Eine Fraktion kann eine namentliche Abstimmung im Plenum verlangen. Die beiden Schriftführerinnen bzw. Schriftführer verlesen dann wechselseitig die Namen der Abgeordneten, die mit einem vernehmbaren „Ja“ oder „Nein“ antworten oder erklären, dass sie sich der Stimme enthalten. Eine namentliche Abstimmung wird oftmals bei kontroversen und politischen bedeutsamen Abstimmungen beantragt.