehen. Er ist mit 25.000 Euro dotiert und wird aus dem Stiftungsvermögen der Hessischen Stiftung Friedens- und Konfliktforschung (HFSK), deren Gründer der ehemalige hessische Ministerpräsidenten Albert Osswald ist, vergeben.
Die bisherigen Preisträger sind:
1994 Dr. Marianne Heiberg-Holst (1945-2004), Norwegen
für ihre Vermittlungsbemühungen zwischen Israel und der PLO im Oslo-Friedensprozess zur Lösung des Nahost-Konflikts
1995 John Hume (1937-2020), Nordirland
für seine Vermittlungsbemühungen zwischen der britischen Regierung und der IRA zu einer friedlichen Lösung des Nordirland-Konflikts
1996 Kardinal Monseniore Gregorio Rosa Cháves, El Salvador
für sein Wirken als Friedensbotschafter zwischen der Guerilla und der Regierung in seinem Heimatland
1997 Dr. h.c. Hans Koschnick (1929-2016), Deutschland
für seine Vermittlungsbemühungen als EU-Administrator in Bosnien und für die Koordination des Wiederaufbaus von Mostar/Bosnien-Herzegowina
1998 General a. D. Alexander Lebed (1950-2002), Russland
für seine Vermittlungsbemühungen im Friedensabkommen von Chassawjurt, mit dem der Erste Tschetschenienkrieg beendet wurde
1999 US-Senator a. D. George J. Mitchell, USA
für seinen Vorsitz und seine Rolle in den Friedenverhandlungen zur Beendigung des Nordirlandkonflikts
2000 Martti Ahtisaari, Finnland
für seine vermittelnde Rolle in den Friedensgesprächen zur Beendigung des Kosovo-Krieges
2001 Dr. Dr. iur. Dr. h.c. mult. Max van der Stoel (1924-2011), Niederlande
Ehem. Hoher Kommissar der OSZE für nationale Minderheiten, für seine Politik der Prävention, die maßgeblich zur friedlichen Lösung der Konflikte in Estland und Lettland, in der Slowakei und in Rumänien beitrug
2002 nicht verliehen
2003 Lakhdar Brahimi, Algerien
für sein Wirken als UN-Sonderbotschafter für Afghanistan und seine Leistungen im afghanischen Friedensprozess
2004 Hans Blix, Ph.D., Schweden
Ehem. Außenminister, für seine Rolle und Standfestigkeit als Exekutivdirektor der UN-Rüstungskontrollkommission im Irak
2005 Seine Heiligkeit der XIV. Dalai Lama
für sein beharrliches und friedvolles Eintreten für die kulturelle Autonomie seines Volkes und das damit verbundene Prinzip der Gewaltlosigkeit im tibetischen Widerstand
2006 Dr. h.c. mult. Daniel Barenboim, Israel
für sein vielfältiges Engagement, um eine Annäherung und Aussöhnung der verfeindeten israelischen und palästinensischen Volksgruppen zu erreichen
2007 Dr. phil. Christian Schwarz-Schilling, Deutschland
für seinen herausragenden und ausdauernden Einsatz im Amt als Hoher Repräsentant für Bosnien und Herzegowina und die damit verbundene Verantwortung für die Überwachung des Friedensabkommens von Dayton
2008 Senator a. D. Sam Nunn, USA
für seinen langjährigen Einsatz für Abrüstung bzw. den Abbau von atomaren und nuklearen Massenvernichtungswaffen
2009 Dekha Ibrahim Abdi (1964-2011), Kenia
für ihr Engagement als Friedensaktivistin zur Konfliktlösung im Nordosten Kenias, der mehrheitlich von Somali bewohnt ist, und in anderen Ländern
2010 Ismail Khatib, Palästina
für die Entscheidung der Organspende seines bei einem israelischen Militäreinsatz tödlich verletzten elfjährigen Sohnes Ahmed an israelische Kinder und sein herausragendes Engagement bei der Leitung des Jugendzentrums in Dschenin
2011 Sadako Ogata, Ph.D. (1927-2019), Japan
für ihren Einsatz zum Schutz der Menschenrechte, ihr Wirken als UN-Hochkommissarin für Flüchtlinge sowie die Konzipierung einer neuen Friedensarchitektur
2012 Elisabeth Decrey Warner, Schweiz
für ihr Engagement zum Schutz von Flüchtlingen und Zivilisten in bewaffneten Konflikten und für ihre Verdienste um die weltweite Ächtung von Landminen
