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Obfrauen und Obmänner sind die Sprecherinnen und Sprecher ihrer Fraktion in den Fachausschüssen. In der Regel sind es auch die sachpolitischen Sprecherinnen und Sprecher ihrer Fraktion, die Auskunft über die Haltung ihrer Fraktion zu bestimmten parlamentarischen Gegenständen geben. Die Obleute werden auch stellvertretend für die Mitglieder ihrer Fraktion in den Ausschüssen zusammengerufen, um z. B. kurzfristige organisatorische Fragen wie Terminvereinbarungen zu klären.

Die Plenarsitzungen des Landtages sind öffentlich. Über einen Livestream sind sie im Internet abrufbar. Auf einer Besuchertribüne können Besuchergruppen und andere Besucherinnen und Besucher – nach Verfügbarkeit – die Debatte verfolgen.

In besonderen Fällen kann auf Antrag der Landesregierung oder von 10 Abgeordneten der Landtag mit Zweidrittelmehrheit der anwesenden Abgeordneten die Öffentlichkeit für einzelne Gegenstände der Tagesordnung ausschließen. Dieser Fall ist in der Geschichte des Hessischen Landtages noch nicht vorgekommen.

Opposition ist die Institutionalisierung politischer Alternativen als ständige legitime Kraft innerhalb eines Parteiensystems. Die Einrichtung einer Opposition ist für unser Demokratieverständnis heute ein wesentliches Merkmal. Eine Alternative zur Regierung, die selbst nach der Mehrheit im demokratischen System strebt, geht auf den britischen Parlamentarismus zurück, wo den Vertreterinnen und Vertretern einer durch Patronage an die Regierung gebundener Gruppe von Abgeordneten auch regierungskritische Abgeordnete gegenübersaßen. Daher auch der Begriff (opposite = gegenüber). Auf einem langen und komplizierten Weg entwickelte sich in Deutschland seit dem 19. Jahrhundert und wirksam nach dem Zweiten Weltkrieg eine politisch institutionalisierte Opposition als mitwirkende Kraft. Es gilt seitdem als Idealzustand, wenn eine große Partei die Regierung anführt und die andere große Partei die Oppositionsarbeit prägt. „Die Opposition ist Begrenzung der Regierungsmacht und die Verhütung der Totalherrschaft“ (Oppositionsführer Kurt Schumacher am 21. September 1949 vor dem Deutschen Bundestag). Der Opposition stehen die Minderheitenrechte zur Verfügung. 

Der amtierenden Präsidentin bzw. dem amtierenden Präsidenten, also die Landtagspräsidentin bzw. der Landtagspräsident oder die sie bzw. ihn vertretende Vizepräsidentin bzw. Vizepräsident, stehen die in der Geschäftsordnung aufgeführten Ordnungsmaßnahmen zur Verfügung. Diese dienen dazu, Störungen in der Plenardebatte, die von Abgeordneten ausgehen, entgegenzutreten. Zum einen kann eine Rednerin bzw. ein Redner im Falle des Abschweifens vom Verhandlungsgegenstand zur Sache gerufen werden und nach drei Sachrufen sogar das Wort entzogen werden. 

Bei persönlich verletzenden Ausführungen einer Rednerin bzw. eines Redners oder bei Zwischenrufen anderer Abgeordneter, die die Ordnung oder die Würde des Landtages verletzten, kann die amtierende Präsidentin bzw. der amtierende Präsident eine Rüge aussprechen. Bei entsprechender Intensität der Verletzung oder einer Wiederholung des Verhaltens erfolgt der Ordnungsruf, ein Ordnungsgeld oder im schwerwiegensten Falle ein Sitzungsausschluss von bis zu zehn Plenartagen. In der Praxis werden die Rüge und der Ordnungsruf am häufigsten verhängt.