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Immunität bezeichnet den Schutz eines politischen Mandats- oder Amtsträgers vor Strafverfolgung aufgrund seines Mandates bzw. Amtes. Diese Immunität der Abgeordneten des Landtages findet ihre Grundlage in Art. 96 der Verfassung des Landes Hessen. Danach können die Abgeordneten während ihrer Mandatszeit nicht ohne Genehmigung des Landtages zur Untersuchung gezogen oder verhaftet werden, wobei für Letzteres eine Ausnahme gilt, wenn die Festnahme während der Tat oder am Folgetag erfolgt. Auch sind andere Beeinträchtigungen der persönlichen Freiheit danach zunächst untersagt.

Eine solche Genehmigung kann allerdings erfolgen. Zum einen nehmen die Abgeordneten üblicherweise in der konstituierenden Sitzung einen Beschluss zur Immunität an, der zahlreiche Maßnahmen wie Ermittlungsverfahren (mit einigen Ausnahmen) pauschal genehmigt. In anderen Fällen wie zum Beispiel Klageerhebung muss eine individuelle Genehmigung erfolgen. Der Hauptausschuss ist zuständig ist für die Behandlung von Immunitätsangelegenheiten. 

Die Abgeordneten des Hessischen Landtages stehen gemäß Art. 95 der Verfassung des Landes Hessen unter einem besonderen Schutz: Sie können für ihr Verhalten während einer Abstimmung oder für in Ausübung ihrer Abgeordnetentätigkeit getätigte Äußerungen auch über ihre Mandatszeit hinaus nicht gerichtlich oder dienstlich verfolgt werden. Möglich sind allerdings Ordnungsmaßnahmen im Rahmen der Geschäftsordnung wie zum Beispiel der Ordnungsruf, wenn Äußerungen im Plenum persönlich verletzenden Charakter haben oder gegen die Würde oder Ordnung des Hauses verstoßen. Ordnungsmaßnahmen werden von der jeweils amtierenden Präsidentin bzw. dem Präsidenten in der Regel während der Plenarsitzung ausgesprochen.   

Gesetze werden zunächst im Gesetz- und Verordnungsblatt für das Land Hessen (GVBl.) verkündet. Am 14. Tage nach Ablauf dieses Tages treten sie in Kraft, sofern nichts anderes bestimmt ist. Meistens ist jedoch der Tag des Inkrafttretens im Gesetz selbst vermerkt. Oft wird dort der Tag nach der Bekanntmachung als Beginn der Gültigkeit angegeben, aber auch ein bestimmtes Datum ist möglich.