2013 Imam Muhammad Ashafa und Pfarrer James Wuye, Nigeria
für ihr Wirken im „Interfaith Mediation Center of the Muslim-Christian Dialogue“ in Kaduna, Nigeria, zur Überwindung der christlich-islamischen Gewaltkonflikte
2014 Rubem César Fernandes, Brasilien
für seine Verdienste gegen Gewalt sowie für die Konfliktlösungen und die soziale Entwicklung in den Favelas Brasiliens
2015 Ella Mikhaylovna Polyakova, Russland
Friedens- und Menschenrechtsaktivistin, für ihr Engagement für die Rechte von russischen Soldaten und ihren Angehörigen in der Union der Komitees der Soldatenmütter Russlands in Sankt Petersburg
2016 H. E. Federica Mogherini, Italien
für ihre erfolgreiche Führung der Verhandlungen zur langfristigen Drosselung des iranischen Atomprogramms und der damit verbundenen Sicherung des Friedens
2017 Carla del Ponte, Schweiz
für ihren beharrlichen Einsatz und die kompromisslose Durchsetzung des internationalen Strafrechts sowie den unbeugsamen Kampf für Frieden durch Recht
2018 Prof. Dr. Dr. h.c. Şebnem Korur Fincanci, Türkei
für ihren Einsatz für Folteropfer und ihr Engagement für Frieden und Menschenrechte
2019 Abiy Ahmed Ali, Äthiopien (aberkannt)
für seine Aussöhnungspolitik und die Beendigung des langen Konflikts mit dem nördlichen Nachbarland Eritrea sowie die innenpolitisch erzielten Fortschritte in der politischen und wirtschaftlichen Liberalisierung
Aberkennung: Im November 2020 eskalierte ein politischer Konflikt der Zentralregierung mit der Regionalregierung der nördlichen Region Tigray. Innerhalb weniger Tage entwickelte sich ein mutmaßlich von beiden Seiten brutal geführter Bürgerkrieg, in deren Verlauf auch die von Ahmed befehligten äthiopischen Streitkräfte sowie deren Verbündete Massaker und anderweitige Gräuel an der Bevölkerung begingen. Da der Preisträger damit gegen die Grundsätze des Preises gehandelt hat, beschloss das Kuratorium Hessischer Friedenspreis der Albert Osswald-Stiftung im Dezember 2021, den Preis an Abiy Ahmed wieder abzuerkennen.
2020 Zoran Zaev, Nordmazedonien, und Alexis Tsipras, Griechenland
für ihre erfolgreichen diplomatischen Bemühungen und das Abkommen von Prespa zur friedlichen Beilegung des fast dreißigjährigen Konflikts bzw. Namensstreits zwischen den beiden Ländern
2021 Wegen der Corona-Pandemie wurde der Preis in diesem Jahr nicht vergeben.
2022 Ilwad Elman, Somali
Friedens- und Menschenrechtsaktivistin, für ihren Einsatz für die Opfer von sexueller Gewalt sowie Kindersoldatinnen und -soldaten und damit verbundenen Bildungsinitiativen in ihrem Heimatland
2023 Vivian Silver (1949-2023, posthum), Kanada / Israel
für ihren Einsatz für ein friedliches Zusammenleben von Israelis und Palästinensern und für die Rechte der Frauen
Die Anzahl der gültigen Landesstimmen (Zweitstimmen) entscheidet über die Zahl der Sitze, die eine Partei oder eine Wählergruppe im Landtag erhalten wird. Für den Einzug in den Hessischen Landtag über die Landesliste müssen fünf Prozent der abgegebenen Zweitstimmen errungen werden. Damit soll verhindert werden, dass Kleinstparteien die Arbeit im Landtag durch ständig wechselnde Mehrheitsverhältnisse erschweren oder gar unmöglich machen könnten, wie dies in der Weimarer Republik zu einer Regierungsunfähigkeit geführt hatte.
Eine Vertreterin bzw. ein Vertreter einer kleineren Partei oder Wählergruppe kann jedoch auch direkt in den Landtag einziehen, wenn sie bzw. er über die Wahlkreisstimme (Erststimme) direkt in den Landtag gewählt wird. Die Hälfte der gesetzlichen Sitze des Landtages wird über die Erststimme vergeben.