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Landtags-ABC
Die Landesregierung wird auch als „Kabinett“ bezeichnet. Es besteht aus der Ministerpräsidentin bzw. dem Ministerpräsidenten und ihren bzw. seinen Ministerinnen und Ministern.
Die Kanzlei des Landtages hat circa 300 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, die die für den Parlamentsbetrieb notwendigen Zuarbeiten erledigen. Oberste Dienstherrin bzw. oberster Dienstherr ist die Landtagspräsidentin bzw. der Landtagspräsident. Ihre bzw. seine ständige Stellvertretung und Behördenleitung ist die Direktorin bzw. der Direktor beim Hessischen Landtag. Neben Juristinnen und Juristen sind weitere Fachleute aus allen Bereichen wie der IT, Presse, Protokoll, politischer Bildung, dem Rechnungswesen etc. als Beamtinnen bzw. Beamte oder Tarifbeschäftige für die Unterstützung der Abgeordneten aktiv. Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Kanzlei sind zur politischen Neutralität verpflichtet.
Zur Ausübung der Kontroll- und Öffentlichkeitsfunktion des Parlaments können Abgeordnete und Fraktionen Anfragen an die Landesregierung einbringen. Zu den verschiedenen Anfragetypen gehört unter anderem die Kleine Anfrage, die das meistgenutzte Instrument ist. In der 20. Wahlperiode wurden insgesamt 2.133 Kleine Anfragen eingereicht.
Die Kleine Anfrage kann von jeder Abgeordneter bzw. jedem Abgeordnetem eingereicht werden. Die Gegenstände der Anfrage dürfen nicht nur von örtlichem Interesse sein. Es können bis zu zehn Fragen einschließlich der Unterfragen an die Landesregierung gestellt werden. Diese sollen innerhalb von sechs Wochen beantwortet werden. Andernfalls soll ein Zwischenbericht mit Angabe der konkreten Hinderungsgründe abgegeben werden. Es findet keine weitere Befassung in Plenum oder Ausschuss statt, allerdings wird die Antwort der Landesregierung als Drucksachennummer veröffentlicht.
Als Koalition wird der Zusammenschluss von Fraktionen in politischen Systemen mit Verhältniswahlrecht bezeichnet, um mit der absoluten Mehrheit eine Regierung oder jedenfalls eine Minderheitsregierung bilden zu können. In der Regel verständigen die sich zusammenschließenden Fraktion in einem Koalitionsvertrag auf die Eckpunkte ihrer Regierungspolitik und auf die zu verteilenden Posten, deren Anzahl sich nach der Größe der Fraktionen bemessen.
Zu Beginn einer Wahlperiode muss sich das Parlament neu zusammenfinden. Die erste Sitzung wird von der bzw. dem ältesten Abgeordneten, der sogenannten Alterspräsidentin bzw. dem Alterspräsidenten, eröffnet. Dann werden die beiden jüngsten Abgeordneten zu vorläufigen Schriftführerinnen bzw. Schriftführern ernannt und die Abgeordneten einzeln aufgerufen. Die Alterspräsidentin bzw. der Alterspräsident konstituiert den Landtag und stellt die Beschlussfähigkeit fest. Es folgt eine Ansprache der Alterspräsidentin bzw. des Alterspräsidenten. Im Anschluss wird die Geschäftsordnung angenommen und die Tagesordnung festgestellt. Im Anschluss findet die Wahl der Landtagspräsidentin bzw. des Landtagspräsidenten statt, die bzw. der ebenfalls Gelegenheit zu einer Rede erhält und dann die Sitzungsleitung übernimmt. Es folgen weitere Wahlen unter anderem der Vizepräsidentinnen bzw. Vizepräsidenten.
Auch wird in der konstituierenden Sitzung die neue Regierung eingesetzt: Die bisherige Ministerpräsidentin bzw. Ministerpräsident tritt zurück und die neugewählte Ministerpräsidentin bzw. Ministerpräsident wird mit absoluter Mehrheit geheim und ohne Aussprache gewählt und anschließend vereidigt. Die neugewählte Ministerpräsidentin bzw. Ministerpräsident gibt im Anschluss eine Erklärung ab und präsentiert ihr bzw. sein Kabinett. Der Landtag muss der Regierung das Vertrauen aussprechen, damit es ebenfalls vereidigt werden kann.
Wird keine neue Ministerpräsidentin oder Ministerpräsident gewählt, bleibt die bisherige Regierung geschäftsführend im Amt.
Eine Konsulin oder ein Konsul ist ein offiziell von einem Staat beauftragte Vertreterin bzw. Vertreter im Ausland. Dort nehmen sie die Interessen der Bürgerinnen und Bürger des (Entsende)-Staates wahr und kümmern sich um Belange des Handels. Die Behörde, an deren Spitze die Konsulin bzw. der Konsul steht, heißt Konsulat. Im Unterschied zur Botschafterin bzw. dem Botschafter vermittelt eine Konsulin bzw. ein Konsul nicht in diplomatischen, sondern in behördlichen Fällen. Es gibt die vom Staat benannten Berufskonsulinnen und -konsuln und die ehrenamtlich tätigen Honorarkonsulinnen und -konsuln. In Staatsverträgen ist festgelegt, welche Amtshandlungen die Konsulinnen und Konsuln völkerrechtlich vornehmen dürfen.
Vertreter der Fraktionen erhalten in einer Plenardebatte in der Regel nacheinander das Wort. Im Anschluss an einen Debattenbeitrag kann eine Abgeordnete bzw. ein Abgeordneter jedoch auch das Wort für eine Kurzintervention bei der amtierenden Präsidentin oder dem amtierenden Präsidenten beantragen, um sofort auf das Gesagte zu reagieren. Dafür können zwei Minuten zusätzliche Redezeit gewährt werden. Die Rednerin bzw. der Redner, auf den die Kurzintervention erfolgt, erhält dann auch noch einmal zwei Minuten Redezeit, um auf die Kurzintervention zu reagieren. Die Kurzintervention dient dazu, eine Debatte lebendiger zu machen und sofort auf Wortbeiträge zu reagieren.